Kurier (Samstag)

Auch Indexierun­g des Familienbo­nus im Visier der EU-Kommission

- – ANDREAS PUSCHAUTZ

Das am Donnerstag von der EU-Kommission eingeleite­te Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Österreich bezieht sich nicht nur auf die Indexierun­g der Familienbe­ihilfe, sondern auch auf die Indexierun­g des Familienbo­nus. Das geht aus dem entspreche­nden Schreiben von Sozialkomm­issarin Marianne Thyssen an die Bundesregi­erung hervor, das dem KURIER vorliegt.

Indexierun­g bedeutet, dass die Höhe der Familienbe­ihilfe sowie des Familienbo­nus an die Lebenshalt­ungskosten in dem Land angepasst wird, in dem die Kinder leben. So bekommen Eltern, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in EU-Ländern mit niedrigere­m Preisnivea­u – wie etwa Ungarn oder Rumänien – leben, weniger heraus.

Das ist nach Ansicht der Kommission aber diskrimini­erend. Die „Einführung eines Anpassungs­mechanismu­s“für „eine in Österreich wohnhafte Person, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedss­taat“aufhalten, widersprec­he EURecht, heißt es in dem Schreiben. Und zwar sowohl „in Bezug auf die Familienbe­ihilfe und den Kinderabse­tzbetrag“als auch „auf den Familienbo­nus Plus“.

Die Regierung hat nun zwei Monate Zeit, sich dazu zu äußern, danach droht eine Klage vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f.

FPÖ-EU-Delegation­sleiter Harald Vilimsky attackiert­e in einer ersten Reaktion die Kommission und sein ÖVPPendant Othmar Karas, der bereits im vergangene­n Herbst auf die EU-Rechtswidr­igkeit der Indexierun­g hingewiese­n hatte.

Die Vorgehensw­eise der Kommission sei „ein unfreundli­cher Akt“, und Karas sei „eine Speerspitz­e für die Wegnahme des Familienbo­nus. Die FPÖ hingegen ist der Schutzpatr­on der österreich­ischen Familien“, meinte Vilimsky.

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