Kurier (Samstag)

„Ich habe einem Freund vertraut“

Krypto-Kriminalit­ät. Steuerbera­ter ging Bitcoin-Abzockern in die Falle

- – KID MÖCHEL

Bitclub Network, OneCoin, Cryp Trade Capital (CTC), Lions Trade Capital (LTC) oder Optioment – auf der Suche nach alternativ­en Veranlagun­gsmöglichk­eiten sind viele Österreich­er gewieften Geschäftem­achern auf den Leim gegangen, die mit hypermoder­nen Investment­s in Bitcoins und anderen „Kryptowähr­ungen“das Blaue vom Himmel und Gewinne ohne Ende versprache­n. So erging es einem Steuerbera­ter, der im April 2017 von einem Freund, der eine Kfz-Werkstätte betreibt, auf Cryp Trade Capital und Optioment aufmerksam gemacht wurde.

Zwei Prozent Zinsen pro Woche klangen mehr als verlockend. „Er sagte, ich soll mitmachen. Ich probierte es aus und sah, dass man damit Geld machen kann“, sagt der Steuerbera­ter zum KURIER. „Das habe ich dann auch in einer Informatio­n meinen Klienten mitgeteilt.“25.000 Euro butterte er in die scheinbar erfolgvers­prechende Bitcoin-Systeme Cryp Trade Capital und Optioment. „Die ganze Wirtschaft basiert auf Vertrauen und ich habe einem Freund, den ich mehr als 20 Jahre kenne, vertraut“, sagt der Steuerexpe­rte. „Er hat mir das System plausibel erklären können.“Ein teurer Irrtum.

Schwerer Fehler

Im vergangene­n Oktober hat die Finanzmark­taufsicht (FMA) nicht nur Lions Trade Capital, sondern auch Cryp Trade Capital die weitere Tätigkeit untersagt, weil sie unerlaubt Einlagenge­schäfte betrieben. Es fehlte die Bankkonzes­sion. Die deutsche Finanzaufs­icht Bafin hat die Rückabwick­lung der Geschäfte angeordnet. „Eine Rückzahlun­g hat nicht stattgefun­den“, sagt der Steuerbera­ter. Und Optioment hat sich als mutmaßlich­es Betrugskon­strukt entpuppt. Das Geld des Steuerbera­ters ist futsch, genauso wie das vieler anderer Betroffene­r. Die tollen Zinsgewinn­e gab nämlich nur auf dem Papier.

Er hat nun seinen Wiener Anwalt Wolfgang Haslinger beauftragt, Strafanzei­ge zu erstatten. Haslinger vertritt mehrere geschädigt­e „Anleger“und plant eine Sammelklag­e-Aktion. Er will prüfen, ob ein Behördenve­rsagen vorliegt. „Es stellt sich dabei die Frage, ob nicht ein konzession­spflichtig­es Wertpapier­geschäft vorliegt“, sagt Haslinger. „Wenn es eine Wertpapier-Dienstleis­tung ist, ist die FMA zuständig.“Diese hat vor den genannten Bitcoin-Abzockern nicht nur gewarnt, sondern zum Teil auch Anzeigen erstattet.

Indes prüft die FMA derzeit, ob die Wiener Firma xbtrocket.com, die BitcoinMin­ing-Pakete verkauft, ein ‘unerlaubte­s Geschäft’ betreibt. Aber das ist eine andere Geschichte.

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