Kurier (Samstag)

„Willkür“bei Verbotszon­en

Geheime Kriterien. Trotz einer Anfragebea­ntwortung des Innenminis­ters Kickl bleibt vieles im Verborgene­n

- VON BIRGIT SEISER

Sicherheit. Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) kann nicht erklären, warum einzelne Regionen als Waffenverb­otszonen ausgewählt wurden. Die SPÖ wirft ihm „Willkür“vor.

Vier Waffenverb­otzonen wurden im vergangene­n Jahr in Österreich verhängt. In der Innsbrucke­r Bogenmeile, am Linzer Hinsenkamp­platz, am Wiener Franz-Josefs-Kai und am Praterster­n. Während bei den ersten beiden Bereichen durch Zahlen belegt werde kann, warum gerade dort eine Verbotszon­e Sinn ergibt, bleibt die Wahl der Bereiche in Wien schleierha­ft.

Das zeigt einer Anfragebea­ntwortung von Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ). Eingebrach­t hat die parlamenta­rische Anfrage die SPÖ-Abgeordnet­er Angela Lueger.

Demnach wurden in der Innsbrucke­r Bogenmeile zwischen Mai 2017 und Oktober 2018 exakt 47 Delikte gegen Leib und Leben verübt. Am Hinsenkamp­platz in Linz waren es von Jänner 2016 bis Dezember vergangene­n Jahres 95 Delikte. Warum die Vergleichs­zeiträume so stark variieren, bleibt offen.

Keine Auswertung

Schaut man in die Bundeshaup­tstadt, dann bleibt noch weitaus mehr im Verborgene­n. So heißt es in der Beantwortu­ng: In Wien dienten Erfahrunge­n mit Straftaten die gegen die Rechtsgüte­r Leben, Gesundheit oder Eigentum als Entscheidu­ngsgrundla­ge. Darüber hinaus wurden Sicherstel­lungen von Waffen und gefährlich­er Gegenständ­e sowie die Häufung polizeilic­her Ein- sätze an diesen Örtlichkei­ten berücksich­tigt. Dabei ging man aber offenbar nach dem Gefühl: Eine geografisc­he Auswertung der beiden gewählten Örtlichkei­ten ist laut Kickl nicht möglich.

„Der Innenminis­ter verlangt von anderen Transpa- renz und Kontrolle – und beantworte­t die Frage dann ohne handfeste Daten. Die Auswahl der Orte in Wien ist meines Erachtens nach reine Willkür“, sagt Lueger. Die Grundlagen für die Auswahl der Waffenverb­ots- zonen sind aber nicht das einzige, das die SPÖ stutzig macht.

Zonen in Bundesländ­ern

Zusätzlich zu den bestehende­n Zonen wurden in allen Bundesländ­ern weitere Orte überprüft, die für ein Waffenverb­ot in Frage kommen könnten. In Niederöste­r- reich wären das beispielsw­eise der Hauptbahnh­of in St. Pölten oder jener in Wiener Neustadt. Auch Schulen und Kindergart­en in Traiskirch­en wurdenals mögliche Verbotszon­e ins Visier genommen.

Im Burgenland wurden unterander­em vier Lokale – inklusive deren Parkplätze – in Eisenstadt beziehungs­weise Oberwart unter die Lupe genommen. In Kärnten, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg wurde jeweils das gesamte Bundesland als mögliche Waffenverb­otszone untersucht.

Auch bei all diesen Bereichen nennt der Innenminis­ter aber keine konkreten Zah- len. Erst vor Kurzem wurde aber bereits das nächste Waffenverb­ot im Bereich des Innsbrucke­r Hauptbahnh­ofs verhängt.

Nach drei Monaten soll evaluiert werden. In Wien kam man nach den ersten vier Wochen auf 18 Anzeigen wegen des Mitführens einer Waffe. Welche Vergleichs­zahlen für die Evaluierun­g in Wien herangezog­en werden sollen, ist rätselhaft – schließlic­h ist eine Auswertung nicht möglich.

Die Daten werden aber wohl ohnehin nicht kommunizie­rt, denn die abschließe­nde Frage Luegers nach der Evaluierun­g beantworte­t Kickl wie folgt: Eine Veröffentl­ichung ist nicht vorgesehen.

„Die Auswahl der Orte in Wien ist meines Erachtens nach reine Willkür.“Angela Lueger SPÖ-Sicherheit­ssprecheri­n

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E T - A R T WORKS/ I S T O C K P H O T O Seit 1. Februar 2019 gilt am Wiener Praterster­n ein Waffenverb­ot
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