Mehr Rechte für Internet-Nutzer
Nutzer bekommen im Mai mehr Rechte, wenn es um ihre gesammelten Daten im Internet geht
Das Sammeln von Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung ab Mai erschwert.
Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab dann haben Nutzer viel mehr Rechte, um sich gegen das massive Datensammeln im Netz zu wehren. Was für Auswirkungen das unkontrollierte Sammeln und Verknüpfen haben kann, zeigt ein aktuelles Beispiel: Der Zahlungsdienstleister Paypal hat im Jänner eine Auflistung von Drittfirmen veröffentlicht, aus der hervorgeht, mit wem das Unternehmen seine Nutzerdaten teilt. Die Liste umfasst mehrere hundert Partner. „Paypal teilt die Nutzerdaten mit vielen MarketingFirmen, die selbst sehr viele Informationen über Menschen im Netz sammeln. Das halte ich für sehr problematisch“, erklärt der Datenanalyst Wolfie Christl, Netzaktivist, der sich seit Jahren mit den Formen von Überwachungskapitalismus im Netz beschäftigt.
Schwarze Listen
Die Daten werden auch mit Firmen aus dem Bereich „Risikomanagement“geteilt. Das findet Christl noch gefährlicher, weil diese Firmen sogenannte „schwarze Listen“über Kunden erstellen. „Das kann dazu führen, dass man im Alltag als zu riskant aussortiert wird, ohne das mitzubekommen“, sagt Christl. So könnten Nutzern etwa bei Online-Geschäften bestimmte Bezahloptionen gar nicht erst angezeigt werden oder sie können anderweitig diskriminiert werden. Paypal veröffentlicht die Liste nicht aus Selbstlosigkeit, son- dern aus Datenschutzgründen. Auch andere Konzerne müssen ab 25. Mai derartige Informationen offenlegen. Sie haben eine Informationspflicht gegenüber ihren Kunden, mit wem und zu welchem Zweck sie Daten teilen. Nutzer bekommen zudem das Recht auf Auskunft, ob automatisierte Entscheidungsfindungen, Scoring, Profiling oder Vergleichbares stattfindet.
Anfechtung möglich
Wird man von einem Unternehmen etwa aufgrund des aktuellen Wohnortes oder anderer Daten als „nicht kreditwürdig“eingestuft, kann man diese Einordnung künftig anfechten undseinen eigenen Standpunkt darlegen. Bei fehlerhaften Auskünften können Betroffene auch Schadenersatz fordern. Das sind aber nur einige der Punkte in Bezug auf maschinelle Entscheidungen, die auf der Online-Auswertung von Personen basieren, die sich mit der neuen EU-Gesetzgebung ändern werden und viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. „Ich sehe mit der Datenschutzgrundverordnung die Chance, den unkontrollierten Überwachungskapitalismus zumindest etwas zu zähmen“, sagt Christl. Neu ist auch, dass neben klassischen persönlichen Daten wie Nachname, Telefonnummer oder eMail-Adresse jetzt „Online-Identifiers“wie Cookies, Nutzer-IDs und IP-Adressen nur verarbeitet werden dürfen, wenn Nutzer aktiv einwilligen.
Gilt auch für Facebook
Daranmüssensich auchFacebook und Google halten. Je nach Datenverarbeitungszweck müssen auch die beiden Online-Riesen künftig bei ihren Nutzern unterschiedliche Einwilligungen einholen, so die Rechtsansicht von Verbraucherschützern. Zudem dürfen Nutzer nicht dazu gezwungen werden, ihre personenbezogenen Daten preiszugeben, um ein bestimmtes Angebot nutzen zu können.
Derzeit ist noch unklar, wie die US-Unternehmen diese Bestimmungen umsetzen werden. Facebook sieht die EU-Regulierung vor allem für sein Konzern-Wachstum als hinderlich an: „Es wird teuer, den Vorkehrungen zu entsprechen.“