Kurier (Samstag)

Die Asymmetrie bei den Spar- und Kreditzins­en

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OGH-Urteile. Es ist unzulässig, dass Banken von Kreditnehm­ern immer den kompletten Zinsaufsch­lag verlangen, auch wenn der Referenzzi­ns im Minusberei­ch liegt – so haben jetzt schon mehrere Urteile des Obersten Gerichtsho­fes gelautet. In der Nationalba­nk stoßen diese Urteile nicht unbedingt auf Zustimmung. „Ich halte das persönlich nicht für unproblema­tisch, weil hier eine Asymmetrie vorhanden ist“, sagte Nationalba­nk-Gouverneur Ewald Nowotny am Freitag. Auf der Einlagense­ite gebe es zwar keine Regelung, aber doch die Praxis, „dass ich nicht in den negativen Bereich hineingehe“. Beim Sparen werde ein negativer Referenzzi­nssatz nicht berücksich­tigt. Gouverneur Nowotny: „Wir haben meines Erachtens also eine Asymmetrie auf der Kreditseit­e.“Bei Umsetzung der OGH-Urteile müssten die Banken einen dreistelli­gen Millionenb­etrag zurückzahl­en.

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