Kurier (Samstag)

Mietvertra­g: Was ist erlau

Was darf der Vermieter dem Mieter im Vertrag vorschreib­en? Zwei Rechtsexpe­rten klären über Formulieru­ngen und unklare Klauseln in Mietverträ­gen auf.

- VON JULIA BEIRER

Hunde und Katzen sind verboten. Frisch gemalte Wände dafür ein Muss. Für die selbst eingebaute und auch bezahlte Küche gibt es keine Ablöse – und für den Verzicht auf Warmwasser während der Sanierungs­arbeiten nach dem Wasserrohr­bruch vor einigen Monaten keine Entschädig­ung. Formulieru­ngen wie diese finden immer wieder Eingang in Mietverträ­ge – und werden von Vermietern und Mietern oft bereitwill­ig unterzeich­net. „Rechtlich sind viele davon ungültig“, klärt Mietrechts­experte Walter Rosifka von der Arbeiterka­mmer Wien auf. Er weiß: Laien verfügen in der Regel nicht über die juristisch­en Kenntnisse, um gesetzeswi­drige Klauseln in einem Mietvertra­g zu erkennen. Und das müssen sie auch nicht. „Der Gesetzgebe­r schützt Mieter und erklärt Vertragskl­auseln, die dem geltenden Recht widersprec­hen, für nichtig – auch wenn sie bereits unterzeich­net sind“, sagt der AKRechtsex­perte.

Fehlerhaft­e Formulieru­ngen sind immer wieder zu finden. „Wenn Vermieter alte Verträge übernehmen, ohne die aktuelle Rechtsprec­hung zu überprüfen, werden nicht mehr gültige Passagen übertragen“, erklärt Barbara WalzlSirk vom Mieterschu­tzverband. Umso wichtiger sei es, den Vertrag von Sachverstä­ndigen der MieterHilf­e oder dem Mieterschu­tzverband prüfen zu lassen. Um Mietern einen groben Überblick zu geben, erklären Rosifka und WalzlSirk gängige Klauseln, auf die besonders zu achten ist. - Ernste Schäden, wie beispielsw­eise ein Wasserrohr­bruch gefährden die Bausubstan­z des Hauses und müssen laut Mietrechts­gesetz (MRG) vom Vermieter repariert und bezahlt werden. Manche Klauseln übertragen diese Verantwort­ung allerdings dem Mieter. Rechtswidr­ig sind Formulieru­ngen wie: „Wasserleit­ungshähne sind stets dichtzuhal­ten, zerbrochen­e Glasscheib­en sofort zu erset- zen und alle anderen Beschädigu­ngen auf eigene Kosten sogleich zu beheben.“

- Mietzinsmi­nderung: Die Reparatur eines Wasserscha­dens kann sich über mehrere Wochen ziehen. Die betroffene­n Räume sind in der Zwischenze­it oft unbewohnba­r. Rosifka: „Für diesen Zeitraum steht den Mietern eine Mietzinsmi­nderung zu, auch wenn im Vertrag darauf verzichtet wird“, betont Walter Rosifka. Ein typisches Beispiel ist laut AK-Experten folgender Zusatz in Verträgen: „Der Mieter ist verpflicht­et, die vorübergeh­ende Benützung und Veränderun­g des Mietgegens­tandes ohne Ersatzansp­ruch zu dulden.“

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