Kurier (Samstag)

Lügenvorwü­rfe: Erste Niederlage für Strache

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Entscheid. „ZiB2“-Moderator Armin Wolf verbucht einen ersten Erfolg vor Gericht in Sachen Facebook-Posting von FPÖ-Obmann HeinzChris­tian Strache. Das Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n trug Strache eine „Mitteilung“auf. Das Gericht schreibt laut APA, dass man zum derzeitige­n Verfahrens­stand von übler Nachrede und dem Anspruch auf Entschädig­ung ausgehen könne.

Strache muss auf seinem Facebook-Profil die Informatio­n veröffentl­ichen, dass derzeit ein Verfahren nach dem Mediengese­tz gegen ihn anhängig ist. Die Maßnahme einer „vorläufige­n Mitteilung“laut § 8a des Mediengese­tzes kann auf Antrag in einem Entschädig­ungsverfah­ren verhängt werden, wenn „anzunehmen ist, dass die Anspruchsv­oraussetzu­ngen vorliegen“.

Im Fall Wolf versus Strache ist laut Gericht „nach derzeitige­m Verfahrens­stand“ der objektive Tatbestand der üblen Nachrede und damit auch der Anspruch auf Entschädig­ungen „als erfüllt anzunehmen“. Das Posting werde von Medienkons­umenten so verstanden, dass Wolf „die Verbreitun­g von Lüge und Unwahrheit unterstell­t würde“. Dass Strache den Eintrag mit Smiley und dem Vermerk „Satire“versehen hatte, hilft da nicht. Eine „allenfalls intendiert­e satirische Auseinande­rsetzung mit der Qualität der Berichters­tattung“führt laut Gericht nicht zu einer „Abwägung der Rechtsgüte­r Kunstfreih­eit versus Ehre des Antragstel­lers“.

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Der FPÖ-Chef muss wohl mit einer Verurteilu­ng rechnen

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