Neu. Was sind kosmetische Mittel?
Seit kurzem fällt die Erzeugung von Kosmetikartikeln unter die freien Gewerbe
Nichtsscheint klarer zu sein, als die Antwort auf die Frage, was vor dem Gesetz als Kosmetik gilt: Cremen, Lotionen, Deos, Zahnpasta, Lippenstifte, Wimperntusche, etc. Aber was ist mit Shampoos für Tiere? Was sind Raumsprays? Nasensprays? Was sind Venensalben? Antiseptische Sprays? Was soll „eßbare Kosmetik“sein? Kosmetik muß von Arzneimit- teln, Bioziden, Lebensmitteln, Medizinprodukten und vielen anderen Produktgruppen unterschieden werden. Manchmal ist das gar nicht so einfach zu entscheiden und ein hochoffizieller Abgrenzungsbeirat wird bemüht. Kosmetische Mittel sind im Sinne der EU-Kosmetikverordnung Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung kommen und zwar zu dem ausschließlich oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Heilsversprechen fallen nicht darunter, deshalb sind Arzneimittel auch keine Kosmetik. Wenn Stoffe oder Gemische eingeatmet, injiziert, oder implantiert werden, dann handelt es nicht um Kosmetik. Gar nicht so einfach also die Eingangsfrage zu beantworten. Angehende Kosmetikhersteller sollten bereits hier beginnen, die vielen Gesetze und Verordnungen zu studieren, bevor sie ihr Hobby zum Beruf machen. Überraschend für alle wurde die Kosmetikartikelerzeuger-Verordnung mit 17.10.2017 außer Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich bei der Erzeugung von kosmetischen Artikeln um ein freies Gewerbe. Diese Veränderung bringt einige Herausforderungen mit sich. Der Verbraucher sieht sich durch den Wegfall der Zugangsbeschränkungen KosmetikproduzentInnen ausgesetzt, die bei Aufnahme der Gewerbetätigkeit keine besondere fachspezifische Ausbildung vorweisen müssen. Die Vorgaben der EU und aller Behörden sind hoch. Dies ändert sich auch nach der Gewerberechtsreform nicht. Wie angehende Produzenten diesen Vorgaben entsprechen, ist ihnen überlassen. Wir alle hoffen, dass angehende ProduzentInnen mit Bedacht und Sorgfalt vorgehen werden. Und deshalb führt kein Weg an der bereits laufenden Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive der Wirtschaftskammer mit ihrem Partner, dem Wifi, vorbei: die Lehrgänge zur Kosmetikerzeugung sind, jedenfalls in Wien, sehr gut gebucht und das Interesse bricht auch nach der Gesetzesänderung nicht ab: Die angehenden Unternehmer wissen oder ahnen anscheinend, was auf sie zukommt. Diejenigen, die mit hervor- ragender Ausbildung den Beruf ausüben, sollen auch Unterstützung erhalten, z.B. durch ein Verbandsmarkenlogo, das sie mit diesem Ausbildungsstandard führen dürfen. Es wird allen nützen, wenn die angehenden ProduzentInnen gesetzeskonform produzieren und keine Zwischenfälle auftreten durch unvollständige oder falsche Etikettierung, verkeimte Produkte, instabile Formulierungen. Nicht zuletzt wird es den bestehenden Unternehmen nützen, wenn der gute Ruf der Kosmetikhersteller gewahrt bleibt. Landesinnungsmeister-Stv. Wien der Chemischen Gewerbe