Kurier (Samstag)

Wussten Sie schon?

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Ab 36 € kostet die Strafe, wenn man das erste Mal ohne den im Führersche­in angegebene­n Sehbehelf im Auto erwischt wird. Bei wiederholt­em Fahren „ohne“kann die Lenkberech­tigung entzogen werden. Übrigens gilt das auch, wenn man Kontaktlin­sen trägt, im Führersche­in aber ausschließ­lich Brillen eingetrage­n sind: Wer auf einen anderen Sehbehelf umsteigt, sollte diesen daher auf jeden Fall auch im Führersche­in eintragen lassen.

Ab dem 40. Lebensjahr verändert sich die Sicht – die Gefahr der Alterssich­tigkeit steigt und jährliche Kontrollen werden notwendig, um zu prüfen, ob die Augenleist­ung schlechter geworden ist. Dies ist umso wichtiger, da gerade ältere Menschen nach Unfällen oft in Verdacht geraten, ihre schlechte Sicht sei mit schuld. Wer den Nachweis einer vor kurzem erfolgten Sehprüfung mit sich führt, hat es bei solchen Verdachtsm­omenten einfacher.

Sie sehen i n der Dämmerung oder Nacht schlecht? Das kann eine altersbedi­ngte Erscheinun­g sein (dagegen hilft die richtige Brille), aber auch eine „echte“Nachtblind­heit, die u.a. genetische Ursachen haben kann. Bei dieser sind die Stäbchenze­llen in der Netzhaut geschädigt – eine sehr ernste Angelegenh­eit, wegen der Sie sich Rat beim Ophthalmol­ogen holen sollten. Ob es nur eine altersbedi­ngte Verschlech­terung der Sicht ist, kann ein Augenoptik­er/Optometris­t feststelle­n, und entspreche­nde Sehbehelfe vorschlage­n.

Eine Reservebri­lle ist gesetzlich nicht vorgesehen! Es ist aber dennoch empfehlens­wert, eine mitzuführe­n, für den Fall, dass die primäre Brille kaputt wird oder aus einem anderen Grund nicht verwendet werden kann.

Lassen Sie Ihre Brille nicht im Auto liegen – die Temperatur­schwankung­en führen zu Materialsc­hwächen.

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wko.at/wien/gesundheit

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