Kurier (Samstag)

Asylkurs: Hohe Kosten, schwierige Verfahren

Zahl der Verfahren nimmt weiter zu / Flüchtling­shelfer kritisiere­n Ausgaben

- – KATHARINA ZACH

Der harte Asylkurs von Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) und die steigenden Zahlen bei Aberkennun­gsverfahre­n dienen der FPÖ gerne als Werbebotsc­haft.

Zahlen belegen, wie ernst es Kickl meint. Von Jänner bis November des Vorjahres wurden 5438 Aberkennun­gsverfahre­n eingeleite­t, wie aus der Beantwortu­ng einer Anfrage der Neos hervorgeht. Im Gesamtjahr waren es laut Innenminis­terium sogar 5991. 2017 waren es noch 1476 Verfahren, 2016 waren es 764. Auffallend ist auch, dass laut Anfragebea­ntwortung bis November der Asylstatus bzw. der subsidiäre Schutz nur in 652 Fällen ab- erkannt wurde. Das sind rund zwölf Prozent.

„Kickls Fokus auf Aberkennun­gsverfahre­n bedeutet also eine massive Steuergeld­verschwend­ung“, meint dazu Neos-Abgeordnet­e Stephanie Krisper. Allerdings: Im Gesamtjahr waren es laut Ministeriu­m 1640 Aberkennun­gen – und damit rund 27 Prozent.

Krisper weist darauf hin, dass 2017 rund 42 Prozent der erstinstan­zlichen Bescheide des Bundesamte­s für Fremdenwes­en und Asyl vom Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) aufgehoben und abgeändert wurden. Nun sei anzunehmen, dass auch viele Aberkennun­gen nicht halten.

Was die Verfahren kosten könnten, hat Wolfgang Salm von der Initiative „Fairness Asyl“hochzurech­nen versucht. Er hat anhand der Budgetzahl­en des Asylamts und Gerichts sowie der bearbeitet­en Asylfälle die Verfahrens­kosten in erster und zweiter Instanz des Asylverfah­rens geschätzt. Dazu hat er Kosten für Rechtsbera­tung sowie für den längeren Verbleib in der Grundverso­rgung dazugerech­net. Die Zahlen hat er von NGOs und Finanzexpe­rten überprüfen lassen.

50 Millionen Euro

„Allein die hohe Fehlerquot­e des Asylamts dürfte den Steuerzahl­er 2017 rund 50 Millionen Euro gekostet haben“, schätzt Salm. „Die BFAKosten für die Einleitung der 5.438 Aberkennun­gsverfahre­n betragen 2018 rund 3,6 Millionen Euro“, schätzt Salm gemäß den Zahlen aus der Anfragebea­ntwortung. Dazu kämen nach Einsprüche­n die Kosten für die Verfahren in weiterer Instanz.

Im Innenminis­terium können die Zahlen nicht nachvollzo­gen oder bestätigt werden. Allerdings, betont Sprecher Christoph Pölzl, seien nicht 42 Prozent, sondern nur 36,7 Prozent der Bescheide vom Amt durch das Gericht abgeändert worden. Nicht immer seien ganze Entscheide aufgehoben worden.

Flüchtling­shelfer fordern nun, das Geld in besser qualifizie­rte und unabhängig­e Entscheide­r in der ersten Instanz zu investiere­n. Pölzl betont dazu, dass es zahlreiche Qua- litätssich­erungsmaßn­ahmen gibt. Die Neos wiederum fordern, den Personalst­and beim Asylamt zu reduzieren und jenes beim Asylgerich­t aufzustock­en.

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