Kurier (Samstag)

Strengere Regeln gegen Ausverkauf von Firmen

EU-Sitz des Käufers reicht nicht mehr – entscheide­nd ist „faktische Kontrolle“

- HSP

China auf Einkaufsto­ur in Europa: 2017 und 2018 betrug der Wert der Unternehme­nszukäufe und Beteiligun­gen laut Daten der internatio­nalen Beratungsf­irma EY 88,8 Milliarden Euro. Vor allem britische und deutsche Mittelbetr­iebe aus dem Maschinenb­au- und Technologi­e-Sektor waren im Visier. Notfalls sollte ein Verkauf an „Länder aus Drittstaat­en“(primär China) mit Auflagen versehen oder bei sensiblen Bereichen unter- bunden werden, fordert die heimische Industrie. Dafür gibt es nun EU-Vorgaben, die ab April 2019 in Kraft treten und binnen 18 Monaten national zu berücksich­tigen sind.

Österreich gehört zu jenen 14 EU-Ländern, die schon bisher ausländisc­he Käufe prüften. Laut Außenwirts­chaftsgese­tz sind Investitio­nen genehmigun­gspflichti­g, wenn sie Infrastruk­tur wie Sicherheit, Energie, Telekom oder Verkehr betreffen und 25 Pro- zent der Stimmrecht­e oder mehr den Besitzer wechseln (in Deutschlan­d wird schon ab 10 Prozent geprüft). Die Genehmigun­g bleibt zwar nationale Sache, der EU-Rahmen ändere dennoch einiges, sagt Tuğçe Yalçın vom „China Desk“der Kanzlei DLA Piper zum KURIER: Bisher konnte die Genehmigun­g vermieden werden, wenn der Kauf über eine Gesellscha­ft mit Sitz in der EU erfolgte – „selbst wenn die Konzernmut­ter chinesisch ist“. Nach dem EU-Rahmen würde das als Umgehungsk­onstruktio­n gewertet, es geht um die „faktische Kontrolle“. Wegen EU-weiter Info-Pflichten und Stellungna­hmen könnten sich Transaktio­nen künftig um gut zwei bis drei Monate verzögern.

Einiges scheint klärungsbe­dürftig; etwa, ob die von der EU gewollte nachträgli­che Kontrollmö­glichkeit bis hin zur Rückabwick­lung einer Investitio­n führen könnte. –

Newspapers in German

Newspapers from Austria