Zur Person: Die neue VfGH-Präsidentin
Ausbildung Die gebürtige Wienerin (68) studierte in Wien Jus und promovierte 1971. Karriere Bierlein war zunächst Richterin an einem Bezirksgericht. Sie wechselte in die Staatsanwaltschaft und wurde 1990 als erste Frau Generalanwältin in der Generalprokuratur. 2002 wurde sie Vizepräsidentin des VfGH, seit Februar 2018 ist sie Präsidentin – die erste Frau in der Funktion. ben. Offensichtlich trauen sich Frauen immer noch weniger zu als Männer. Die meist beachtete VfGH-Entscheidung aller Zeiten war die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl. Wie haben Sie die wahrgenommen?
Die Fehler, die bei der Wahl selbst begangen wurden, waren mengenmäßig und qualitativ erstaunlich. Insofern war die Aufhebung der Stichwahl ein heilsamer Schock, weil beim Wahlrecht einfach nicht zu tolerieren ist, dass Bestimmungen verletzt oder lasch ausgelegt werden. Es gab einen VfGH-Kollegen, der die Entscheidung öffentlich kommentiert hat. War das klug?
Lassen Sie mich so antworten: Wir haben die Usance, dass der oder die Präsidentin den VfGH nach außen vertritt. Das halte ich für die ideale Lösung. Derzeit läuft das Buwog-Strafverfahren, das seit den ersten Ermittlungen mehr als neun Jahre dauert. Könnte das grundrechtlich ein Problem werden?
Diese Dauer erscheint tatsächlich problematisch. Ein Betroffener könnte im Fall eines Schuldspruchs als Ultima Ratio wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.