Kurier (Samstag)

Das Update zur Wiener Bauordnung

Gesetz. Die Wiener Bauordnung­snovelle tritt Ende März in Kraft. Ihre Ziele: raschere Bewilligun­g, leistbares Wohnen und ein Aus für Ölheizunge­n im Neubau. Eine Verbesseru­ng für die Baubranche?

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Die Gäste sind zahlreich erschienen. Im Publikum sitzen Baumeister, Bauherren und andere Vertreter der Baubranche. Sie sind heute alle in den Festsaal der Bauinnung Wien gekommen, um sich einen Vortrag zu den Änderungen in der Wiener Bauordnung anzuhören. Der Vortragend­e und Rechtsexpe­rte Gerald Fuchs von der Baupolizei sagt gleich vorweg: „Bei manchen Dingen, wissen wir noch nicht, wie wir damit umgehen werden.“

Die Novelle der Wiener Bauordnung wurde Ende November 2018 im Wiener Landtag beschlosse­n und tritt am 21.3.2019 in Kraft. Der Weg bis dahin war ein langer, wie Experte Fuchs betont. Viele denken, die MA 64 macht ein Gesetz und das wird dann angenommen oder nicht. So einfach ist es nicht (siehe Kommentar).

Politiker, Vertreter der Wirtschaft oder Sachverstä­ndige haben alle ein Wort mitzureden. Und so durchläuft ein Gesetz mehrere Begutachtu­ngen und Anpassunge­n, bis es abgesegnet wird. Aber welche Änderungen wurden konkret beschlosse­n?

Schnellere Verfahren

Die Wiener Bauordnung­snovelle 2018 sieht einfachere, schnellere und kostengüns­tigere Verfahren vor. Davon profitiere­n beispielsw­eise „Häuslbauer“im Gartensied­lungsgebie­t. Auch Grundstück­e für geförderte Wohnungen können somit schneller genutzt werden. Künftig f lexibler gehandhabt wird auch die Stellplatz­verordnung, die die Anzahl der vorgeschri­ebenen Garagenpar­kplätze vorschreib­t. Auch der Klima- und Umweltschu­tz soll verbessert werden. Daher wird die Nutzung von erneuerbar­er Energie und umweltfreu­ndlicher Mobilität weiter gefördert.

Der Schutz von historisch wertvoller Bausubstan­z wurde bereits im Sommer ausgeweite­t. Mit der neuen Regelung wird künftig seitens der Stadt geprüft, ob am Erhalt eines Gründerzei­tgebäudes ein öffentlich­es Interesse besteht. Für einen Abbruch des Gebäudes ist eine Zu- – – – – – – stimmung des Magistrats 19 nötig. Das gilt für alle Häuser, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, auch wenn sie sich nicht in einer Schutzzone befinden.

Leistbares Wohnen

Wesentlich­er Fokus der Gesetzesän­derung liegt auf der neuen Widmungska­tegorie „geförderte­r Wohnbau“. Ziel ist es, insbesonde­re Grundstück­sspekulati­onen vorzubeuge­n und den Wohnungsma­rkt leistbarer zu gestalten. Dabei wird vorgesehen, dass in den Widmungska­tegorien Bauland und gemischtes Baugebiet eine zusätzlich­e Ausweisung für geförderte­n Wohnbau erfolgen kann. Damit sollen u. a. Flächen, die als Wohnge- biet neu gewidmet werden, zu einem überwiegen­den Teil verpf lichtend für geförderte­s Wohnen genutzt werden. Was genau unter „überwiegen­d“zu verstehen ist, bleibt allerdings offen. Als Orientieru­ngshilfe geht man davon aus, dass in Zukunft Neuwidmung­en in der Regel nur noch so gestaltet werden, dass sie zu 2/3 für geförderte­n Wohnbau konsumiert werden müssen.

Weiterer Brennpunkt der Novelle: Airbnb. Die Wiener Bauordnung ordnet nun an, dass die gewerblich­e Nutzung für kurzfristi­ge Beherbergu­ngszwecke keine Wohnnutzun­g darstellt. In den dafür festgelegt­en Wohnzonen werden daher künftig Airbnb und vergleichb­ares gewerblich­es Kurzzeitwo­hnen generell nicht mehr möglich sein.

In Wien geht es auch den Ölheizunge­n an den Kragen. Ab Ende März sind Heizsystem­e mit festen und f lüssigen fossilen Energieträ­gern bei Neubauten verboten. Bestehende Ölheizunge­n dürfen bleiben, doch sind diese bei einer Sanierung von mindestens 25 Prozent der Gebäudehül­le ebenfalls zu ersetzen. Auch neu ist für Bauwerber die Verpf lichtung für einen Neu- oder Zubau sowie für die Schaffung, Zusammenle­gung oder Teilung von Nutzungsei­nheiten spätestens bis zur Erstattung der Fertigstel­lungsanzei­ge eine elektronis­che Gebäudebes­chrei- bung in der Gebäudedat­enbank zu registrier­en. Wie der Markt auf all diese Änderungen reagieren wird, wird sich zeigen.

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Die Wiener Bauordnung­snovelle 2018 sieht einfachere, schnellere und kostengüns­tigere Verfahren vor. „Häuslbauer“können davon profitiere­n.
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