Wie wohnen die Jungen?
Einer Umfrage zufolge tun sich junge Wiener oft schwer, eine passende Wohnung am privaten Mietmarkt zu finden. Die Gründe dafür sind vielfältig.
» Für die Miete einer privaten Wohnung müssen junge Arbeitnehmer in Wien durchschnittlich ein Drittel ihres monatlichen Haushaltseinkommens ausgeben. Zu diesem Ergebnis kommt die Arbeiterkammer in einer aktuellen Umfrage, das vom Institut für empirische Sozialforschung durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 500 Wiener unter 35 Jahren befragt.
Laut Umfrage finden es 60 Prozent der Befragten schwierig, eine geeignete Wohnung am privaten Mietmarkt zu finden. 84 Prozent nannten die hohen Mietpreise als Grund für die Probleme bei der Wohnungssuche. Die durchschnittliche Miete einer 72 Quadratmeter großen Wohnung liegt im privaten Bereich bei rund 790 Euro. Im Genossenschaftsbau sind es rund 600 Euro und eine Gemeindewohnung kostet rund 540 Euro, so die Arbeiterkammer. Laut Umfrage bekommen 64 Prozent nur einen befristeten Mietvertrag. „Gerade für junge Familien, die eine sichere Wohnsituation suchen, sind die Befristungen schwierig“, so Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunalpolitik bei der AK.
Nur bedingt nachvollziehbar sind die Zahlen hingegen für den Verband der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII) – gerade was die Miete in Gemeindewohnungen betrifft. Diese sei, wenn man die Angebote auf Internetplattformen heranzieht, wesentlich höher. Außerdem ist es zwar richtig, dass ein Drittel des Haushaltseinkommens für die Bezahlung der Miete sehr viel ist, gerade für junge Menschen. „Man muss aber sehen, dass europaweit die Mieten viel höher liegen“, so VIIPräsident Wolfgang Louzek. Die Wiener Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKW wiederum sehen verschiedene Ursachen für die Probleme am Mietmarkt: die hausgemachte Verknappung von Baugründen durch die Neuregelung der Flächenwidmung bis zur Rechtsunsicherheit für Investoren. „Die neue Wiener Bauordnung trägt zu keiner Verbesserung der Situation bei“, sagt Fachgruppenobmann Michael Pisecky. Die Arbeiterkammer fordert jedenfalls die Regierung auf, bei den steigenden Wohnkosten gegenzusteuern. Vorgeschlagen wird ein Wohnbonus, mit dem zehn Prozent der Wohnkosten (maximal 500 Euro) von der Lohnund Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Bei einem Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze von 11.000 Euro steuerpflichtigen Jahreseinkommen wird der Wohnbonus als Steuergutschrift ausbezahlt. „Die angekündigte Steuerreform wäre ein guter Anlass, solch eine Maßnahme zu ergreifen“, meint AKPräsidentin Anderl.
Ein neues Mietrecht für private Wohnungen wäre für die AK ebenfalls zentral. Eine Mietrechtsreform solle Mietobergrenzen, klar definierte und begrenzte Zuund Abschläge sowie die Abschaffung befristeter Mietverträge (außer bei Eigenbedarf für Vermieter) beinhalten, so die AK. Bei der Abschaffung der Befristungen beispielsweise bremst der VII. Im Neubau seien unbefristete Mietverträge ohnehin oft üblich – dort, wo institutionelle Investoren vermieten und kein Eigenbedarf absehbar ist. Im Altbau allerdings verfolgen Investoren oft längerfristige Investitionspläne und unbefristete Mietverträge wären dabei kontraproduktiv. „Mietverträge müssen kündbar sein. Beschränkungen in der Disposition des Eigentums nehmen wir nicht hin“, sagt VII-Präsident Wolfgang Louzek. Ein neues Mietrecht würde der VII ebenfalls begrüßen. Allerdings sollten die komplexen Reglementierungen wie etwa Eintrittsrechte oder Lagezuschläge erleichtert und vereinfacht werden. VII-Präsident Wolfgang Louzek meint: „Wir wollen keine Verschlechterung der bestehenden Rechtssituation.“«