SPÖ zieht gegen „Gedankenpolizei“ins Feld
Verfassungsgerichtshof prüft, ob die Spionagesoftware gegen Grundrechte verstößt
„Bespitzelung, Ausspähung, Gedankenpolizei“– es ist ein düsteres Szenario, das Hannes Jarolim zeichnet. „Tiefe Eingriffe in Persönlichkeitsrechte“, ermöglicht durch das Überwachungspaket, das die Koalition im vergangenen April beschlossen hat. „Dagegen gilt es anzutreten“, sagt der Justizsprecher der SPÖ am Freitag und kündigt für Montag den Gang zum Verfassungsgerichtshof an.
Konkret geht es um die Online-Überwachung mit- tels „Bundestrojaner“. Mit dieser Spionagesoftware kann verschlüsselte Kommunikation überwacht werden.
5 Grundrechtsverstöße
Dadurch würden jedoch nicht weniger als fünf Grundrechte verletzt, sagt der von Jarolim hinzugezogene Rechtsanwalt Ewald Scheucher: Privatsphäre, Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Meinungs- und Informationsfreiheit und Unschuldsvermutung. Und zwar völlig unverhältnismäßig, meint Scheucher. Denn laut Gesetz braucht es für den Einsatz der Überwachungssoftware einen konkreten Tatverdacht. Dabei wären aus Sicht Scheuchers in einem solchen Fall die klassischen Ermittlungsmethoden – Observation, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Computern – wesentlich effektiver.
Für den Juristen drängt sich der Verdacht auf, dass mit dem Bundestrojaner überhaupt erst ein „Ver- dachtsauffindungstool“geschaffen werden soll.
Und noch einen Widerspruch zeigt Scheucher auf: Um solche Spionagesoftware überhaupt einsetzen zu können, muss die ermittelnde Behörde (das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT) eine kritische Lücke im Sicherheitssystem nutzen. Dabei wäre es gerade auch eine Aufgabe des BVT, solche Lücken zu schließen.