FI-Schutzschalter kann Leben retten
Test. Moderne Geräte, aktuelle Vorschriften und zeitbedingter Verschleiß können einen neuen FI-Schutzschalter erforderlich machen. Elektrotechniker helfen und sorgen für Sicherheit!
Die Zeitumstellung am 31. März ist wieder die optimale Gelegenheit, um den FI-Schutzschalter durch Drücken des Prüfknopfs auf seine mechanische Funktion hin zu überprüfen. Die Prüfung des FISchutzschalters ist nach Herstellerangaben regelmäßig durchzuführen (zumindest zweimal jährlich!), denn auch FI-Schutzschalter altern und können unbemerkt kaputt werden. Laut Expertenschätzungen sind bis zu 20 Prozent der eingesetzten FI-Schutzschalter defekt, wodurch eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Personen und Sachen entsteht. Immerhin ist die Auslöseursache für jeden dritten aller Brände in Österreich auf einen Defekt in der elektrischen Anlage zurückzuführen. Und obwohl der 30mm FI-Schutzschalter bereits seit 1996 verpflichtend vorgeschrieben ist, befinden sich auch heute noch zahlreiche 100m FI-Schutzschalter in Betrieb. Diese – sofern sie überhaupt noch richtig funktionieren – lösen erst bei einem wesentlich höheren Fehlerstrom aus als der 30 m FISchutzschalter. Ein funktionsfähiger 30m FISchutzschalter kann fast immer Brände oder Verletzungen durch Strom vermeiden und Leben retten.
Gesetzliche Vorgaben
Nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist bei einem Mieterwechsel in Hauptmiet ohnungen vor- geschrieben, dass die elektrische Anlage einer Wohnung den Vorgaben des österreichischen Elektrotechnikgesetzes (ETG 1992) zu entsprechen hat, weshalb auf den Gebrauch von 30 m FI-Schutzschaltern hingewiesen wird. Im Hinblick auf § 7a ETV0 2002/A2 sind bei einem Wechsel des Hauptmieters (Miet ertrag gem. § 2 Abs. 1 MRG) folgende Schritte erforderlich: 1. Sicherstellung, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht (Not endigkeit eines wirksamen Fehlerschutzes): Prüfung der elektrischen Anlage durch einen zur rechtmäßigen Gewerbeausübung befugten und niedergelassenen Elektrotechniker (Haftung im Rahmen des Prüfberichts!), 2. Gewährleistung des Per- sonen- und Sachschutzes im Hinblick auf die Sicherheit der elektrischen Anlage: Einbau eines 30 m FISchutzschalters (wenn vorhanden, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen). 3. Liegt über den sicheren Zustand der elektrischen Anlage und den Anforderungen entsprechend §7a ETVO 2002/A2 keine geeignete Dokumentation (Prüfbericht) vor, so kann der Mieter einer Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage der Miet ohnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und ist berechtigt, diese vom Vermieter zu fordern.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften ist der Vermieter der Wohnung verant ortlich, in der sich die betreffende Anlage befindet.