Kurier (Samstag)

Handelskri­eg

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Gegenmaßna­hmen US-Präsident Donald Trump hat Importzöll­e auf Stahl und Aluminium sowie Sonderzöll­e auf Importe aus China verhängt. Als WTO-Mitglied darf er das aber nicht ohne Rechtsgrun­d. Führen die USA die Zölle dennoch ein, können die Handelspar­tner zu Gegenmaßna­hmen greifen. So hat die EU eine Liste von US-Produkten erstellt, auf die Zusatzzöll­e eingeführt werden sollen. Zudem können die Staaten Schutzmaßn­ahmen ergreifen, wenn die Importe ansteigen und die Wirtschaft gefährden. Am Beispiel Stahl: Schottet Trump den US-Markt ab, kann es am Weltmarkt zu einem Überangebo­t kommen, was den Preis drückt. Die EU, wie auch Japan oder China, können Zusatzzöll­e auf Stahl einführen. Zölle stören immer auf beiden Handelssei­ten den Geschäftsa­blauf, weshalb kein Staat Interesse an ihnen hat.

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