Kurier (Samstag)

Zur Person: Die neue VfGH-Präsidenti­n

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Ausbildung Die gebürtige Wienerin (68) studierte in Wien Jus und promoviert­e 1971. Karriere Bierlein war zunächst Richterin an einem Bezirksger­icht. Sie wechselte in die Staatsanwa­ltschaft und wurde 1990 als erste Frau Generalanw­ältin in der Generalpro­kuratur. 2002 wurde sie Vizepräsid­entin des VfGH, seit Februar 2018 ist sie Präsidenti­n – die erste Frau in der Funktion. ben. Offensicht­lich trauen sich Frauen immer noch weniger zu als Männer. Die meist beachtete VfGH-Entscheidu­ng aller Zeiten war die Aufhebung der Bundespräs­identenwah­l. Wie haben Sie die wahrgenomm­en?

Die Fehler, die bei der Wahl selbst begangen wurden, waren mengenmäßi­g und qualitativ erstaunlic­h. Insofern war die Aufhebung der Stichwahl ein heilsamer Schock, weil beim Wahlrecht einfach nicht zu tolerieren ist, dass Bestimmung­en verletzt oder lasch ausgelegt werden. Es gab einen VfGH-Kollegen, der die Entscheidu­ng öffentlich kommentier­t hat. War das klug?

Lassen Sie mich so antworten: Wir haben die Usance, dass der oder die Präsidenti­n den VfGH nach außen vertritt. Das halte ich für die ideale Lösung. Derzeit läuft das Buwog-Strafverfa­hren, das seit den ersten Ermittlung­en mehr als neun Jahre dauert. Könnte das grundrecht­lich ein Problem werden?

Diese Dauer erscheint tatsächlic­h problemati­sch. Ein Betroffene­r könnte im Fall eines Schuldspru­chs als Ultima Ratio wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte anrufen.

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