Neuer Anlauf gegen Facebook
Max Schrems. Erste Beschwerden wegen Datenschutz-Problemen landen bei der Behörde
Seit Freitag ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) offiziell nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft. Dadurch wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Einer, der diesen Tag schon seit Längerem herbeigewünscht hat, ist der österreichische Datenschutzaktivist und Jurist Max Schrems. Seit Jahren kämpft er gegen den US-Konzern Facebook. In Irland ist derzeit ein Verfahren vor dem EuGH anhängig, in Österreich eine Klage.
Neue Beschwerden
Schrems hat Anfang des Jahres den Verein noyb.eu gegründet, mit dem ein Team aus Juristen und Technikern sich europaweit um Datenschutz-Anliegen für seine Mitglieder kümmern soll. Am Freitag hat der Verein nun eine Beschwerde gegen Facebook bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Es war eine von insgesamt vier: In Deutschland war WhatsApp dran, in Belgien ging man gegen Instagram und in Frankreich gegen Google und Android vor. Der Grund für die Beschwerden: Alle vier Unternehmen haben ihre Nutzer mit dem Stichtag 25. Mai dazu gezwungen, den neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen.
Wer diese Dienste – Facebook, Google, Instagram oder WhatsApp – nutzt, musste in den vergangenen Wochen oder Tagen bei all diesen Unternehmen auf „ich akzeptiere“klicken. Die einzig andere Option war, das Konto zu löschen. Laut Mark Zuckerberg kam dies „bei den Nutzern gut an“, wie er im Hearing vor dem EU-Parlament aussagte. Bei Schrems hingegen gar nicht. „Facebook hat sogar Konten von Nutzern geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende keine Wahl, außer auf den Button zu drücken oder das Kon- to zu löschen. Das ist schlichtweg Erpressung“, sagt Schrems. Diese „Friss oder Stirb“-Taktik sei schlichtweg nicht mit der neuen Datenschutzgrundverordnung vereinbar, heißt es seitens noyb.eu.
Behörde und Klagen
Seit Freitag kann man sich als Nutzer bei einer Be- schwerde direkt an die heimische Datenschutzbehörde wenden, auch wenn es um einen US-Konzern wie Facebook geht. Andrea Jelinek, Leiterin der österreichischen Behörde, sieht ihre Behörde „gut gerüstet“. Man habe damit gerechnet, dass es gleich am ersten Tag zu Beschwerden kommen werde, so Jelinek. Facebook oder Google droht dank der Beschwerden von Schrems eine Strafe von bis zu 1,6 Milliarden Euro.
„Wir werden vermutlich nicht gleich Höchststrafen sehen, aber die Konzerne haben hier absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende Strafe“, erklärt Schrems. Es werden nicht die einzigen Be- schwerden sein, die gegen die vier großen Unternehmen eingebracht werden. Der Datenschützer Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, rechnet zudem mit Schadenersatz-Klagen.
Schadenersatz
„Ab heute gibt es die Möglichkeit, bei jeder Datenschutzverletzung einen Schadenersatz, der dann meist bei ungefähr 1000 Euro beginnt, bei Gericht einzuklagen und da sind die Erfolgsaussichten sehr hoch“, so Zeger. Der Datenschützer erwartet neben Beschwerden bei der Datenschutzbehörde eine Abmahnwelle. Nicht jedes Unternehmen hat es bisher geschafft, sein Geschäft an die neuen Regeln anzupassen. So manche US-Zeitung wie etwa die „Los Angeles Times“oder der „Arizona Daily Star“sind deshalb für Leser aus Europa derzeit nicht mehr erreichbar. Man arbeite noch weiter an technischen Lösungen, um die neuen Vorschriften umzusetzen, teilt der Verleger Tronc mit.
Für Schrems ist es wichtig, dass große, internationale Unternehmen durch seine Beschwerden in die Schranken gewiesen werden. „Wir wollen sicherstellen, dass die großen Konzerne nicht die Zustimmung erzwingen können. Das ist besonders wichtig, damit sie keinen Vorteil gegenüber kleineren Unternehmen haben.“
„Facebook hat Konten von Nutzern geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben.“Max Schrems Datenschutzaktivist