Lügenvorwürfe: Erste Niederlage für Strache
Entscheid. „ZiB2“-Moderator Armin Wolf verbucht einen ersten Erfolg vor Gericht in Sachen Facebook-Posting von FPÖ-Obmann HeinzChristian Strache. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen trug Strache eine „Mitteilung“auf. Das Gericht schreibt laut APA, dass man zum derzeitigen Verfahrensstand von übler Nachrede und dem Anspruch auf Entschädigung ausgehen könne.
Strache muss auf seinem Facebook-Profil die Information veröffentlichen, dass derzeit ein Verfahren nach dem Mediengesetz gegen ihn anhängig ist. Die Maßnahme einer „vorläufigen Mitteilung“laut § 8a des Mediengesetzes kann auf Antrag in einem Entschädigungsverfahren verhängt werden, wenn „anzunehmen ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen“.
Im Fall Wolf versus Strache ist laut Gericht „nach derzeitigem Verfahrensstand“ der objektive Tatbestand der üblen Nachrede und damit auch der Anspruch auf Entschädigungen „als erfüllt anzunehmen“. Das Posting werde von Medienkonsumenten so verstanden, dass Wolf „die Verbreitung von Lüge und Unwahrheit unterstellt würde“. Dass Strache den Eintrag mit Smiley und dem Vermerk „Satire“versehen hatte, hilft da nicht. Eine „allenfalls intendierte satirische Auseinandersetzung mit der Qualität der Berichterstattung“führt laut Gericht nicht zu einer „Abwägung der Rechtsgüter Kunstfreiheit versus Ehre des Antragstellers“.