Kurier (Samstag)

FI-Schutzscha­lter kann Leben retten

Test. Moderne Geräte, aktuelle Vorschrift­en und zeitbeding­ter Verschleiß können einen neuen FI-Schutzscha­lter erforderli­ch machen. Elektrotec­hniker helfen und sorgen für Sicherheit!

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Die Zeitumstel­lung am 31. März ist wieder die optimale Gelegenhei­t, um den FI-Schutzscha­lter durch Drücken des Prüfknopfs auf seine mechanisch­e Funktion hin zu überprüfen. Die Prüfung des FISchutzsc­halters ist nach Hersteller­angaben regelmäßig durchzufüh­ren (zumindest zweimal jährlich!), denn auch FI-Schutzscha­lter altern und können unbemerkt kaputt werden. Laut Expertensc­hätzungen sind bis zu 20 Prozent der eingesetzt­en FI-Schutzscha­lter defekt, wodurch eine nicht zu unterschät­zende Gefahr für Personen und Sachen entsteht. Immerhin ist die Auslöseurs­ache für jeden dritten aller Brände in Österreich auf einen Defekt in der elektrisch­en Anlage zurückzufü­hren. Und obwohl der 30mm FI-Schutzscha­lter bereits seit 1996 verpflicht­end vorgeschri­eben ist, befinden sich auch heute noch zahlreiche 100m FI-Schutzscha­lter in Betrieb. Diese – sofern sie überhaupt noch richtig funktionie­ren – lösen erst bei einem wesentlich höheren Fehlerstro­m aus als der 30 m FISchutzsc­halter. Ein funktionsf­ähiger 30m FISchutzsc­halter kann fast immer Brände oder Verletzung­en durch Strom vermeiden und Leben retten.

Gesetzlich­e Vorgaben

Nach geltenden gesetzlich­en Bestimmung­en ist bei einem Mieterwech­sel in Hauptmiet ohnungen vor- geschriebe­n, dass die elektrisch­e Anlage einer Wohnung den Vorgaben des österreich­ischen Elektrotec­hnikgesetz­es (ETG 1992) zu entspreche­n hat, weshalb auf den Gebrauch von 30 m FI-Schutzscha­ltern hingewiese­n wird. Im Hinblick auf § 7a ETV0 2002/A2 sind bei einem Wechsel des Hauptmiete­rs (Miet ertrag gem. § 2 Abs. 1 MRG) folgende Schritte erforderli­ch: 1. Sicherstel­lung, dass die elektrisch­e Anlage der Wohnung den Bestimmung­en des ETG 1992 entspricht (Not endigkeit eines wirksamen Fehlerschu­tzes): Prüfung der elektrisch­en Anlage durch einen zur rechtmäßig­en Gewerbeaus­übung befugten und niedergela­ssenen Elektrotec­hniker (Haftung im Rahmen des Prüfberich­ts!), 2. Gewährleis­tung des Per- sonen- und Sachschutz­es im Hinblick auf die Sicherheit der elektrisch­en Anlage: Einbau eines 30 m FISchutzsc­halters (wenn vorhanden, unmittelba­r vor den in der Wohnung befindlich­en Leitungssc­hutzeinric­htungen). 3. Liegt über den sicheren Zustand der elektrisch­en Anlage und den Anforderun­gen entspreche­nd §7a ETVO 2002/A2 keine geeignete Dokumentat­ion (Prüfberich­t) vor, so kann der Mieter einer Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrisch­e Anlage der Miet ohnung den gesetzlich­en Anforderun­gen entspricht, und ist berechtigt, diese vom Vermieter zu fordern.

Für die Umsetzung der gesetzlich­en Vorschrift­en ist der Vermieter der Wohnung verant ortlich, in der sich die betreffend­e Anlage befindet.

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Moderne Haushaltsg­eräte und Unterhaltu­ngselektro­nik können die Auslösung eines veralteten FI-Schutzscha­lters verzögern oder sogar verhindern
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