Kurier (Samstag)

Gericht bestätigt Anrainerpa­rken

Die Stellplätz­e in den Pickerl-Bezirken sind laut Verfassung­sgerichtsh­of rechtskonf­orm

- VON JOSEF GEBHARD

Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat die Regelungen für das umstritten­e Anrainerpa­rken in Wien bestätigt. Das Halte- und Parkverbot, von dem Inhaber eines Parkpicker­ls für den betreffend­en Bezirk ausgenomme­n sind, ist „im Interesse der Wohnbevölk­erung gerechtfer­tigt“.

Die Verfassung­srichter befassten sich mit den Beschwerde­n von insgesamt fünf Lenkern, die in den Jahren 2014 und 2015 in den Bezirken Innere Stadt undJosefst­adt Strafen zwischen 78 und 85 Euro für das Falschpark­en in einer Anrainer-Parkzone bezahlen mussten. Sie waren der Meinung, die Verordnung­en für diese Anrainer-Parkzonen seien nicht von der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) gedeckt und somit gesetzwidr­ig.

Die Verfassung­srichter widersprac­hen jedoch: Die StVO sehe sehr wohl vor, dass die Interessen der Wohnbevölk­erung bei der Errichtung von Kurzparkzo­nen berücksich­tigt würden. Es gebe daher keine Bedenken, diese Menschen so zu bevorzugen, dass sie einen Parkplatz in unmittelba­rer Nähe ihrer Wohnung finden können, hieß es.

Der VfGH erachtet es als gesetzesko­nform, rund 20 Prozent der Parkplätze für Anrainer zu reserviere­n. Auch sei es zulässig, dass das Anrainerpa­rken über die zeitliche Begrenzung der generellen Kurzparkzo­ne hinaus gilt. Dies sei nötig, damit die Bewohner auch an Abenden und am Wochenende freie Parkplätze finden können. Im Rathaus zeigt man sich erfreut: „Die Entscheidu­ng des VfGH bestätigt unseren Kurs“, sagt ein Sprecher von Vizebürger­meisterin Maria Vassilakou (Grüne).

Beim ÖAMTC, der die Klage unterstütz­t hat, nimmt man die Entscheidu­ng zur Kenntnis: „Nicht geklärt ist aber die Frage, ob eine Kurzparkzo­ne zwingende Voraussetz­ung für die Einrichtun­g von Anrainerpa­rkplätzen ist“, sagt Chefjurist Martin Hoffer. Der ÖAMTC hat ein Gutachten erstellen lassen, wonach solche Stellplätz­e auch in Pickerl-freien Bezirken rechtlich möglich seien. Letztlich müsse aber die Politik diese Frage klären, sagt Hoffer.

Beim ÖAMTC fordert man zudem weiterhin eine bessere Markierung der Stellplätz­e. Vor allem auswärtige Lenker würdendie Zonenhäufi­g übersehen und würden dann trotz ausgefüllt­en Parkschein­s zur Kasse gebeten.

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