218.000 Euro für die tägliche Todesangst
Auch für ein tot geborenes Kind steht Eltern bei ärztlichem Fehler Schmerzensgeld zu
Ein 21-jähriger Mann wurde bei einem Geisterfahrer-Unfall schuldlos schwer verletzt. Er erlitt eine Querschnittslähmung – und eine Lähmung des Atemnervs. Bis zu seinem Lebensende muss er künstlich beatmet werden – sonst würde er ersticken. Der Mann ist geistig voll orientiert und leidet unter ständiger Todesangst. Ihm wurden 218.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Noch höher wurde das Schmerzengeld für ein neunjähriges Mädchen angesetzt. Das Kind kam gesund zur Welt, im zweiten Lebensmonat erlitt das Mädchen aber nach einem ärztlichen Fehler eine irreparable Hirnschädigung. Das Mädchen wird sein Leben lang ein Pflegefall sein, es kann sich nicht bewegen, kann keine Nahrung aufnehmen und sich nicht verständigen. Das Landesgericht Innsbruck sprach dem Kind 250.000 Schmerzengeld zu.
Trauer
Auch den Eltern eines totgeborenen Kindes steht Trauerschmerzengeld zu – wenn das Krankenhauspersonal gepfuscht hat. So geschehen in folgendem Fall: Die Frau bekam in der 37. Schwangerschaftswoche Wehen und begab sich ins Krankenhaus. Im Spital wurde nicht erkannt, dass die vorzeitigen Wehen ein Alarmzeichen waren und eine kontinuierliche Überwachung des Kindes notwendig gewesen wäre. Die Frau wurde nach Hause geschickt. Wenig später brachte die Frau ihr kleines Mädchen tot zur Welt. Die junge Mutter bekam 20.000 Euro zugesprochen, der Vater 10.000 Euro.
Seine gesamte Familie verlor ein Familienvater bei einem Unfall. Ein schlecht beladener Sattelschlepper war in einer scharfen Rechtskurve ins Schlingern gekommen und rammte das entgegen kommende Familienauto. Darin befanden sich seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder. Alle kamen ums Leben. Der Familienvater ist seither psychisch schwer angeschlagen, kann auch nicht mehr arbeiten. Der Oberste Gerichtshof entschied: Ihm stehen 65.000 Euro Schmerzengeld zu.