Österreich will Bitcoin strenger regulieren
Löger-Plan. Soll wie Gold behandelt werden
Finanzminister Hartwig Löger sieht Handlungsbedarf bei der Kryptowährung Bitcoin. Nicht nur, dass deren Kurs im letzten Jahr unglaublich schwankte: Es verloren etliche Anleger bei betrügerischen Firmen Geld. Nun soll Bitcoin (nach anderen Ländern) auch in Österreich reguliert werden. Das Wie wirft aber Fragen auf: Dem Finanzminister schwebt vor, dass die Kryptowährung wie Gold oder Derivate behandelt wird. Damit wäre sie aber – anders als vorgesehen – nicht der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht unterstellt. International herrscht bei der Bitcoin-Behandlung ebenfalls ein rechtliches Durcheinander. Deutschland ist besonders streng, Österreich galt bisher als liberal. Damit könnte nun bald Schluss sein.
„Wie im Wilden Westen“, hatte Klaus Kumpfmüller, Vorstand der Finanzmarktaufsicht, im November über Kryptowährungen geurteilt. Jetzt darf er sie zum Duell rufen: Bitcoin und Co. sollen beaufsichtigt und strenger reguliert werden. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will sie „ähnlich wie den Handel mit Gold und Derivaten“bewerten. Das sorgt in der seriösen Bitcoin-Szene für Beifall. Und für Erstaunen.
„Positiv ist, dass damit Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden“, sagt Johannes Grill vom Lobby-Verein Bitcoin Austria. Und, was die Branche freut: „Für den Goldhandel braucht es keine Banklizenz. Damit werden die Innovationsmöglichkeiten nicht beschnitten.“Pioniere wie die Handelsplattform BitPanda, die mit der Post kooperiert, oder der Grazer Dienstleister Coinfinity, der Automaten betreibt, könnten aktiv bleiben.
Digitaler Prospekt
Aus Sicht der Aufseher könnte Lögers Vergleich mit Gold freilich zum Eigentor werden. Denn für den Handel mit dem Edelmetall ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) gerade nicht zuständig. Ob das wirklich so geplant war?
Offenbar nicht. Denn an anderer Stelle heißt es, die FMA möge Handelsplattformen beaufsichtigen und Vertriebsmodelle überwachen. Für Gold gelten aber nur AntiGeldwäscheregeln. Künftig sollen sich Bitcoin-Kunden ausweisen, wenn sie Beträge über 10.000 Euro handeln.
Seit dem Vorjahr ist die Ausgabe von eigenen Coins und Tokens (digitalen Gutscheinen) eine beliebte Methode zur Unternehmensfinanzierung geworden. Bei dieser Geldbeschaffung – „Initial Coin Offering“(ICO) – soll künftig ein digitaler Prospekt über die Geschäftspläne und Risiken aufklären. Diesen müsste ebenfalls die FMA abnicken. Ab März soll obendrein ein mit Experten besetzter „Fintech-Regulierungsrat“über neue Regulierungsansätze nachdenken.
Die Aufsichtsbehörde FMA, die bisher für Kryptowährungen laut Gesetz nicht zuständig war, begrüßt einen strengeren Kurs, weist aber hin, dass ohne grenzüberschreitende Kooperation die Anbieter einfach in Staaten mit schwächerer Regulierung ausweichen würden.
Der auf Kryptowährungen spezialisierte Anlagebera-
ter Ernst Tertilt (Crypto Management GmbH) kann den Ideen ebenfalls einiges abgewinnen. Sie seien überfällig: Bisher hätten widersprüchliche Aussagen „Unsicherheit unter den Anlegern und die Abwanderung von Innovationenins Ausland“bewirkt. Dass der Finanzminister Insiderhandel und Marktmanipulation im Kryptobereich bestrafen will, sei ein wünschenswerter Ansatz, so Tertilt. Die FMAund Nationalbank hätten aber nur begrenztes Knowhow über die Funktionsweise der Blockchain-Technologie“.
AmFreitag warenKryptos auch ein Thema bei Eurogruppen-Chef Mario Centeno. Anfang März soll ein Aktionsplan aus Brüssel folgen.
„Übliche Verdächtige“
Bisher wurde das Business sehr unterschiedlich gehandhabt. Die deutsche Aufsicht Bafin war besonders streng: „Es gibt keinen einzigen ICO, der in Deutschland geneh- migt wurde“, sagt Rechtsanwalt Steffen Hartmann von der Kanzlei CLLB in Berlin: „Offiziell ist der deutsche Markt eigentlich tot.“
Die deutsche Aufsicht haue „seit Wochen mit der großen Keule zu, sobald sie jemanden findet“. Auch seriöse Firmen mussten ausweichen. Erste Wahl war früher die Schweiz, die ICO allerdings gestoppt hat. Danach zählten „Estland, Liechtenstein, teilweise Österreich zu den ’üblichen Verdächtigen’“.