Wussten Sie schon?
Ab 36 € kostet die Strafe, wenn man das erste Mal ohne den im Führerschein angegebenen Sehbehelf im Auto erwischt wird. Bei wiederholtem Fahren „ohne“kann die Lenkberechtigung entzogen werden. Übrigens gilt das auch, wenn man Kontaktlinsen trägt, im Führerschein aber ausschließlich Brillen eingetragen sind: Wer auf einen anderen Sehbehelf umsteigt, sollte diesen daher auf jeden Fall auch im Führerschein eintragen lassen.
Ab dem 40. Lebensjahr verändert sich die Sicht – die Gefahr der Alterssichtigkeit steigt und jährliche Kontrollen werden notwendig, um zu prüfen, ob die Augenleistung schlechter geworden ist. Dies ist umso wichtiger, da gerade ältere Menschen nach Unfällen oft in Verdacht geraten, ihre schlechte Sicht sei mit schuld. Wer den Nachweis einer vor kurzem erfolgten Sehprüfung mit sich führt, hat es bei solchen Verdachtsmomenten einfacher.
Sie sehen i n der Dämmerung oder Nacht schlecht? Das kann eine altersbedingte Erscheinung sein (dagegen hilft die richtige Brille), aber auch eine „echte“Nachtblindheit, die u.a. genetische Ursachen haben kann. Bei dieser sind die Stäbchenzellen in der Netzhaut geschädigt – eine sehr ernste Angelegenheit, wegen der Sie sich Rat beim Ophthalmologen holen sollten. Ob es nur eine altersbedingte Verschlechterung der Sicht ist, kann ein Augenoptiker/Optometrist feststellen, und entsprechende Sehbehelfe vorschlagen.
Eine Reservebrille ist gesetzlich nicht vorgesehen! Es ist aber dennoch empfehlenswert, eine mitzuführen, für den Fall, dass die primäre Brille kaputt wird oder aus einem anderen Grund nicht verwendet werden kann.
Lassen Sie Ihre Brille nicht im Auto liegen – die Temperaturschwankungen führen zu Materialschwächen.