Politstreit wegen Sozialgelds für mutmaßlichen IS-Kämpfer
SPÖ sieht Schuld bei Herbert Kickl, die FPÖ bezeichnet die SPÖ im Gegenzug als „Scharia-Partei“.
Der mutmaßliche IS-Terrorist Azad G. (27) war zwischen zwei „Syrien-Einsätzen“in den Jahren 2014 und 2015 in Wien. Dabei wurde er zweimal vom Verfassungsschutz befragt, allerdings lagen offenbar nicht genügend Beweise vor, um den AustroTürken festzunehmen.
Deshalb lebte Azad G. unbehelligt in der Bundeshauptstadt und bekam auch die ihm zustehende Sozialhilfe ausbezahlt, wie die Kronen Zeitung berichtet hat. In Summe waren das 12.400 Euro.
Sowohl die SPÖ (Sozialstadtrat Peter Hacker) als auch die FPÖ (Klubobmann Johann Gudenus) orten hier ein Versagen, allerdings an jeweils anderer Stelle, also bei der Gegenseite: Nach Ansicht Hackers hätte Wien früher in Kenntnis gesetzt werden müssen. „Es ist unfassbar, dass offensichtlich Staatsanwaltschaft, Innenministerium und Geheimdienste an diesem Fall dran sind, aber nichts unternommen haben und wir null Information darüber bekommen haben. Es wird Zeit, dass der Innenminister endlich seine Arbeit aufnimmt“, meint der SPÖSozialstadtrat. Schuld seien aus Sicht der SPÖ die von FPÖ und ÖVP geführten Ressorts (Justiz und Inneres).
Skandal
Wenig später konterte Gudenus. Er sieht einen „SPÖSkandal erster Güte“. Der FPÖ-Politiker verwies auf den Umstand, dass im besagten Zeitraum Sonja Wehsely (SPÖ) als Sozialstadträtin „gefuhrwerkt“habe. Die SPÖ titulierte Gudenus in der Aussendung auch als „Scharia Partei Österreichs“.
Wie berichtet, möchte Wiens Bürgermeister Michael Ludwig Azad G. seinen österreichischen Pass entziehen. Die MA 35 hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Da der IS-Kämpfer auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, bestehen durchaus Chancen, dass dies erfolgreich ist. Unklar ist noch, wann der Terrorverdächtige nach Österreich gebracht wird.
Der Umgang mit IS-Kämpfern ist international umstritten: Der Schweizer Bundesrat etwa hat nun beschlossen, dass es in vergleichbaren Fällen keine Rückholaktion gibt. Der Betreffende darf einreisen, wird dann aber wohl verhaftet.