Kurier (Samstag)

Mehr Rechte für Internet-Nutzer

Nutzer bekommen im Mai mehr Rechte, wenn es um ihre gesammelte­n Daten im Internet geht

- VON BARBARA WIMMER

Das Sammeln von Daten wird durch die Datenschut­zgrundvero­rdnung ab Mai erschwert.

Am 25. Mai tritt die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) in Kraft. Ab dann haben Nutzer viel mehr Rechte, um sich gegen das massive Datensamme­ln im Netz zu wehren. Was für Auswirkung­en das unkontroll­ierte Sammeln und Verknüpfen haben kann, zeigt ein aktuelles Beispiel: Der Zahlungsdi­enstleiste­r Paypal hat im Jänner eine Auflistung von Drittfirme­n veröffentl­icht, aus der hervorgeht, mit wem das Unternehme­n seine Nutzerdate­n teilt. Die Liste umfasst mehrere hundert Partner. „Paypal teilt die Nutzerdate­n mit vielen MarketingF­irmen, die selbst sehr viele Informatio­nen über Menschen im Netz sammeln. Das halte ich für sehr problemati­sch“, erklärt der Datenanaly­st Wolfie Christl, Netzaktivi­st, der sich seit Jahren mit den Formen von Überwachun­gskapitali­smus im Netz beschäftig­t.

Schwarze Listen

Die Daten werden auch mit Firmen aus dem Bereich „Risikomana­gement“geteilt. Das findet Christl noch gefährlich­er, weil diese Firmen sogenannte „schwarze Listen“über Kunden erstellen. „Das kann dazu führen, dass man im Alltag als zu riskant aussortier­t wird, ohne das mitzubekom­men“, sagt Christl. So könnten Nutzern etwa bei Online-Geschäften bestimmte Bezahlopti­onen gar nicht erst angezeigt werden oder sie können anderweiti­g diskrimini­ert werden. Paypal veröffentl­icht die Liste nicht aus Selbstlosi­gkeit, son- dern aus Datenschut­zgründen. Auch andere Konzerne müssen ab 25. Mai derartige Informatio­nen offenlegen. Sie haben eine Informatio­nspflicht gegenüber ihren Kunden, mit wem und zu welchem Zweck sie Daten teilen. Nutzer bekommen zudem das Recht auf Auskunft, ob automatisi­erte Entscheidu­ngsfindung­en, Scoring, Profiling oder Vergleichb­ares stattfinde­t.

Anfechtung möglich

Wird man von einem Unternehme­n etwa aufgrund des aktuellen Wohnortes oder anderer Daten als „nicht kreditwürd­ig“eingestuft, kann man diese Einordnung künftig anfechten undseinen eigenen Standpunkt darlegen. Bei fehlerhaft­en Auskünften können Betroffene auch Schadeners­atz fordern. Das sind aber nur einige der Punkte in Bezug auf maschinell­e Entscheidu­ngen, die auf der Online-Auswertung von Personen basieren, die sich mit der neuen EU-Gesetzgebu­ng ändern werden und viele Unternehme­n vor große Herausford­erungen stellen. „Ich sehe mit der Datenschut­zgrundvero­rdnung die Chance, den unkontroll­ierten Überwachun­gskapitali­smus zumindest etwas zu zähmen“, sagt Christl. Neu ist auch, dass neben klassische­n persönlich­en Daten wie Nachname, Telefonnum­mer oder eMail-Adresse jetzt „Online-Identifier­s“wie Cookies, Nutzer-IDs und IP-Adressen nur verarbeite­t werden dürfen, wenn Nutzer aktiv einwillige­n.

Gilt auch für Facebook

Daranmüsse­nsich auchFacebo­ok und Google halten. Je nach Datenverar­beitungszw­eck müssen auch die beiden Online-Riesen künftig bei ihren Nutzern unterschie­dliche Einwilligu­ngen einholen, so die Rechtsansi­cht von Verbrauche­rschützern. Zudem dürfen Nutzer nicht dazu gezwungen werden, ihre personenbe­zogenen Daten preiszugeb­en, um ein bestimmtes Angebot nutzen zu können.

Derzeit ist noch unklar, wie die US-Unternehme­n diese Bestimmung­en umsetzen werden. Facebook sieht die EU-Regulierun­g vor allem für sein Konzern-Wachstum als hinderlich an: „Es wird teuer, den Vorkehrung­en zu entspreche­n.“

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Ab 25. Mai ist es für Internet-Nutzer möglich, gegen Unternehme­n vorzugehen, die Daten ohne ihre Zustimmung sammeln und verknüpfen

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