FPÖ prangert eine mögliche Doppelwahl an
Fehler. Wiener konnte trotz Wahlkarte per Stimmzettel wählen / Strache-Anhänger orten Betrug
Am Dienstag rief FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache seine Anhänger auf Facebook noch zu Mäßigung auf, gleichzeitig facht aber weiter Spekulationen um Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl an: Am Freitag postete Strache den Fall eines Wieners, der in einem Video einen Fehler in seinem Wahllokal angeprangert hat: Dort habe man ihm seine Wahlkarte, die er nach Hause geschickt bekommen hatte, nicht abgenommen. Er habe im Wahllokal per Stimmzettel votiert und hätte – theoretisch – mit seiner Wahlkarte ein zweites Mal seine Stimme abgeben können.
Doppelwahl strafbar
„Der Sperrvermerk, dass dieser Wähler bereits eine Wahlkarte hat, wurde wohl übersehen“, sagt Alfred Strauch aus dem Büro des zuständigen Stadtrates Andreas Mailath-Pokorny. „Das ist natürlich ein schwerer Fehler, er nimmt den Wähler aber nicht aus der Pflicht. Wer doppelt wählt, macht sich straf bar“, betont er. Ihn stört, dass derzeit die Behörden wegen Betrugs in der Kritik stehen. „Dabei kann auch der Wähler betrügen, wie dieses Beispiel zeigt.“Laut Strafgesetzbuch drohen übrigens jemandem, der ohne Berechtigung wählt (etwa zwei Mal), bis zu sechs Monate Haft.
„Fragwürdige und ge- setzeswidrige Handlungen rund um die Bundespräsidentschaftswahl und deren Auszählung gehören restlos aufgeklärt!“, schreibt Strache in einem zweiten Posting am Freitag. Ihre Drohung, die Wahl anzufechten, hat die FPÖ bisher aber nicht wahr gemacht.
Eine Online-Petition gegen den Wahlgewinner Alexander Van der Bellen hat mit Stand Freitagnachmittag übrigens rund 28.100 Unterstützer. Das Ziel sind 50.000.