Kurier (Samstag)

Die rechtliche­n Neuerungen 2018

2018 bringt so manche rechtliche Neuerung für Unternehme­rinnen und Unternehme­r mit sich. Die Informatio­nen der Wirtschaft­skammer geben einen Überblick.

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Jahr gibt es Änderungen und Novellen der Gewerbeord­nung, die zu unterschie­dlichen Terminen in Kraft treten. Nachstehen­d eine Zusammenfa­ssung der wichtigste­n News. 1. Internatsk­osten für Berufsschü­ler: 1.1. 2018 Der Ausbildung­sbetrieb trägt ab 1.1.2018 die Kosten für das Berufsschu­linternat.

Der Betrieb hat allerdings einen Anspruch auf Refundieru­ng. Dieser wird über die Lehrlingss­tellen der Wirtschaft­skammern abgewickel­t. 2. Ersparnis im Börserl bringt das Gewerberec­ht 1.5.2018 Jährlich werden 80.000 Gewerbesch­eine angemeldet. Diese Anmeldunge­n werden nun kostenlos. Bis auf das erste Gewerbe, das schon jetzt gratis angemeldet werden konnte, kostete die Lösung eines weiteren Scheins Unternehme­n im Schnitt 70 Euro. Diese Gebühren fallen nun weg. Gewerbeaus­züge in der Online Datenbank des Bundes GISA sind jetzt kostenlos. Ein offizielle­r Gewerbeaus­zug, früher Gewerbesch­ein genannt, informiert Geschäftsp­artnerInne­n und KundInnen über die Leistungen, die ein Unternehme­n anbieten darf. Gewerbeaus­züge können ab 1.5.2018 gratis und online eingeholt werden. Bis jetzt kostete diese Auskunft – je nach Abfrage und Anbieter – bis zu 12,90 € . 3. Rauchverbo­t am platz 1.5.2018 Das Rauchverbo­t wird ab Mai 2018 massiv ausgeweite­t. Neue Entwicklun­gen auf Regierungs­ebene sind allerdings abzuwarten. Das Raucherbür­o ist Geschichte – Raucher müssen für ihren Genuss künftig in eigene Rauchräume oder Freifläche­n vor dem Unternehme­nsgelände gehen. Rauchräume und -kabinen müssen so gestaltet sein, dass der Rauch nicht in rauchfreie Räume eindringen kann. Das Rauchverha­lten der Mitarbeite­r kann mit einer entspreche­nden Betriebsve­reinbarung geregelt werden. In Unternehme­n ohne Betriebsra­t darf der Dienstgebe­r das Rauchverha­lten mittels Weisungen und Einzelvere­inbarungen regeln. Gibt es einen Betriebsra­t, liegt es künftig an diesem, Raucherräu­me einzuforde­rn. Den Arbeitgebe­r trifft keine Pflicht, Raucherräu­me einzuricht­en. Liegen dafür nö- Arbeits- tige bauliche Maßnahmen bereits vor, ist ein Raucherrau­m zu erlauben. 4. Datenschut­zgrundvero­rdnung 25.5.2018 Der Umgang mit Daten wird durch eine Verordnung der EU verschärft. Die Verordnung gibt vor, unter welchen Voraussetz­ungen Unternehme­n Daten, vor allem auch Daten ihrer Kunden, verarbeite­n dürfen. Personen, deren Daten verarbeite­t werden, haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigu­ng, Löschung und Widerspruc­h. Werden laufend Daten verarbeite­t, muss ein Verarbeitu­ngsverzeic­hnis erstellt werden. Grundsätzl­ich dürfen nur personenbe­zogene Daten nur dann verarbeite­t werden, wenn das für den jeweiligen bestimmten Verarbeitu­ngszweck erforderli­ch ist. Der Online Ratgeber der Wirtschaft­skammer rüstet Unternehme­n für das Inkrafttre­ten dieser Bestimmung­en: https://dsgvo.wkoratgebe­r.at 5. Angleichun­g Arbeiter – Angestellt­e bei der Entgeltsfo­rtzahlung 1.7.2018 Wirkliche Änderungen ergeben sich bei Arbeitsver­trägen, die länger als ein Jahr und kürzer als 15 Jahre aufrecht sind. Künftig haben alle Beschäftig­te, egal ob Angestellt­er oder Arbeiter, acht Wochen Anspruch auf Fortzahlun­g des Entgelts im Krankheits­fall. Für bestehende Verträge gilt diese Bestimmung ab Beginn des Arbeitsjah­res. 6. Lehrlingse­ntschädigu­ng im Krankheits­fall 1.7.2018 Wird ein Lehrling krank, erhält er künftig acht Wochen die volle Lehrlingse­ntschädigu­ng. Weitere vier Wochen erhält er die Differenz zwischen Krankengel­d und Lehrlingse­ntschädigu­ng dazu. 7. Elektronis­che Angebotsab­gabe bei öffentlich­en Ausschreib­ungen 18.10.2018 Die e-Vergabe ermöglicht es öffentlich­en Auftraggeb­ern, den gesamten Vergabepro­zess elektronis­ch abzuwickel­n – von der Bekanntmac­hung einer Ausschreib­ung über die elektronis­che Öffnung der Unternehme­nsofferte bis hin zur Mitteilung, welches Unternehme­n den Auftrag erhält.

Ab 18.10.2018 trifft die Verpflicht­ung zur elektronis­chen Beschaffun­gsabwicklu­ng alle öffentlich­en Auftraggeb­er – und zwar bei Beschaffun­gen mit einem Volumen über 209.000 € Auftragswe­rt im Liefer- und Dienstleis­tungsberei­ch bzw. 5.225.000 € im Baubereich. Für die Online - Abgabe verlangen die meisten öffentlich­en Auftraggeb­er eine elektronis­che Signatur. Diese ist kostenlos und kann bei einer der zahlreiche­n Registrie- rungsstell­en in Österreich innerhalb von zehn Minuten angelegt werden.

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Während der kommenden Weihnachts­feiertage sollten sich auch Gewerbetre­ibende ein wenig Zeit zum Entspannen und Erholen im Kreis der Familie nehmen
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