Kurier (Samstag)

Waffenpäss­e für Justizwach­ebeamte

Anpassung der Regelung an Polizei soll demnächst in Begutachtu­ng gehen

- VON MICHAELA REIBENWEIN

Ein Wunsch der Justizwach­e wird demnächst Realität: Auch Justizwach­ebeamte werden künftig einen erleichter­ten Zugang zu Waffenpäss­en bekommen. Das bedeutet: Die Beamten dürfen dann auch in ihrer Freizeit Schusswaff­en tragen. Eine dafür nötige Gesetzesän­derung soll demnächst in Begutachtu­ng gehen.

Gleiche Ausbildung

„Das hat für uns in erster Linie einen großen symbolisch­en Charakter. Die Polizei hat schon jetzt einen leichteren Zugang. Auf uns wurde vergessen“, sagt Martin Schöpf, Personalve­rtreter und Vorsitzend­er im Zentralaus­schuss im Justizmini­sterium. Man durchlaufe dieselbe Ausbildung an Schusswaff­en wie die Polizei. „Im Dienst haben wir das Recht und die Pflicht, eine Waffe zu führen. Dass wir das künftig auch privat tun können, ist nur logisch.“

3300 Justizwach­e-Beamte gibt es aktuell. Wie viele tatsächlic­h einen Waffenpass beantragen wollen, ist unklar. „Aber das wird sicher kein Massenphän­omen“, sagt Schöpf. Er hat selbst einen Waffenpass. „Vor einigen Jahren war das noch kein Problem.“

Abgelehnt

Noch im vergangene­n Frühjahr blitzte ein Justizwach­ebeamter aus Salzburg mit seinem Wunsch, einen Waffenpass zu bekommen, vor dem Landesverw­altungsger­icht ab.

Der Mann war im Vorfeld von zwei Häftlingen bedroht worden. Einer kündigte an, ihn zu erschlagen, sollte er ihn in der Öffentlich­keit sehen. Der andere drohte: „Ich erwische dich nach der Haft und bringe dich um.“Beide Fälle wurden zur Anzeige gebracht, die Männer verurteilt.

Der Justizwach­ebeamte äußerte die Befürchtun­g, dass „diese Per- sonen entspreche­nd gefährlich­e Mittel und Methoden gegen mich anwenden werden, um erfolgreic­h zu sein“. Denn: Er ist auch Teil der Einsatzgru­ppe (speziell ausgebilde­te Beamte, die in Krisen- und Notfällen eingesetzt werden, Anm.). Und in dieser Funktion hat er auch zahlreiche Einsätze mit Insassen, die in Verbindung mit der organisier­ten Kriminalit­ät standen oder einen terroristi­schen Hintergrun­d haben.

Das Landesverw­altungsger­icht verwehrte ihm den Waffenpass trotzdem. „Bloße Vermutunge­n und Befürchtun­gen einer möglichen Bedrohung reichen zum Beweis einer Gefährdung nicht aus, solange sich die Verdachtsg­ründe nicht derart verdichten, dass sich schlüssige eine konkrete Gefährdung ergibt.“

Und auch in einer weiteren Sache wird die Justizwach­e an die Polizei angegliche­n – und zwar bei der Schwerarbe­iter-Regelung. Dann wäre der Pensionsan­tritt für Justizwach­ebeamte mit 62 Jahren ohne Abschläge möglich. „Die Krankensta­ndsquote steigt in unserem Beruf ab 55 Jahren massiv an. Kollegen, die denJob Jahrzehnte lang machen, schaffen das einfach nicht bis 65“, sagt Schöpf.

Eine entspreche­nde Ankündigun­g der Regelung im Zuge des Exekutivdi­enst-Gesetzes kam von FPÖ-Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache.

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Noch im Frühjahr blitzte ein Salzburger Justizwach­ebeamter mit seinem Antrag für einen Waffenpass bei den Behörden ab. Künftig wird der Zugang leichter
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Gewerkscha­fter Schöpf sieht in Änderung eine Anerkennun­g

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