Strengere Regeln gegen Ausverkauf von Firmen
EU-Sitz des Käufers reicht nicht mehr – entscheidend ist „faktische Kontrolle“
China auf Einkaufstour in Europa: 2017 und 2018 betrug der Wert der Unternehmenszukäufe und Beteiligungen laut Daten der internationalen Beratungsfirma EY 88,8 Milliarden Euro. Vor allem britische und deutsche Mittelbetriebe aus dem Maschinenbau- und Technologie-Sektor waren im Visier. Notfalls sollte ein Verkauf an „Länder aus Drittstaaten“(primär China) mit Auflagen versehen oder bei sensiblen Bereichen unter- bunden werden, fordert die heimische Industrie. Dafür gibt es nun EU-Vorgaben, die ab April 2019 in Kraft treten und binnen 18 Monaten national zu berücksichtigen sind.
Österreich gehört zu jenen 14 EU-Ländern, die schon bisher ausländische Käufe prüften. Laut Außenwirtschaftsgesetz sind Investitionen genehmigungspflichtig, wenn sie Infrastruktur wie Sicherheit, Energie, Telekom oder Verkehr betreffen und 25 Pro- zent der Stimmrechte oder mehr den Besitzer wechseln (in Deutschland wird schon ab 10 Prozent geprüft). Die Genehmigung bleibt zwar nationale Sache, der EU-Rahmen ändere dennoch einiges, sagt Tuğçe Yalçın vom „China Desk“der Kanzlei DLA Piper zum KURIER: Bisher konnte die Genehmigung vermieden werden, wenn der Kauf über eine Gesellschaft mit Sitz in der EU erfolgte – „selbst wenn die Konzernmutter chinesisch ist“. Nach dem EU-Rahmen würde das als Umgehungskonstruktion gewertet, es geht um die „faktische Kontrolle“. Wegen EU-weiter Info-Pflichten und Stellungnahmen könnten sich Transaktionen künftig um gut zwei bis drei Monate verzögern.
Einiges scheint klärungsbedürftig; etwa, ob die von der EU gewollte nachträgliche Kontrollmöglichkeit bis hin zur Rückabwicklung einer Investition führen könnte. –