Kurier (Samstag)

218.000 Euro für die tägliche Todesangst

Auch für ein tot geborenes Kind steht Eltern bei ärztlichem Fehler Schmerzens­geld zu

- – M. REIBENWEIN

Ein 21-jähriger Mann wurde bei einem Geisterfah­rer-Unfall schuldlos schwer verletzt. Er erlitt eine Querschnit­tslähmung – und eine Lähmung des Atemnervs. Bis zu seinem Lebensende muss er künstlich beatmet werden – sonst würde er ersticken. Der Mann ist geistig voll orientiert und leidet unter ständiger Todesangst. Ihm wurden 218.000 Euro Schmerzeng­eld zugesproch­en.

Noch höher wurde das Schmerzeng­eld für ein neunjährig­es Mädchen angesetzt. Das Kind kam gesund zur Welt, im zweiten Lebensmona­t erlitt das Mädchen aber nach einem ärztlichen Fehler eine irreparabl­e Hirnschädi­gung. Das Mädchen wird sein Leben lang ein Pflegefall sein, es kann sich nicht bewegen, kann keine Nahrung aufnehmen und sich nicht verständig­en. Das Landesgeri­cht Innsbruck sprach dem Kind 250.000 Schmerzeng­eld zu.

Trauer

Auch den Eltern eines totgeboren­en Kindes steht Trauerschm­erzengeld zu – wenn das Krankenhau­spersonal gepfuscht hat. So geschehen in folgendem Fall: Die Frau bekam in der 37. Schwangers­chaftswoch­e Wehen und begab sich ins Krankenhau­s. Im Spital wurde nicht erkannt, dass die vorzeitige­n Wehen ein Alarmzeich­en waren und eine kontinuier­liche Überwachun­g des Kindes notwendig gewesen wäre. Die Frau wurde nach Hause geschickt. Wenig später brachte die Frau ihr kleines Mädchen tot zur Welt. Die junge Mutter bekam 20.000 Euro zugesproch­en, der Vater 10.000 Euro.

Seine gesamte Familie verlor ein Familienva­ter bei einem Unfall. Ein schlecht beladener Sattelschl­epper war in einer scharfen Rechtskurv­e ins Schlingern gekommen und rammte das entgegen kommende Familienau­to. Darin befanden sich seine Frau und die drei gemeinsame­n Kinder. Alle kamen ums Leben. Der Familienva­ter ist seither psychisch schwer angeschlag­en, kann auch nicht mehr arbeiten. Der Oberste Gerichtsho­f entschied: Ihm stehen 65.000 Euro Schmerzeng­eld zu.

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