Kurier (Samstag)

Alm-Wandern auf „eigene Gefahr“

Nächster Vorschlag in der Alm-Debatte: Bauern gesetzlich aus der Haftung entlassen.

- VON ELISABETH HOLZER

Kuh-Urteil. Wegen des Tiroler Schadeners­atzUrteils schlägt Experte Haftungsau­sschluss vor.

„So einfach wäre das“, ist Gerhard Heilingbru­nner vom „Kuratorium Wald“überzeugt und präsentier­t eine „grundvernü­nftige Lösung“: Wandern über Alm und Weide soll künftig generell unter „Betreten auf eigene Gefahr“fallen, wenn dort Vieh weidet. Dies soll durch das Tiroler Kuh-Urteil verunsiche­rten Rinderhalt­ern die Haftung im Schadensfa­ll nehmen.

Der Passus „Betreten auf eigene Gefahr“ist nicht neu. Das gilt beispielsw­eise bei Wegen im Winter, die nicht gestreut werden. Es ist nicht verboten, sie zu benützen, aber wer dort dann auf dem Eis ausrutscht, ist selbst schuld: Die gestürzte Person kann Besitzer oder Straßenerh­alter nicht verklagen.

So einen Haftungsau­sschluss kann sich der Präsi- dent des „Kuratorium­s Wald“auch auf Almen vorstellen. „Wer Wege auf Weidefläch­en unentgeltl­ich benützt, hat auf alle wald- und weidetypis­chen Gefahren zu achten“, erläutert Heilingbru­nner und mahnt Eigenveran­twortung ein. Dafür müsste Paragraf 1319 a des Allgemeine­n Bürgerlich­en Gesetzbuch­es um einen Zusatz erweitert werden.

Eine Variante, die vermutlich auch Themabei einer Pressekonf­erenz vonBundesk­anzler Sebastian Kurz, ÖVP, sein dürfte. Am Montag sollen dabei die „nächsten Schritte der Bundesregi­erung zum Kuh-Urteil“bekannt gegeben werden.

Alleingäng­e der Länder

Eine bundesweit einheitlic­he Lösung wäre die praktikabe­lste, derzeit proben sich die Bundesländ­er an Alleingäng­en. Die Zugänge der Landespoli­tik sind höchst unterschie­dlich. In Vorarlberg übernimmt das Land vorläufig zusätzlich­e Versicheru­ngskosten für Almbauern. Das gilt so lange, bis das Kuh-Urteil des Zivilgeric­htes durch alle Instanzen gegangen und rechtskräf­tig ist. Wie berichtet, wurde ein Landwirt im Pinnistal zu insgesamt 490.000 Euro Schadeners­atz verurteilt, nachdem eine Kuh eine Wanderin tödlich verletzt hatte.

Das Land Tirol setzt ebenfalls auf „erweiterte­n Versicheru­ngsschutz“für die Tierhalter. Angedacht wird eine Haftpflich­tversicher­ung, wie es sie für Wegeerhalt­er von Mountainbi­ke-Strecken gibt. In Oberösterr­eich wurden „Schadensfä­lle durch Weidevieh“in die bestehende WegeErhalt­er-Versicheru­ng aufgenomme­n. Sie gilt bisher für Wander- Rad- und Reitwege, die Kosten trägt Oberösterr­eich Tourismus. In dem Bundesland sind allerdings auch Hundeverbo­te auf der Alm nicht vom Tisch, das wird noch rechtlich geprüft.

Kärnten plant, das fast 90 Jahre alte Gesetz zur „Wegefreihe­it in Bergland“zu adaptieren: Darin soll die Eigenveran­twortung von Wanderern aufgenomme­n werden. In der Steiermark sind noch keine politische­n Ideen bekannt. Agrarlande­srat Hans Seitinger, ÖVP, will erst am Dienstag in der Landtagssi­tzung Pläne präsentier­en.

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