RH-Kritik ÖBB-Beamte gehen im Schnitt mit 56 in Pension
Weniger Pensionsfälle, aber Ausgaben stiegen trotzdem auf mehr als zwei Milliarden Euro an
Der Rechnungshof kritisiert das Pensionssystem der ÖBBBeamten wieder massiv. Der Personalabbau durch Frühpensionierungen wurde gestoppt, doch der Anteil der krankheitsbedingten Pensionierungen schnellte hinauf. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter stieg zwar an, liegt aber bei nur 56 Jahren. Die Prüfer kritisieren außerdem, dass der Pensionssicherungsbeitrag der ÖBB-Rentner schrittweise sinkt. Weil das System nicht weiter reformiert wurde, bleiben 500 Millionen Euro an Einsparpotenzial liegen.
Der Rechnungshof fährt wieder mit massiver Kritik an den Pensionen der ÖBB-Beamten auf. Die Zahl der Beamtenpensionen (inklusive der Renten für Witwen und Waisen) ging von 2008 bis 2016 von rund 72.700 auf 64.234 Fälle zurück. Doch die Ausgaben dafür stiegen um 108 Millionen auf 2,042 Milliarden Euro.
Die Kosten für die Republik erhöhten sich von 1,52 auf 1,66 Milliarden Euro. ÖBBBeamte sind jene Mitarbeiter, die bis Ende 1994 bei der Staatsbahn eingestellt wurden. Die sind de facto unkündbar und unterliegen einem eigenen Pensionsrecht. Für alle später eingetretenen Mitarbeiter gilt das ASVG.
Der Rechnungshof moniert, dass fast alle seiner Empfehlungen aus der Prüfung 2015 nicht umgesetzt wurden und urgiert nun in seinem Follow-up-Bericht, dies dringend zu tun. Dass die Empfehlungen ignoriert wurden, kommt die Steuerzahler teuer. Das Einsparpotenzial von 1,07 Milliarden Euro (Geldwert 2017) für den Zeitraum 2018 bis 2050 schrumpfte auf derzeit nur noch 560 Millionen Euro, errechneten die Prüfer.
Schwache Gesundheit
Das Ministerium stoppte zwar ab 2012 den Personalabbau der Bahn über die beliebten und für die Steuerzahler teuren Frühpensionierungen. Dafür schnellte die Zahl jener ÖBBler, die krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt wurden, plötzlich von 30 auf beinahe 93 Prozent hinauf. 2016 flachte der Anteil dieser Neu-Pensionierungen auf 72 Prozent ab.
Das Durchschnittsalter der krankheitsbedingten Pensionsantritte beträgt 54,4 Jahre. Die „normalen“, altersbedingten Ruhestände liegen bei 60,23 Jahren, sodass über alles gerechnet ein Durchschnittswert von 56 Jahren herauskommt ( siehe Grafik). Das ist zwar höher als in den Jahren zuvor, dem Rechnungshof aber immer noch zu niedrig.
Sicherungsbeitrag sinkt
Der Eigendeckungsgrad der Pensionen ist bei denBahnbeamtendeutlich geringer als bei den vergleichbaren Beamten des Bundes. Trotzdem verringert sich der Pensionssicherungsbeitrag (leisten die Ruheständler) schrittweise von 5,8 Prozent im Jahr 2004 bis auf 3,5 Prozent im Jahr 2020. Der Rechnungshof hatte vorgeschlagen, diesen Beitrag mit 4,27 Prozent zu fixieren. Da nichts unternommen wurde, sank der Beitrag weiter und lag im Vorjahr bei 3,88 Prozent.
Abschläge
Um Einsparungen zu lukrieren, empfahl der Rechnungshof schon 2015 Abschläge bei vorzeitigen Ruhestandsversetzungen von 3,75 Prozent pro Jahr gegenüber einem Pensionsalter von 58 Jahren. Sowie eine Deckelung von 15 Prozent. Für all diese Maßnahmen hätte das Parlament das Pensionsrecht der Eisenbahner ändern müssen. Doch das Verkehrsministerium wurde nicht aktiv, die ÖBB–Holding warnte vor Klagen von Bediensteten.
Die ÖBB-Holding kontert, man habe in den vergangenen Jahren erfolgreich Maß- nahmen gesetzt, um sowohl das Antrittsalter, als auch die Zahl der krankheitsbedingten Pensionierungen zu stabilisieren. Die Neos urgieren angesichts des Rechnungshofberichtes ein gemeinsames Pensionsrecht mit gleichen Regeln für alle.