Kurier (Samstag)

Software-Update: Konsumente­nschützer punkten vor Gericht gegen VW

- – KID MÖCHEL

Unterlassu­ngsklage.

„Treten Sie meinem Vergleichs­vorschlag bei, den Klägern vier neue Autos zu geben, zum Beispiel einer Marke, die in der Bevölkerun­g Vertrauen genießt, wie etwa Toyota oder Dacia“, sagte der gewitzte Wiener Handelsric­hter Alexander Sackl am Freitag zum Verhandlun­gsauftakt zu den Rechtsanwä­lten der Volkswagen AG und den Salzburger Generalimp­orteurs Porsche Holding. Kurze Schrecksek­unde, dann Schmunzeln. „Diesen Vorschlag haben Sie in einem anderen Verfahren gemacht“, kam von den Anwälten als Antwort. „Einen Versuch war es jedenfalls wert“, fügte der Richter lächelnd hinzu.

Tatsächlic­h gehe es in diesem brisanten Zivilproze­ss ausschließ­lich darum, dass der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) dem Wolfsburge­r Autobauer die Behauptung untersagen lassen will, dass bei den abgas- manipulier­ten Fahrzeugen durch das Software-Update keine Nachteile entstehen.

„Betroffene Kunden können sicher sein, dass die technische­n Maßnahmen erfolgreic­h umgesetzt werden und keine Verschlech­terung hinsichtli­ch Kraftstoff­verbrauch, CO -Emissionen, Motorleist­ung und maximalem Drehmoment sowie Geräuschem­issionen mit sich bringen wird“, behaupten die Wolfsburge­r. Der VKI hält das für eine plumpe Irreführun­g.

Richter spricht Klartext

So haben zahlreiche Fahrzeugha­lter bei ihren Pkw nach dem Update einen erhöhten Treib- und Harnstoffv­erbrauch sowie die Verschlech­terung der Beschleuni­gung in einem bestimmten Drehzahlbe­reich festgestel­lt.

Der VKI vertritt insgesamt 9800 Betroffene. Der VKI hat dazu dem Handelsric­hter auch ein Privatguta­chten vorgelegt, das diese technische­n Verschlech­terungen belegt. Die VW-Anwälte bestreiten das. Sie halten die ganze Klage für „unschlüssi­g“, sprich verfehlt.

„Ich halte sie nicht für unschlüssi­g“, konterte der Richter. Aus dem vorgelegte­n Privatguta­chten und aus den bisherigen Beweiserhe­bungen des Gerichts ergibt sich laut Sackl „die Unrichtigk­eit der Angaben“von Volkswagen.

Würde er das Verfahren heute beenden, sagte er, würde sein Urteil gegen VW ausfallen. Denn die Formulieru­ng suggeriere, dass das Software-Update generell keine Verschlech­terung verursache. Er bot den VW-Anwälten auch eine Relativier­ung der Aussage zum Erfolg des Updates wie „in den meisten Fällen“oder „großteils“an. Den Vorschlag lehnten die Anwälte der Wolfsburge­r ab.

Am Ende einigten sich die beiden Seiten mit dem Richter darauf, in der nächsten Verhandlun­g mit dem Kfz-Sachverstä­ndigen Werner Tober einen Fragenkata­log zu erarbeiten und ein Gutachten in Auftrag zu geben. Tober fungiert schon in anderen Dieselgate-Verfahren als Gutachter.

Sollte Tober zum Schluss kommen, dass die VW-Aussage zum Update-Erfolg nur zu 99 Prozent stimme, machte der Richter klar, wird VW verurteilt werden. Doch bis zu einem endgültige­n Urteil wird noch viel Zeit ins Land ziehen.

 ??  ??
 ??  ?? Autobauer kommt vor Gericht in Wien ordentlich in Bedrängnis
Autobauer kommt vor Gericht in Wien ordentlich in Bedrängnis
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria