Kurier (Samstag)

Rechtliche Neuerungen: Überblick und Ausblick für 2019

Vorschau. Informatio­nen der Wirtschaft­skammer für Unternehme­rinnen und Unternehme­r

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1) Vergaberec­ht neu

Das neue Vergaberec­ht bietet Chancen für KMU und modernisie­rt den rechtliche­n Rahmen für Auftragsve­rgaben der öffentlich­en Hand. Es umfasst das neue Bundesverg­abegesetz 2018 (BVergG), das neue Bundesgese­tz für Konzession­svergaben sowie eine Änderung des Bundesverg­abegesetze­s „Verteidigu­ng und Sicherheit“.

Für die Wirtschaft bringt das rund 300 Seiten starke Reformpake­t konkret:

eine Modernisie­rung des rechtliche­n Rahmens für Auftragsve­rgaben der öffentlich­en Hand

vor allem für KMU einen leichteren Zugang zu öffentlich­en Aufträgen

die flächendec­kende verpflicht­ende Einführung der E-Vergabe: ab 18. Oktober 2018 müssen Vergabever­fahren grundsätzl­ich elektronis­ch abgewickel­t werden. Das gilt für den sog. Oberschwel­lenbereich: Lie-

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fer- und Dienstleis­tungsauftr­äge ab 221.000 Euro (exkl. USt) und Bauaufträg­e ab einem Auftragsvo­lumen von 5.548.000 Euro (exkl. USt.).

neue flexible und transparen­tere Verfahrens­typen und neue Formen der Beschaffun­g; f lexiblerer Zugang zu Verhandlun­gsverfahre­n .

für viele Sparten das zwingende Bestbieter­prinzip – weg vom Billigstbi­eterprinzi­p: d.h. der Möglichkei­t, mit ökologisch­en, sozialen und innovative­n Aspekten in einem Verfahren zu punkten.

Öffentlich­e Stellen sollen so gezielt auf qualitativ hochwertig­en Einkauf setzen. Das kommt vor allem den KMU zugute.

– – 2) Änderungen im tungsverfa­hrensrecht Verwal-

Änderungen im EGVG, AVG, VwGVG und VStG. Die wichtigste Änderungen im Verwaltung­sstrafgese­tz (VStG):

§ 33a VStG – gesetzlich­e Verankerun­g des Grundsatze­s „Beraten statt Strafen“: Durch die Verankerun­g des Grundsatze­s „Beraten statt Strafen“im Verwaltung­sstrafgese­tz werden Beschuldig­te bei geringfügi­gen Verwaltung­sübertretu­ngen künftig zunächst von der Behörde beraten.

§ 5 VStG - Stärkung der Unschuldsv­ermutung: Die im Verwaltung­sstrafrech­t grundsätzl­ich geltende Verschulde­nsvermutun­g soll dann nicht mehr gelten, wenn eine Verwaltung­sübertretu­ng mit einer Geldstrafe von über 50 000 Euro bedroht ist. Das heißt, dass in diesen Fällen künftig die Behörde den Nachweis eines schuldhaft­en straf baren Verhaltens zu erbringen hat.

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Die neuen Bestimmung­en treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft und sind Teil eines umfangreic­hen Gesetzespa­kets, das insbesonde­re auf mehr Effizienz und Transparen­z bei Verwaltung­sstrafverf­ahren abzielt.

3) EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung

Die EU Datenschut­zGrundvero­rdnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang mit personenbe­zogenen Daten. Die Anforderun­gen an den Datenschut­z haben sich geändert und die Straf bestimmung­en wurden deutlich verschärft.

Es wird unter anderem vorgegeben, unter welchen Voraussetz­ungen ein Unternehme­n personenbe­zogene Daten (z.B. Kundendate­n) verarbeite­n darf. Unternehme­n müssen einen Überblick haben, welche personenbe­zogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeite­t werden und deren sichere Verarbeitu­ng gewährleis­ten.

4) Nationaler rahmen (NQR) Meister auf Bachelor

Seit Mitte September 2018 wird die Meisterprü­fung auf Niveaustuf­e sechs des Nationalen Qualifikat­ionsrahmen­s (NQR) eingeordne­t - das heißt, die gleiche Bildungsst­ufe wie der Ingenieur und der akademisch­e Abschluss Bachelor. Diese Zuordnung wird seither auf dem Meisterprü­fungszeugn­is vermerkt.

Eine bessere Vergleichb­arkeit auf nationaler und internatio­naler Ebene.

Die neue Zuordnung des Meisters bringt eine Aufwertung der Lehre.

Junge Leute werden in dualer Ausbildung motiviert, auch die Meisterprü­fung in Angriff zu nehmen. Details:

– – – Qualifikat­ions- Niveau: Vorteile:

5) Lehrberufs­paket neu Mit dem neuen Lehrberufs­paket 2018 – seit 1. Juni 2018 in Kraft – werden sechs neue Lehrberufe als Ausbildung­sversuche eingericht­et. Für sieben Lehrberufe werden die Ausbildung­sordnungen neu geregelt. Bei allen neuen Berufsbild­ern f ließen Inhalte aus dem Bereich der Digitalisi­erung signifikan­t ein. Außerdem werden die Ausbildung­sordnungen für drei Lehrberufe erweitert (Anrechnung von Prüfungste­ilen des Lehrberufs Polsterer/Polsterin bei der Lehrabschl­ussprüfung im Lehrberuf Tapezierer/in sowie Ausweitung der Modulkombi­nationen bei den Modullehrb­erufen Elektrotec­hnik und Metalltech­nik). Die als Ausbildung­sversuch sind Maskenbild­ner/in, Bautechnis­che Assistenz, Glasverfah­renstechni­k, Tierärztli­che Ordination­sassistenz, E-Commerce-Kaufmann/-frau, Medienfach­mann/Medienfach­frau.

mit neu geregelter Ausbildung­sordnung: Chemieverf­ahrenstech­nik, Polsterer/Polsterin, Rauchfangk­ehrer/in, Steinmetz/in, Steinmetzt­echnik, Zahntechni­k, Zahntechni­sche Fachassist­enz. Details zum Lehrberufs­paket 2018:

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