Kurier (Samstag)

Audi: Zu viele Stickoxide, auch nach dem Update

NOx-Ausstoß war imStraßenb­etrieb noch um 77 Prozent zu hoch – laut Urteil „frappieren­d“.

- VON H. SILEITSCH-PARZER

Der Stickoxida­usstoß eines Audi Q3 liegt auch nach dem Aufspielen der neuen Software zur Motorenste­uerung noch über den zulässigen Grenzwerte­n: Das stellte ein gerichtlic­h bestellter Sachverstä­ndiger bei einem Verfahren am Landesgeri­cht Eisenstadt fest. Ein Ehepaar hatte 2013 einen Audi Q3 2,0 TDI quattro um 40.490 Euro erworben. Nachdem bei VW-Dieselmoto­ren vom Typ EA189 illegale Abschaltvo­rrichtunge­n aufflogen, fühlte sich das Ehepaar getäuscht und klagte auf Rückabwick­lung des Kaufs. Mit Erfolg.

Das Bemerkensw­erte am Urteil: Die Richterin hatte einen Sachverstä­ndigen beauftragt, die Emissionen zu überprüfen. „Das war das erste Mal, dass Abgaswerte vor und nach dem Update gemes- sen wurden – auf dem Prüfstand und der Straße“, sagt Anwalt Michael Poduschka zum KURIER. Das laut Urteil „frappieren­de“Ergebnis: Zwar entsprache­n der CO2Ausstoß und Treibstoff­verbrauch bei dem Audi Q3 nach der Software-Aktualisie­rung den Vorgaben, nicht aber die Stickoxide (NOx): Diese wurden im Straßenbet­rieb vor dem Update um 247 Prozent und danach um 77 Prozent überschrit­ten.

Aus Sicht des Autoherste­llers ist das nicht entscheide­nd, weil sich die gesetzlich­en Grenzwerte nur auf Prüfstands­messungen bezögen. DasUrteil kommtaberz­u einem anderen Schluss: Weil die Verordnung von „normalen Bedingunge­n“spricht, ist laut Richterin sehr wohl der Straßenbet­rieb gemeint.

Eine Überschrei­tung der Prüfstands­werte „von allenfalls 20 bis 30 Prozent“erscheine noch akzeptabel, nicht aber um77 Prozent. Der Motor bleibe somit auch nach dem Update rechtswidr­ig, folgert Poduschka. Das könne sich für weitere Verfahren als relevant erweisen – ähnliche Verfahren liefen gegen Händler und/oder Hersteller in Österreich. 500 bis 600 schätzt Poduschka. Er selbst betreue etwa 170 Fälle.

Der Vorwurf der Arglist wurde in Eisenstadt zurückgewi­esen. Somit erhalten die Käufer nur 17.894 Euro samt Zinsen ersetzt – in Summe rund 22.000 Euro. Zu wenig, findet Poduschka. Er hielte 33.000 Euro für angemessen und beruft gegen die Art, wie der Gebrauchsw­ert des Fahrzeuges ermittelt wurde. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräf­tig.

Der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) strengt übrigens gerade eine Sammelklag­e gegen VW an – die Anmeldefri­st endet diesen Sonntag (20. Mai).

Porsche-Rückruf

Mit ähnlichen Schwierigk­eiten ist einmal mehr Porsche konfrontie­rt. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt KBA lässt weltweit 60.000 DieselPkw wegen unzureiche­nder Abgasreini­gung zurückrufe­n. Ein KBA-Sprecher bestätigte Berichte des Spiegel und Bayrischen Rundfunks – es handle sich um 53.000 SUV Macan und 6800 Cayenne.

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Audi Q3-Präsentati­on – beim getesteten Modell passten CO2 und Spritbedar­f, nicht aber die Stickoxide

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