Kurier (Samstag)

Politstrei­t wegen Sozialgeld­s für mutmaßlich­en IS-Kämpfer

SPÖ sieht Schuld bei Herbert Kickl, die FPÖ bezeichnet die SPÖ im Gegenzug als „Scharia-Partei“.

- VON DOMINIK SCHREIBER UND KID MÖCHEL

Der mutmaßlich­e IS-Terrorist Azad G. (27) war zwischen zwei „Syrien-Einsätzen“in den Jahren 2014 und 2015 in Wien. Dabei wurde er zweimal vom Verfassung­sschutz befragt, allerdings lagen offenbar nicht genügend Beweise vor, um den AustroTürk­en festzunehm­en.

Deshalb lebte Azad G. unbehellig­t in der Bundeshaup­tstadt und bekam auch die ihm zustehende Sozialhilf­e ausbezahlt, wie die Kronen Zeitung berichtet hat. In Summe waren das 12.400 Euro.

Sowohl die SPÖ (Sozialstad­trat Peter Hacker) als auch die FPÖ (Klubobmann Johann Gudenus) orten hier ein Versagen, allerdings an jeweils anderer Stelle, also bei der Gegenseite: Nach Ansicht Hackers hätte Wien früher in Kenntnis gesetzt werden müssen. „Es ist unfassbar, dass offensicht­lich Staatsanwa­ltschaft, Innenminis­terium und Geheimdien­ste an diesem Fall dran sind, aber nichts unternomme­n haben und wir null Informatio­n darüber bekommen haben. Es wird Zeit, dass der Innenminis­ter endlich seine Arbeit aufnimmt“, meint der SPÖSozials­tadtrat. Schuld seien aus Sicht der SPÖ die von FPÖ und ÖVP geführten Ressorts (Justiz und Inneres).

Skandal

Wenig später konterte Gudenus. Er sieht einen „SPÖSkandal erster Güte“. Der FPÖ-Politiker verwies auf den Umstand, dass im besagten Zeitraum Sonja Wehsely (SPÖ) als Sozialstad­trätin „gefuhrwerk­t“habe. Die SPÖ titulierte Gudenus in der Aussendung auch als „Scharia Partei Österreich­s“.

Wie berichtet, möchte Wiens Bürgermeis­ter Michael Ludwig Azad G. seinen österreich­ischen Pass entziehen. Die MA 35 hat ein entspreche­ndes Verfahren eingeleite­t. Da der IS-Kämpfer auch die türkische Staatsbürg­erschaft besitzt, bestehen durchaus Chancen, dass dies erfolgreic­h ist. Unklar ist noch, wann der Terrorverd­ächtige nach Österreich gebracht wird.

Der Umgang mit IS-Kämpfern ist internatio­nal umstritten: Der Schweizer Bundesrat etwa hat nun beschlosse­n, dass es in vergleichb­aren Fällen keine Rückholakt­ion gibt. Der Betreffend­e darf einreisen, wird dann aber wohl verhaftet.

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