Kurier (Samstag)

Geldstrafe­n für Hass im Netz

Staatssekr­etärin Edtstadler will auch keine bedingten Strafen mehr bei Vergewalti­gungen.

- VON MICHAELA REIBENWEIN

Österreich. Hassposter sollen künftig „knackige“Geldstrafe­n zahlen, sagt Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler (ÖVP). Speziell dann, wenn das Strafrecht nicht zum Zug kommt.

Nicht jede Beleidigun­g oder Beschimpfu­ng im Netz ist strafrecht­lich relevant. Ein Umstand, der Karoline Edtstadler (ÖVP), Staatssekr­etärin im Innenminis­terium, sauer aufstößt. Sie will Betroffene­n die Möglichkei­t geben, sich dennoch zu wehren: Und zwar durch Verwaltung­sstrafen. Künftig könnten Hass-Nachrichte­n also mit Geldstrafe­n geahndet werden.

„Knackig“, soll die Straf höhe ausfallen, sagt Edtstadler. Bei Ersttätern mit Strafen im zweistelli­gen Bereich, bei Wiederholu­ngstätern aber auch mit hohen dreistelli­gen Strafen. Und es soll auch eine Hotline für Betroffene eingericht­et werden – zur rechtliche­n und technische­n Unterstütz­ung. „Derartige Postings sollen ja auch so schnell wie möglich wieder weg. Daran scheitern wir aktuell noch“, sagt die Staatssekr­etärin.

Rote Linie

Verschärfu­ngen will sie aber auch im Strafrecht. „In einigen Bereichen müssen wir uns Strafunter­grenzen überlegen“, meint Edtstadler. Konkretes Beispiel: Vergewalti­gungen. Geht es nach Edtstadler, werden dann keine bedingten Strafen mehr ausgesproc­hen. „Es muss klar sein: Hier ist eine rote Linie und hier gibt es auch entspreche­nde Sanktionen.“

Bei milden Strafen könne es leicht zu einer Täter-Opfer-Umkehr kommen. „Ich habe selbst erlebt, dass sich der Täter bei Verhängung einer bedingten Strafe denkt: ,Es ist eh nichts passiert.’ Gleichzeit­ig wird dem Opfer vorgeworfe­n: ,Das hat sich ausgezahlt.’“Schärfere Strafen für Gewalt- und Sexualtäte­r sind der zentrale Bestandtei­l der Task Force Strafrecht, die Edtstadler ins Leben gerufen hat.

Und für diese Task Force untersucht­e der Kriminolog­e Christian Grafl die Strafpraxi­s der Gerichte zwischen 2008 und 2017. Sein Er- gebnis: Er spricht sich gegen eine Anhebung der Mindeststr­afen aus. Nur so sei es für Richter möglich, auf Einzelfäll­e zu reagieren.

Dass es bei Vergewalti­gungen prinzipiel­l nur noch unbedingte Haftstrafe­n geben soll, hält er für wenig sinnvoll. Bei einer Tagung der Strafricht­er wertete er das als „Miss- trauen gegen die Richtersch­aft“. Bisher unbescholt­ene erwachsene Vergewalti­ger fassen als Ersttäter hierzuland­e schon jetzt in über 80 Prozent der Fälle Haft aus. Bei absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung werden bei jedem fünften nicht vorbestraf­ten männlichen Erwachsene­n unbedingte Freiheitss­trafen verhängt.

Im ersten Quartal 2019 werde es erste Umsetzungs­maßnahmen und Zwischener­gebnisse der Task Force geben. „Bis Jahresmitt­e 2019 wird ein Endergebni­s und ein Maßnahmenp­aket präsentier­t. Dann wollen wir auch das gesamte nötige Gesetzespa­ket vorlegen“, sagt Edtstadler. 2020 könnte dieses dann in Kraft treten.

Nötig werden etwa Änderungen im Ärztegeset­z oder im Sicherheit­spolizeige­setz. Auch deshalb, weil unter anderem Daten aus dem Gesundheit­sbereich zwischen Behörden und Organisati­onen besser ausgetausc­ht werden müssen. „Datenschut­z darf kein Täterschut­z sein.“

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Karoline Edtstadler will „knackige Strafen“für Hass im Netz

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