FP-Kandidat will mit Bekenntnis zu „Volksnation Österreich“punkten
Verfassungsgerichtshof. Strache bestätigte just während Hearings Verdacht, dass seine Kandidaten fürs Höchstgericht längst paktiert sind.
Die Hearings waren gerade im Gange, als FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag einen Verdacht bestätigte: Die Favoriten für die beiden vakanten Richterposten im Verfassungsgerichtshof stehen längst fest. Uni-Professor Andreas Hauer und Medienanwalt Michael Rami sollen im Nationalrat bzw. im Bundesrat mit türkis-blauer Mehrheit gewählt werden.
Die beiden Juristen seien „perfekt geeignet“, erklärte Strache in Innsbruck. Die Anhörung der insgesamt 41 Kandidaten sei trotzdem gut: Wenn sich da jemand als ungeeignet erweise – wovon er bei Rami und Hauer aber keinesfalls ausgehe –, gebe es eben noch andere Kandidaten.
Bei der Opposition sorgt diese Vorgangsweise für heftige Kritik. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim: „Es waren tolle Kandidaten dabei. Es bricht einem das Herz, wie hier im Hintergrund agiert wird.“Sosieht es auch der Grüne Bundesrat David Stögmüller: „Die Enttäuschung, dass es offenbar eine Vorauswahl gab, war den Kandidaten anzumer- ken. Sie haben unseren größten Respekt, dass sie trotzdem gekommen sind.“
Vier haben abgesagt, am Dienstag sind noch 15 dran – darunter Anwalt Rami. UniProfessor Hauer musste sich gestern kritischen Fragen zu seiner Mitgliedschaft beim „Corps Alemannia Wien zu Linz“stellen – eine Burschenschaft, die dem deutschnationalen Lager zugerechnet wird.
Laut Zuhörern (Medien waren ausgeschlossen) versicherte der Uni-Professor, dass er kein Antisemit sei, für sein Corps „die Hand ins Feuer“lege und sich „der Volksnation und dem Vaterland Österreich“zugehörig fühle. Erstaunlich ist das deshalb, weil Deutschnationale häufig – wenn überhaupt – nur den Staat Österreich anerkennen.
Weniger Parteipolitik
Ex-VfGH-Präsident Ludwig Adamovich hält indes die Hearings in dieser Form für „nicht sehr sinnvoll“und erinnert an den früheren Modus der Bestellung: Bundesrat und Nationalrat haben jeweils drei Kandidaten vorgeschlagen, der Bundespräsident hatte dann die LetztAuswahl. Adamovich: „Wenn es im Hintergrund politische Vorstellungen gegeben hat, konnte er gegensteuern.“Dass dieser Modus aber wieder eingeführt wird, sei unrealistisch: 1994 wurde er abgeschafft. Mutmaßlich, weil sich Bundespräsident Thomas Klestil damals für den Drittplatzierten entschied – und damit für den politisch weniger genehmen.