Rechtliche Neuerungen: Überblick und Ausblick für 2019
Vorschau. Informationen der Wirtschaftskammer für Unternehmerinnen und Unternehmer
1) Vergaberecht neu
Das neue Vergaberecht bietet Chancen für KMU und modernisiert den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand. Es umfasst das neue Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG), das neue Bundesgesetz für Konzessionsvergaben sowie eine Änderung des Bundesvergabegesetzes „Verteidigung und Sicherheit“.
Für die Wirtschaft bringt das rund 300 Seiten starke Reformpaket konkret:
eine Modernisierung des rechtlichen Rahmens für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand
vor allem für KMU einen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen
die flächendeckende verpflichtende Einführung der E-Vergabe: ab 18. Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch abgewickelt werden. Das gilt für den sog. Oberschwellenbereich: Lie-
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fer- und Dienstleistungsaufträge ab 221.000 Euro (exkl. USt) und Bauaufträge ab einem Auftragsvolumen von 5.548.000 Euro (exkl. USt.).
neue flexible und transparentere Verfahrenstypen und neue Formen der Beschaffung; f lexiblerer Zugang zu Verhandlungsverfahren .
für viele Sparten das zwingende Bestbieterprinzip – weg vom Billigstbieterprinzip: d.h. der Möglichkeit, mit ökologischen, sozialen und innovativen Aspekten in einem Verfahren zu punkten.
Öffentliche Stellen sollen so gezielt auf qualitativ hochwertigen Einkauf setzen. Das kommt vor allem den KMU zugute.
– – 2) Änderungen im tungsverfahrensrecht Verwal-
Änderungen im EGVG, AVG, VwGVG und VStG. Die wichtigste Änderungen im Verwaltungsstrafgesetz (VStG):
§ 33a VStG – gesetzliche Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“: Durch die Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“im Verwaltungsstrafgesetz werden Beschuldigte bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen künftig zunächst von der Behörde beraten.
§ 5 VStG - Stärkung der Unschuldsvermutung: Die im Verwaltungsstrafrecht grundsätzlich geltende Verschuldensvermutung soll dann nicht mehr gelten, wenn eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von über 50 000 Euro bedroht ist. Das heißt, dass in diesen Fällen künftig die Behörde den Nachweis eines schuldhaften straf baren Verhaltens zu erbringen hat.
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Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft und sind Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, das insbesondere auf mehr Effizienz und Transparenz bei Verwaltungsstrafverfahren abzielt.
3) EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die EU DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Anforderungen an den Datenschutz haben sich geändert und die Straf bestimmungen wurden deutlich verschärft.
Es wird unter anderem vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen personenbezogene Daten (z.B. Kundendaten) verarbeiten darf. Unternehmen müssen einen Überblick haben, welche personenbezogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeitet werden und deren sichere Verarbeitung gewährleisten.
4) Nationaler rahmen (NQR) Meister auf Bachelor
Seit Mitte September 2018 wird die Meisterprüfung auf Niveaustufe sechs des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) eingeordnet - das heißt, die gleiche Bildungsstufe wie der Ingenieur und der akademische Abschluss Bachelor. Diese Zuordnung wird seither auf dem Meisterprüfungszeugnis vermerkt.
Eine bessere Vergleichbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene.
Die neue Zuordnung des Meisters bringt eine Aufwertung der Lehre.
Junge Leute werden in dualer Ausbildung motiviert, auch die Meisterprüfung in Angriff zu nehmen. Details:
– – – Qualifikations- Niveau: Vorteile:
5) Lehrberufspaket neu Mit dem neuen Lehrberufspaket 2018 – seit 1. Juni 2018 in Kraft – werden sechs neue Lehrberufe als Ausbildungsversuche eingerichtet. Für sieben Lehrberufe werden die Ausbildungsordnungen neu geregelt. Bei allen neuen Berufsbildern f ließen Inhalte aus dem Bereich der Digitalisierung signifikant ein. Außerdem werden die Ausbildungsordnungen für drei Lehrberufe erweitert (Anrechnung von Prüfungsteilen des Lehrberufs Polsterer/Polsterin bei der Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer/in sowie Ausweitung der Modulkombinationen bei den Modullehrberufen Elektrotechnik und Metalltechnik). Die als Ausbildungsversuch sind Maskenbildner/in, Bautechnische Assistenz, Glasverfahrenstechnik, Tierärztliche Ordinationsassistenz, E-Commerce-Kaufmann/-frau, Medienfachmann/Medienfachfrau.
mit neu geregelter Ausbildungsordnung: Chemieverfahrenstechnik, Polsterer/Polsterin, Rauchfangkehrer/in, Steinmetz/in, Steinmetztechnik, Zahntechnik, Zahntechnische Fachassistenz. Details zum Lehrberufspaket 2018:
rufe sechs ben Lehrberufe neuen Lehrbe- Sie-