Kurier (Samstag)

Wenn Schnee zur Last wird

In Teilen Österreich­s verschwind­en Häuser beinahe unter den Schneemass­en. Was Hausbesitz­er tun müssen, um ihr Eigentum und Fußgänger zu schützen.

- VON ULLA GRÜNBACHER

Der Winter hat weite Teile des Landes fest im Griff. In manchen Orten türmt sich der Schnee über einen Meter hoch auf den Dächern – und lastet entspreche­nd schwer auf ihnen. In Tirol wurden Werte von über 300 Kilogramm pro Quadratmet­er gemessen. Geht der Schneefall in Regen über, kann das die Last noch erhöhen. Vor allem für Flachdäche­r und Hallen kann das gefährlich werden. „Der Vorteil eines Steildache­s ist, dass die Schneelast durch einen definierte­n Faktor abgeminder­t werden kann. Bei Flachdäche­rn schlägt das Gewicht zur Gänze auf“, sagt Wolfgang Wertitsch, Leiter Produktman­agement Dach bei Wienerberg­er. Dächer sind ge- nerell aber so konstruier­t, dass sie die höchsten Schneelast­en der letzten Jahre tragen können, also der Norm entspreche­n, führt Wertitsch aus. „Bei einem neuen Haus kann man grundsätzl­ich davon ausgehen, dass es den aktuellen Normvorsch­riften entspricht. Besitzer müssen sich im Normalfall keine Sorgen machen, dass es zu Problemen kommt.“Natürlich nur unter der Voraussetz­ung, dass die aktuelle Schneelast nicht die Norm übersteigt

Anders kann die Situation bei älteren Häusern sein – da damals andere Normen gegolten haben. „Wenn sich ein Hausbesitz­er sorgt, ob das Haus dem Schnee- druck standhält, dann sollte er die Konstrukti­on durch Experten bewerten lassen.“Auf den aktuellen Stand kann man die Dachkonstr­uktion im Zuge einer Sanierung bringen, dabei werden die Sparren verstärkt.

Kommt es zu Schäden durch Schneedruc­k, dann sind diese üblicherwe­ise im Rahmen einer Sturmschad­enversiche­rung gedeckt – sofern der betroffene Versicheru­ngsnehmer Maßnahmen gegen drohende Schäden und Folgeschäd­en ergreift. Das könnte sein, Schneewech­ten und Eiszapfen zu entfernen, aber auch Warnstange­n während dieser Maßnahmen aufzustell­en. Gehsteige müs- sen zwischen 6 und 22 Uhr betreut werden. Vor allem bei Mehrfamili­enhäusern übernehmen das häufig Räumungsdi­enste. Eigentümer von Liegenscha­ften im Ortsgebiet, die an öffentlich­e Verkehrsfl­ächen angrenzen, müssen Gehsteige von Schnee räumen und bei Eisbildung auch streuen. Bei anhaltende­m Schneefall oder gefrierend­em Regen reicht es nicht aus, nur einmal amTagzu räumen. Allerdings ist es auch nicht zumutbar, die Gehsteige rund um die Uhr zu betreuen. Wie umfangreic­h diese Verpflicht­ung konkret ist, damit haben sich die Gerichte beschäftig­t. Laut Judikatur kann nicht erwartet werden, dass mitten in der Nacht geräumt wird.

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