Mietvertrag: Was ist erlau
Was darf der Vermieter dem Mieter im Vertrag vorschreiben? Zwei Rechtsexperten klären über Formulierungen und unklare Klauseln in Mietverträgen auf.
Hunde und Katzen sind verboten. Frisch gemalte Wände dafür ein Muss. Für die selbst eingebaute und auch bezahlte Küche gibt es keine Ablöse – und für den Verzicht auf Warmwasser während der Sanierungsarbeiten nach dem Wasserrohrbruch vor einigen Monaten keine Entschädigung. Formulierungen wie diese finden immer wieder Eingang in Mietverträge – und werden von Vermietern und Mietern oft bereitwillig unterzeichnet. „Rechtlich sind viele davon ungültig“, klärt Mietrechtsexperte Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien auf. Er weiß: Laien verfügen in der Regel nicht über die juristischen Kenntnisse, um gesetzeswidrige Klauseln in einem Mietvertrag zu erkennen. Und das müssen sie auch nicht. „Der Gesetzgeber schützt Mieter und erklärt Vertragsklauseln, die dem geltenden Recht widersprechen, für nichtig – auch wenn sie bereits unterzeichnet sind“, sagt der AKRechtsexperte.
Fehlerhafte Formulierungen sind immer wieder zu finden. „Wenn Vermieter alte Verträge übernehmen, ohne die aktuelle Rechtsprechung zu überprüfen, werden nicht mehr gültige Passagen übertragen“, erklärt Barbara WalzlSirk vom Mieterschutzverband. Umso wichtiger sei es, den Vertrag von Sachverständigen der MieterHilfe oder dem Mieterschutzverband prüfen zu lassen. Um Mietern einen groben Überblick zu geben, erklären Rosifka und WalzlSirk gängige Klauseln, auf die besonders zu achten ist. - Ernste Schäden, wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch gefährden die Bausubstanz des Hauses und müssen laut Mietrechtsgesetz (MRG) vom Vermieter repariert und bezahlt werden. Manche Klauseln übertragen diese Verantwortung allerdings dem Mieter. Rechtswidrig sind Formulierungen wie: „Wasserleitungshähne sind stets dichtzuhalten, zerbrochene Glasscheiben sofort zu erset- zen und alle anderen Beschädigungen auf eigene Kosten sogleich zu beheben.“
- Mietzinsminderung: Die Reparatur eines Wasserschadens kann sich über mehrere Wochen ziehen. Die betroffenen Räume sind in der Zwischenzeit oft unbewohnbar. Rosifka: „Für diesen Zeitraum steht den Mietern eine Mietzinsminderung zu, auch wenn im Vertrag darauf verzichtet wird“, betont Walter Rosifka. Ein typisches Beispiel ist laut AK-Experten folgender Zusatz in Verträgen: „Der Mieter ist verpflichtet, die vorübergehende Benützung und Veränderung des Mietgegenstandes ohne Ersatzanspruch zu dulden.“