Gericht bestätigt Anrainerparken
Die Stellplätze in den Pickerl-Bezirken sind laut Verfassungsgerichtshof rechtskonform
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Regelungen für das umstrittene Anrainerparken in Wien bestätigt. Das Halte- und Parkverbot, von dem Inhaber eines Parkpickerls für den betreffenden Bezirk ausgenommen sind, ist „im Interesse der Wohnbevölkerung gerechtfertigt“.
Die Verfassungsrichter befassten sich mit den Beschwerden von insgesamt fünf Lenkern, die in den Jahren 2014 und 2015 in den Bezirken Innere Stadt undJosefstadt Strafen zwischen 78 und 85 Euro für das Falschparken in einer Anrainer-Parkzone bezahlen mussten. Sie waren der Meinung, die Verordnungen für diese Anrainer-Parkzonen seien nicht von der Straßenverkehrsordnung (StVO) gedeckt und somit gesetzwidrig.
Die Verfassungsrichter widersprachen jedoch: Die StVO sehe sehr wohl vor, dass die Interessen der Wohnbevölkerung bei der Errichtung von Kurzparkzonen berücksichtigt würden. Es gebe daher keine Bedenken, diese Menschen so zu bevorzugen, dass sie einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden können, hieß es.
Der VfGH erachtet es als gesetzeskonform, rund 20 Prozent der Parkplätze für Anrainer zu reservieren. Auch sei es zulässig, dass das Anrainerparken über die zeitliche Begrenzung der generellen Kurzparkzone hinaus gilt. Dies sei nötig, damit die Bewohner auch an Abenden und am Wochenende freie Parkplätze finden können. Im Rathaus zeigt man sich erfreut: „Die Entscheidung des VfGH bestätigt unseren Kurs“, sagt ein Sprecher von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne).
Beim ÖAMTC, der die Klage unterstützt hat, nimmt man die Entscheidung zur Kenntnis: „Nicht geklärt ist aber die Frage, ob eine Kurzparkzone zwingende Voraussetzung für die Einrichtung von Anrainerparkplätzen ist“, sagt Chefjurist Martin Hoffer. Der ÖAMTC hat ein Gutachten erstellen lassen, wonach solche Stellplätze auch in Pickerl-freien Bezirken rechtlich möglich seien. Letztlich müsse aber die Politik diese Frage klären, sagt Hoffer.
Beim ÖAMTC fordert man zudem weiterhin eine bessere Markierung der Stellplätze. Vor allem auswärtige Lenker würdendie Zonenhäufig übersehen und würden dann trotz ausgefüllten Parkscheins zur Kasse gebeten.