Bundesländer tüfteln an Gesetzen
Freizeit- und Almwirtschaft sollen abgesichert werden
Rechtlich ist am Fall Almbetrieb versus Freizeitwirtschaft nur eines klar: Es ist alles sehr kompliziert.
Das Wegenutzrecht ist Ländersache und es ist alt. Das Kärntner Gesetz zur Wegefreiheit im Bergland stammt aus 1923, das steirische Pendant aus 1921. Grob zusammengefasst sagen beide, dass „Ödland oberhalb der Baumgrenze von jedermann“betreten werden darf − es sei denn, dies sind „Flä- chen, die als Weide genützt werden“. Dort hört es sich mit dem freien Wegerecht wieder auf, die Benützung kann untersagt werden. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme in Form von bereits erteilten Betretungsrechten von Gemeinde oder Vereinen.
Die Landesgesetzgeber versuchen nun, an diesen Regelungen anzusetzen. In Kärnten soll die „Eigenverantwortung von Wanderern“darin verankert werden. In der An der Alpennordseite und im Osten dominieren die Wolken und vor allem am Vormittag fällt häufig Regen. Mehr Sonne gibt es von Osttirol bis zur Steiermark, aber auch im Westen lockert es am Nachmittag auf. Bei meist mäßigem Westwind werden 3 bis 13 Grad erreicht. Steiermark denkt man an eine Modifizierung der Versicherung und eine Adaptierung der Tierhalterhaftung, das wäre aber Bundesrecht. ÖVPLandesrat Max Hiegelsberger, Oberösterreich, kann sich auch ein Hundeverbot auf den Almen vorstellen und lässt das nun prüfen, Tirol, Salzburg und Kärnten schließen das bereits aus. An einer Versicherungslösung ist auch Salzburg interessiert: „Wenn, dann aber bundesweit.“ Die teils nassen Wetterbedingungen begünstigen Erkältungskrankheiten, zudem fühlen sich viele Menschen antriebslos. Unter dem Einfluss eines schwachen Tiefausläufers besteht hierzulande nirgends Unwettergefahr.
Gibt es einen ausgewiesenen Wanderweg, muss dieser benützt werden. Sie befinden sich aber vielfach auch auf Weiden und sind geduldet, dahinter stehen auch oft Vereinbarungen mit Touris-