Kürzer arbeiten im Alter: Die Regelung
Arbeitszeit Arbeitnehmer können nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber für maximal fünf Jahre ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent (16 bis 24 Stunden bei Vollzeit) verringern. Sie erhalten dafür 70 bis 80 Prozent des Einkommens als Lohnausgleich. Varianten Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder geblockt (z. B. 2 Jahre arbeiten, 2 Jahre Freizeit) reduziert werden. Beim „Blocken“muss eine Ersatzarbeitskraft (Arbeitsloser, Lehrling) eingestellt werden. Ca. 30 Prozent nutzen derzeit die Blockvariante. Antrittsalter Frühestens sechs Jahre (ab 2020 fünf Jahre) vor Erreichen des Regelpensionsalters, also Frauen ab 54 bzw. 55 und Männer ab 59 bzw. 60 Jahre. Der Arbeitnehmer muss mindestens 15 Jahre arbeitslosenversichert und länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sein. Arbeitgeber Betriebe zahlen die Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage vor Beginn der Altersteilzeit weiter. Auch die Abfertigung wird vor Beginn der Altersteilzeit berechnet. Förderung Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber bei der Blockvariante 50 Prozent des Mehraufwandes, bei der kontinuierlichen Altersteilzeit sind es 90 Prozent.