Organisierte Schwarzarbeit: Vierte Anklage liegt vor
„Personalvermittler“sollen Wiener Gebietskrankenkasse um eine Million Euro geschädigt haben
Maler 012, Bunda Electronics, LDM Immobilien, Setro HandelsGmbH, Immo Residence Realitäten u. Vermögensverwaltung GmbH oder Reichan GmbH – all diese Firmen haben zwei Dinge gemeinsam: Sie sind pleite und sie stehen als Scheinunternehmen im Mittelpunkt eines Krimis in der österreichischen Fassadenbau-Branche.
Jetzt mündete die Ermittlungsarbeit der Wiener Finanzpolizei in der vierten Anklage durch die Wirt- schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Vier Personen mit serbischen und kroatischen Wurzeln stehen im Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betrugs, des Sozialbetrugs und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Drei sitzen in U-Haft. Sie sollen zwischen Februar 2016 und Juli 2018 zumindest 1702 Bauarbeiter bei Scheinfirmen angemeldet und an österreichische Auftraggeber-Firmen vermittelt haben. Die Sozial- versicherungsbeiträge und die Zuschläge zu BauarbeiterUrlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sollen sie nicht bezahlt haben. Um die Behörden zu täuschen, wurden sogar Scheinverträge zwischen den Scheinfirmen und den tatsächlichen Auftraggebern abgeschlossen.
Massiv belastet
Alleine der Schaden der Wiener Gebietskrankenkasse wird mit 1,02 Millionen Euro beziffert, jener der BUAK mit 863.000 Euro. Indes sollen die „verdächtigen“Personalvermittler 250 Euro pro Arbeiter und Monat kassiert haben – schwarz.
Spannend ist der Fall deshalb, weil der Erstebeschuldigte, vertreten von Verteidiger Philipp Wolm, die Zweitbeschuldigte, seine Schwester, schwer belastet. Letztere machte bisher keine Angaben zu den Vorwürfen.
„Mein Mandantin wird wahrheitsgemäß aussagen“, kündigt ihr Verteidiger Klaus Ainedter an. „Die in der Anklage erhobenen Vorwürfe machen nur einen geringen Prozentsatz von den tatsächlichen Gegebenheiten aus, da viele involvierte Personen von der Anklage gar nicht umfasst sind.“Ainedter meint auch, dass der Sozialbetrug die Strafverfolgungsbehörden weiter beschäftigen wird, „so lange der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändert und nach wie vor dazu regelrecht einlädt“.