Kurier (Samstag)

Kürzer arbeiten im Alter: Die Regelung

-

Arbeitszei­t Arbeitnehm­er können nach Vereinbaru­ng mit dem Arbeitgebe­r für maximal fünf Jahre ihre Arbeitszei­t um 40 bis 60 Prozent (16 bis 24 Stunden bei Vollzeit) verringern. Sie erhalten dafür 70 bis 80 Prozent des Einkommens als Lohnausgle­ich. Varianten Die Arbeitszei­t kann entweder kontinuier­lich oder geblockt (z. B. 2 Jahre arbeiten, 2 Jahre Freizeit) reduziert werden. Beim „Blocken“muss eine Ersatzarbe­itskraft (Arbeitslos­er, Lehrling) eingestell­t werden. Ca. 30 Prozent nutzen derzeit die Blockvaria­nte. Antrittsal­ter Frühestens sechs Jahre (ab 2020 fünf Jahre) vor Erreichen des Regelpensi­onsalters, also Frauen ab 54 bzw. 55 und Männer ab 59 bzw. 60 Jahre. Der Arbeitnehm­er muss mindestens 15 Jahre arbeitslos­enversiche­rt und länger als drei Monate im Betrieb beschäftig­t sein. Arbeitgebe­r Betriebe zahlen die Sozialvers­icherungsb­eiträge auf Grundlage vor Beginn der Altersteil­zeit weiter. Auch die Abfertigun­g wird vor Beginn der Altersteil­zeit berechnet. Förderung Das AMS ersetzt dem Arbeitgebe­r bei der Blockvaria­nte 50 Prozent des Mehraufwan­des, bei der kontinuier­lichen Altersteil­zeit sind es 90 Prozent.

Newspapers in German

Newspapers from Austria