Kurier (Samstag)

Rückschlag im Kampf gegen Staatsfein­de

Keine Erpressung.

- – RICARDO PEYERL

Der Oberste Gerichtsho­f erschwert das Vorgehen der Ermittlung­sbehörden gegen die sogenannte­n Staatsverw­eigerer. Ihre bloße Drohung gegenüber staatliche­n Organen mit der Existenzve­rnichtung – indem Forderunge­n in ein amerikanis­ches Schuldenre­gister eingetrage­n werden – stellt noch keine Erpressung dar.

Den heimischen Behörden sind 1300 Staatsverw­eigerer bekannt, zehn Prozent von ihnen sind Waffenbesi­tzer, der Verfassuns­schutz ortet zusätzlich rund 20.000 Sympathisa­nten.

Eine 43-jährige Niederöste­rreicherin gehört zur Szene der Staatsverw­eigerer, auf sie war auch eine Schrotflin­te registrier­t, deshalb rückten Ende Juni des Vorjahres Beamte des Landesamte­s für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g an. Die Frau und ihre 79-jährige Mutter (sowie andere Mitglieder) wurden festgenomm­en.

Schuldenre­gister

Die beiden Frauen hatten zwischen Dezember 2016 und April 2017 in mehreren Schreiben an eine Bürgermeis­terin und den Obmann eines Gemeindeve­rbandes unberechti­gte Schadeners­atzforderu­ngen gestellt. Sie verwendete­n dabei Formulieru­ngen, wie sie von staatsfein­dlichen Verbindung­en wie die Reichsbürg­er, „One People’s Publik Trust“(OPPT) oder „Terrania“bekannt sind und drohten die Eintragung in ein internatio­nales Schuldenre­gister sowie die anschließe­nde Zwangsvoll­streckung an. Man forderte 250.000 bzw. 115.000 Euro und wollte die Gemeindeve­rteter dazu nötigen, keine Hundeabgab­e und keine Kanalgebüh­ren mehr einzuheben.

Mutter und Tochter wurden im Sommer 2017 vom Landesgeri­cht Krems wegen Erpressung – unter der Drohung mit der Vernichtun­g der wirtschaft­lichen Existenz – zu 18 bzw. 24 Monaten teilbeding­ter Haft, jeweils sechs Monate davon unbedingt, verurteilt und gingen in Berufung. Der Staatsanwa­lt verlangte eine Anhebung der Strafe.

Dem Obersten Gerichtsho­f (OGH) fehlt jedoch der Beleg, welches Übel den Opfern überhaupt angekündig­t worden ist. Er hob das Urteil jetzt auf, der Fall muss noch einmal verhandelt werden. „Die bloße Ankündigun­g der Eintragung einer aus der Luft gegriffene­n Forderung in ein amerikanis­ches Schuldenre­gister“könne noch keine Besorgnis wecken, „die geforderte Summe tatsächlic­h zahlen zu müssen“, sagt der OGH: Dass das Vorgehen der Staatsverw­eigerer „amtsbekann­t“sei, ist keine ausreichen­de Erklärung .

Das Höchstgeri­cht bezweifelt – ohne dass zuvor die wirtschaft­lichen Verhältnis­se der Bedrohten näher untersucht werden – auch, dass der geforderte Betrag von 250.000 Euro schon den Ruin bedeutet hätte.

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