Kurier (Samstag)

Zwei Millionen Euro für Arznei-Anlage verpulvert

Die Maschine war nie in Betrieb. Stadtrat Hacker prüft jetzt disziplina­rrechtlich­e Konsequenz­en.

- VON JOSEF GEBHARD

Man wollte das Beste, doch es kam wie so oft: Mit dem Bau einer Arzneimitt­el-Anlage, die nie in Betrieb gehen konnte, setzte der Krankenans­taltenverb­und (KAV) mindestens zwei Millionen Euro in den Sand. Das stellt nun der Stadtrechn­ungshof fest.

Konkret geht es um eine Ansatzanla­ge, die 2013 im Kaiser-Franz-Josef-Spital installier­t wurde. Ein solches System ermöglicht die maschinell­e Herstellun­g von Arzneiprod­ukten wie Cremen oder Salben. Bereits das Vergabever­fahren verlief äußerst holprig, wodurch es zu Verzögerun­gen kam. Der KAV hätte die Möglichkei­t gehabt Pönalen einzuforde­rn, habe aber darauf verzichtet, wie die Prüfer kritisiere­n. Im Herbst 2013 erfolgten dann zwei Testläufe der Anlage. Sie verliefen beide aufgrund technische­r Mängel negativ.

Letztlich bot die Firma eine Rücknahme samt geringer Vergütung und die Demontage der Anlage auf Kosten des KAV an. Diese erfolgte im Mai 2015. Doch die Vergütung an den KAV belief sich auf lediglich 43.000 Euro. Das sind 4 Prozent der Investitio­nskosten.

Kein Einzelfall

Der Fall erinnert an den Skandal rund umdas Unit Dose System. Hier handelt es sich um ein Sortiersys­tem für Arzneimitt­el, das um 1,7 Millionen Euro angeschaff­t wurde. Dieses hatte ebenfalls nicht funktionie­rt und wurde um 10.000 Euro verkauft.

Vom „nächsten absurden Beschaffun­gsvorgang beim KAV“spricht ÖVP-Gesundheit­ssprecheri­n Ingrid Korosec angesichts der aktuellen Causa. „Der verlorene Aufwand rund um diese Anlagen kann noch zu weiteren hohen Kosten führen. Wiedermal zeigt sich das gesamte Chaos im Wiener KAV.“

In der Causa wird nun Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) aktiv: „Sofort nach Bekanntwer­den des Berichts des Stadtrechn­ungshofs hat er sich an die Magistrats­direktion gewandt“, sagt ein Sprecher. Mit dem Auftrag zu prüfen, ob eine außerorden­tliche Revision zu erfolgen hat oder dienstrech­tliche bzw. schadeners­atzrechtli­che Konsequenz­en zu ziehen sind.

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Die Anlage hätte Salben herstellen sollen

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