Hausbau ohne Kopfschmerzen
Wie man kleine und große Mängel beim Bau des Eigenheims verhindert und worauf man beim Hausbau unbedingt achten muss.
Das Dach bricht ein, der Keller steht unter Wasser, das Haus versinkt im Erdboden: In den Medien sieht man immer wieder publikumswirksameBerichte über katastrophale Ausführungen beim Hausbau. Keine Frage, negative Extrembeispiele gibt es, aber Gott sei Dank überwiegen die gelungenen Hausbauten ohne gröbere Zwischenfälle. „Es ist verständlich, dass bei so einem umfangreichen Werk wie dem Hausbau, mit seinen unterschiedlichsten Beteiligten, nicht immer alles ohne Probleme oder Mängel abläuft. Da für die Auftraggeber der Schritt zum Bau eines Eigenheims ein finanziell bedeutsamer ist, der auch noch mit viel Zeitaufwand einhergeht, muss genauestens geplant, beraten und kontrolliert werden, damit es nicht in einem Fiasko endet“, sagt Innungsmeister Rainer Pawlick von der Landesinnung Bau Wien.
Besser vorbeugen
„Fehler vollkommen auszuschließen ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit, sie einzudämmen und rechtzeitig zu beheben ist jedoch möglich“, so Pawlick. Eine Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf sei die Beauftragung einer vertrauenswürdigen, erfahrenen und finanziell soliden österreichischen Baufirma. „Ich empfehle, bei der WKO nachzufragen, ob die gewünschte Baufirma eine Gewerbeberechtigung und somit auch eine Haftpflichtversicherung hat. Leider gibt es viel zu viele Baufirmen auf dem Markt, die das eben nicht vorweisen können und in Schadensfällen somit der Bauherr gegenüber Dritte haftet“, sagt der Innungsmeister. Mit der Baufirma wird dann eine gute und detaillierte Planung erstellt, die jede Einzelheit festlegt – von der Ausführung über die Baustoffe bis hin zu den Materialien. Für die Baustellenkontrolle, die am besten täglich durchgeführt wird, empfiehlt es sich, einen Fachmann zur Überwachung der einzelnen Bauleistungen zu bestellen. „Er ist vor allem bei größeren Bauvorhaben sein Geld wert, denn er spart Zeit und langfristige Probleme“, sagt Pawlick. Dieser sollte ein Bautagebuch führen und alles fotografisch dokumentieren. Es ist seine Aufgabe, sofort auf Abweichungen oder unsachgemäße Ausführungen hinzuweisen und so die Richtigstellung umgehend zu veranlassen. Vor Abnahme von Teilleistungen und vor Bezahlung von Teilrech- nungen sollte dann nochmals eine genaue Kontrolle durchgeführt werden.
Achtung: Übernahme
Die Abnahme ist im Prinzip die Übernahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, in dem alle Mängel verzeichnet und auch deren Behebungen sowie nicht fertiggestellte Arbeiten festgehalten werden, ist ein ganz wichtiger Punkt, um spätere Konf likte zu vermeiden. Wenn es keine wesentlichen Mängel zu beanstanden gibt, (wie beispielsweise grobe Abweichungen von der Planung) kann die Abnahme nicht verweigert werden. Übrigens: Mit der Übernahme beginnt dann die Gewährleistungsfrist zu laufen.
Die Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke drei Jahre, so auch für alle mit diesen festverbundenen Teilen (Fliesen, Bodenbeläge, Fenster, etc.). Wird ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate der Frist ersichtlich, hat die ausführende Firma zu beweisen, dass sie den Mangel nicht verursacht hat. Tritt der Mangel hingegen nach den ersten sechs Monaten auf, muss der Bauherr dem Bauausfüh- rendem dessen Schuld nachweisen.
Unternehmer können Gewährleistungsansprüche nicht ausschließen. Bei privaten Haus- oder Wohnungsverkäufen ist dies schon möglich. Um ein wenig mehr Sicherheit zu haben, dass jene Mängel, die innerhalb von drei Jahren auftreten auch behoben werden, sollte man einen Haftrücklass vertraglich vereinbaren. Die HöhedesHaftrücklasses beträgt mindestens zwei Prozent der Kaufsumme. Dieser Betrag wird erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausbezahlt oder mit den Kosten der Mängelbehebung gegengerechnet. Mängelrügen müssen schriftlich geltend gemacht werden – am besten mit eingeschriebenen Brief, in dem gleichzeitig eine Frist festgesetzt wird, in der der Mangel behoben werden muss.
Der Schadenersatz
Statt Gewährleistung kann der Auftraggeber bei Verschulden des Auftragsnehmers nach ABGB auch Schadenersatz fordern. Dieser verjährt nach drei Jahren, ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, spätestens aber nach 30 Jahren. Innerhalb der ersten zehn Jahre obliegt es dem Auftragnehmer zu beweisen, dass seine Leistungen nicht Ursache des Schadens sind. Danach muss der Bauherr nachweisen, dass der Schaden auf mangelhafte Arbeiten der ausführenden Firma zurückzuführen ist. Geldersatz besteht nur in jenen Fällen, in denen die Behebung unmöglich oder für den Auftragnehmer mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.
Über die Versicherung
Eine Bauschadenversicherung für den Bauherrn gibt es nicht. Auch deckt die Rechtschutzversicherung keine Verfahren bei Baumängel. Sehr vorteilhaft ist es für den Bauherrn, wenn der Baumeister (oder Bauträger bzw. Generalübernehmer) eine Baugewährleistungsversicherung abgeschlossen hat, denn diese umfasst die Erstattung der Nachbesserungskosten – auch im Falle der Insolvenz der Baufirma. Versichert sind Baumängel nach Schlussabnahme gemäß ÖNorm innerhalb der dreijährigen Gewährleistungsgarantie. „Um Mängel zu vermeiden, kann ich an die Bauherrn nur appellieren, sich an eine vertrauenswürdige österreichische Baufirma zu wenden, die die Basis für ein qualitativhochwertiges Eigenheim darstellt. Entscheidet man sich für Qualität erspart man sich viel Zeit und Nerven und hat am Ende ein Haus, in dem man sich täglich wohlfühlt.“