Das Update zur Wiener Bauordnung
Gesetz. Die Wiener Bauordnungsnovelle tritt Ende März in Kraft. Ihre Ziele: raschere Bewilligung, leistbares Wohnen und ein Aus für Ölheizungen im Neubau. Eine Verbesserung für die Baubranche?
Die Gäste sind zahlreich erschienen. Im Publikum sitzen Baumeister, Bauherren und andere Vertreter der Baubranche. Sie sind heute alle in den Festsaal der Bauinnung Wien gekommen, um sich einen Vortrag zu den Änderungen in der Wiener Bauordnung anzuhören. Der Vortragende und Rechtsexperte Gerald Fuchs von der Baupolizei sagt gleich vorweg: „Bei manchen Dingen, wissen wir noch nicht, wie wir damit umgehen werden.“
Die Novelle der Wiener Bauordnung wurde Ende November 2018 im Wiener Landtag beschlossen und tritt am 21.3.2019 in Kraft. Der Weg bis dahin war ein langer, wie Experte Fuchs betont. Viele denken, die MA 64 macht ein Gesetz und das wird dann angenommen oder nicht. So einfach ist es nicht (siehe Kommentar).
Politiker, Vertreter der Wirtschaft oder Sachverständige haben alle ein Wort mitzureden. Und so durchläuft ein Gesetz mehrere Begutachtungen und Anpassungen, bis es abgesegnet wird. Aber welche Änderungen wurden konkret beschlossen?
Schnellere Verfahren
Die Wiener Bauordnungsnovelle 2018 sieht einfachere, schnellere und kostengünstigere Verfahren vor. Davon profitieren beispielsweise „Häuslbauer“im Gartensiedlungsgebiet. Auch Grundstücke für geförderte Wohnungen können somit schneller genutzt werden. Künftig f lexibler gehandhabt wird auch die Stellplatzverordnung, die die Anzahl der vorgeschriebenen Garagenparkplätze vorschreibt. Auch der Klima- und Umweltschutz soll verbessert werden. Daher wird die Nutzung von erneuerbarer Energie und umweltfreundlicher Mobilität weiter gefördert.
Der Schutz von historisch wertvoller Bausubstanz wurde bereits im Sommer ausgeweitet. Mit der neuen Regelung wird künftig seitens der Stadt geprüft, ob am Erhalt eines Gründerzeitgebäudes ein öffentliches Interesse besteht. Für einen Abbruch des Gebäudes ist eine Zu- – – – – – – stimmung des Magistrats 19 nötig. Das gilt für alle Häuser, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, auch wenn sie sich nicht in einer Schutzzone befinden.
Leistbares Wohnen
Wesentlicher Fokus der Gesetzesänderung liegt auf der neuen Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“. Ziel ist es, insbesondere Grundstücksspekulationen vorzubeugen und den Wohnungsmarkt leistbarer zu gestalten. Dabei wird vorgesehen, dass in den Widmungskategorien Bauland und gemischtes Baugebiet eine zusätzliche Ausweisung für geförderten Wohnbau erfolgen kann. Damit sollen u. a. Flächen, die als Wohnge- biet neu gewidmet werden, zu einem überwiegenden Teil verpf lichtend für gefördertes Wohnen genutzt werden. Was genau unter „überwiegend“zu verstehen ist, bleibt allerdings offen. Als Orientierungshilfe geht man davon aus, dass in Zukunft Neuwidmungen in der Regel nur noch so gestaltet werden, dass sie zu 2/3 für geförderten Wohnbau konsumiert werden müssen.
Weiterer Brennpunkt der Novelle: Airbnb. Die Wiener Bauordnung ordnet nun an, dass die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke keine Wohnnutzung darstellt. In den dafür festgelegten Wohnzonen werden daher künftig Airbnb und vergleichbares gewerbliches Kurzzeitwohnen generell nicht mehr möglich sein.
In Wien geht es auch den Ölheizungen an den Kragen. Ab Ende März sind Heizsysteme mit festen und f lüssigen fossilen Energieträgern bei Neubauten verboten. Bestehende Ölheizungen dürfen bleiben, doch sind diese bei einer Sanierung von mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle ebenfalls zu ersetzen. Auch neu ist für Bauwerber die Verpf lichtung für einen Neu- oder Zubau sowie für die Schaffung, Zusammenlegung oder Teilung von Nutzungseinheiten spätestens bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige eine elektronische Gebäudebeschrei- bung in der Gebäudedatenbank zu registrieren. Wie der Markt auf all diese Änderungen reagieren wird, wird sich zeigen.