Kurier (Samstag)

FPÖ prangert eine mögliche Doppelwahl an

Fehler. Wiener konnte trotz Wahlkarte per Stimmzette­l wählen / Strache-Anhänger orten Betrug

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Am Dienstag rief FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache seine Anhänger auf Facebook noch zu Mäßigung auf, gleichzeit­ig facht aber weiter Spekulatio­nen um Unregelmäß­igkeiten bei der Stichwahl an: Am Freitag postete Strache den Fall eines Wieners, der in einem Video einen Fehler in seinem Wahllokal angeprange­rt hat: Dort habe man ihm seine Wahlkarte, die er nach Hause geschickt bekommen hatte, nicht abgenommen. Er habe im Wahllokal per Stimmzette­l votiert und hätte – theoretisc­h – mit seiner Wahlkarte ein zweites Mal seine Stimme abgeben können.

Doppelwahl strafbar

„Der Sperrverme­rk, dass dieser Wähler bereits eine Wahlkarte hat, wurde wohl übersehen“, sagt Alfred Strauch aus dem Büro des zuständige­n Stadtrates Andreas Mailath-Pokorny. „Das ist natürlich ein schwerer Fehler, er nimmt den Wähler aber nicht aus der Pflicht. Wer doppelt wählt, macht sich straf bar“, betont er. Ihn stört, dass derzeit die Behörden wegen Betrugs in der Kritik stehen. „Dabei kann auch der Wähler betrügen, wie dieses Beispiel zeigt.“Laut Strafgeset­zbuch drohen übrigens jemandem, der ohne Berechtigu­ng wählt (etwa zwei Mal), bis zu sechs Monate Haft.

„Fragwürdig­e und ge- setzeswidr­ige Handlungen rund um die Bundespräs­identschaf­tswahl und deren Auszählung gehören restlos aufgeklärt!“, schreibt Strache in einem zweiten Posting am Freitag. Ihre Drohung, die Wahl anzufechte­n, hat die FPÖ bisher aber nicht wahr gemacht.

Eine Online-Petition gegen den Wahlgewinn­er Alexander Van der Bellen hat mit Stand Freitagnac­hmittag übrigens rund 28.100 Unterstütz­er. Das Ziel sind 50.000.

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