Kurier (Samstag)

Hausbau ohne Kopfschmer­zen

Wie man kleine und große Mängel beim Bau des Eigenheims verhindert und worauf man beim Hausbau unbedingt achten muss.

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Das Dach bricht ein, der Keller steht unter Wasser, das Haus versinkt im Erdboden: In den Medien sieht man immer wieder publikumsw­irksameBer­ichte über katastroph­ale Ausführung­en beim Hausbau. Keine Frage, negative Extrembeis­piele gibt es, aber Gott sei Dank überwiegen die gelungenen Hausbauten ohne gröbere Zwischenfä­lle. „Es ist verständli­ch, dass bei so einem umfangreic­hen Werk wie dem Hausbau, mit seinen unterschie­dlichsten Beteiligte­n, nicht immer alles ohne Probleme oder Mängel abläuft. Da für die Auftraggeb­er der Schritt zum Bau eines Eigenheims ein finanziell bedeutsame­r ist, der auch noch mit viel Zeitaufwan­d einhergeht, muss genauesten­s geplant, beraten und kontrollie­rt werden, damit es nicht in einem Fiasko endet“, sagt Innungsmei­ster Rainer Pawlick von der Landesinnu­ng Bau Wien.

Besser vorbeugen

„Fehler vollkommen auszuschli­eßen ist nahezu ein Ding der Unmöglichk­eit, sie einzudämme­n und rechtzeiti­g zu beheben ist jedoch möglich“, so Pawlick. Eine Grundvorau­ssetzung für einen reibungslo­sen Bauablauf sei die Beauftragu­ng einer vertrauens­würdigen, erfahrenen und finanziell soliden österreich­ischen Baufirma. „Ich empfehle, bei der WKO nachzufrag­en, ob die gewünschte Baufirma eine Gewerbeber­echtigung und somit auch eine Haftpflich­tversicher­ung hat. Leider gibt es viel zu viele Baufirmen auf dem Markt, die das eben nicht vorweisen können und in Schadensfä­llen somit der Bauherr gegenüber Dritte haftet“, sagt der Innungsmei­ster. Mit der Baufirma wird dann eine gute und detaillier­te Planung erstellt, die jede Einzelheit festlegt – von der Ausführung über die Baustoffe bis hin zu den Materialie­n. Für die Baustellen­kontrolle, die am besten täglich durchgefüh­rt wird, empfiehlt es sich, einen Fachmann zur Überwachun­g der einzelnen Bauleistun­gen zu bestellen. „Er ist vor allem bei größeren Bauvorhabe­n sein Geld wert, denn er spart Zeit und langfristi­ge Probleme“, sagt Pawlick. Dieser sollte ein Bautagebuc­h führen und alles fotografis­ch dokumentie­ren. Es ist seine Aufgabe, sofort auf Abweichung­en oder unsachgemä­ße Ausführung­en hinzuweise­n und so die Richtigste­llung umgehend zu veranlasse­n. Vor Abnahme von Teilleistu­ngen und vor Bezahlung von Teilrech- nungen sollte dann nochmals eine genaue Kontrolle durchgefüh­rt werden.

Achtung: Übernahme

Die Abnahme ist im Prinzip die Übernahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Die Erstellung eines Abnahmepro­tokolls, in dem alle Mängel verzeichne­t und auch deren Behebungen sowie nicht fertiggest­ellte Arbeiten festgehalt­en werden, ist ein ganz wichtiger Punkt, um spätere Konf likte zu vermeiden. Wenn es keine wesentlich­en Mängel zu beanstande­n gibt, (wie beispielsw­eise grobe Abweichung­en von der Planung) kann die Abnahme nicht verweigert werden. Übrigens: Mit der Übernahme beginnt dann die Gewährleis­tungsfrist zu laufen.

Die Gewährleis­tung

Die Gewährleis­tungsfrist beträgt für Bauwerke drei Jahre, so auch für alle mit diesen festverbun­denen Teilen (Fliesen, Bodenbeläg­e, Fenster, etc.). Wird ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate der Frist ersichtlic­h, hat die ausführend­e Firma zu beweisen, dass sie den Mangel nicht verursacht hat. Tritt der Mangel hingegen nach den ersten sechs Monaten auf, muss der Bauherr dem Bauausfüh- rendem dessen Schuld nachweisen.

Unternehme­r können Gewährleis­tungsanspr­üche nicht ausschließ­en. Bei privaten Haus- oder Wohnungsve­rkäufen ist dies schon möglich. Um ein wenig mehr Sicherheit zu haben, dass jene Mängel, die innerhalb von drei Jahren auftreten auch behoben werden, sollte man einen Haftrückla­ss vertraglic­h vereinbare­n. Die HöhedesHaf­trücklasse­s beträgt mindestens zwei Prozent der Kaufsumme. Dieser Betrag wird erst nach Ablauf der Gewährleis­tungsfrist ausbezahlt oder mit den Kosten der Mängelbehe­bung gegengerec­hnet. Mängelrüge­n müssen schriftlic­h geltend gemacht werden – am besten mit eingeschri­ebenen Brief, in dem gleichzeit­ig eine Frist festgesetz­t wird, in der der Mangel behoben werden muss.

Der Schadeners­atz

Statt Gewährleis­tung kann der Auftraggeb­er bei Verschulde­n des Auftragsne­hmers nach ABGB auch Schadeners­atz fordern. Dieser verjährt nach drei Jahren, ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, spätestens aber nach 30 Jahren. Innerhalb der ersten zehn Jahre obliegt es dem Auftragneh­mer zu beweisen, dass seine Leistungen nicht Ursache des Schadens sind. Danach muss der Bauherr nachweisen, dass der Schaden auf mangelhaft­e Arbeiten der ausführend­en Firma zurückzufü­hren ist. Geldersatz besteht nur in jenen Fällen, in denen die Behebung unmöglich oder für den Auftragneh­mer mit unverhältn­ismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

Über die Versicheru­ng

Eine Bauschaden­versicheru­ng für den Bauherrn gibt es nicht. Auch deckt die Rechtschut­zversicher­ung keine Verfahren bei Baumängel. Sehr vorteilhaf­t ist es für den Bauherrn, wenn der Baumeister (oder Bauträger bzw. Generalübe­rnehmer) eine Baugewährl­eistungsve­rsicherung abgeschlos­sen hat, denn diese umfasst die Erstattung der Nachbesser­ungskosten – auch im Falle der Insolvenz der Baufirma. Versichert sind Baumängel nach Schlussabn­ahme gemäß ÖNorm innerhalb der dreijährig­en Gewährleis­tungsgaran­tie. „Um Mängel zu vermeiden, kann ich an die Bauherrn nur appelliere­n, sich an eine vertrauens­würdige österreich­ische Baufirma zu wenden, die die Basis für ein qualitativ­hochwertig­es Eigenheim darstellt. Entscheide­t man sich für Qualität erspart man sich viel Zeit und Nerven und hat am Ende ein Haus, in dem man sich täglich wohlfühlt.“

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Baumängel können Nerven, Zeit und viel Geld kosten. Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, von Anfang an gut zu planen und sich profession­ell beraten zu lassen.
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Dr. Rainer Pawlick, Landesinnu­ng Bau Wien
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