Kurier (Samstag)

Grüner Vorstoß für „gläserne Parteikass­en“

Bis Montag muss eine Einigung erzielt werden. Nach einem großen Wurf sieht es aber nicht aus

- – ANDREAS PUSCHAUTZ

Langsam wird die Zeit knapp: Bis Montag müssen sich die Fraktionen auf neue Regeln für die Parteienfi­nanzierung geeinigt haben. Denn dann muss die Reform im extra zu diesem Zweck eingericht­eten Unteraussc­huss des Verfassung­sausschuss­es beschlosse­n werden, damit der Nationalra­t sie noch vor der Sommerpaus­e und damit rechtzeiti­g für den kommenden Wahlkampf absegnen kann.

Im Fokus stehen dabei die drei großen Fraktionen ÖVP, SPÖ und FPÖ, denn ohne sie können keine neuen Regeln beschlosse­n werden. Die streiten sich jedoch um Details. Ein großer Wurf, wie ihn alle Experten von Rechnungsh­of-Präsidenti­n Margit Kraker abwärts angesichts des durch die Ibiza-Affäre geöffneten und viel zitierten „historisch­en Zeitfenste­rs“einfordern, scheint bereits jetzt außer Reichweite.

Angesichts dessen fordern die Grünen (die im September wohl in den Nationalra­t zurückkehr­en werden) alle Fraktionen dazu auf, zumindest eine Punktation, also eine Absichtser­klärung, zu unterschre­iben. Auf deren Basis soll nach der Wahl weiter verhandelt werden.

Die Eckpunkte des Grünen Vorschlags:

– Mehr Kontrolle „bis hinein in die Parteikont­en“. Und das am besten durch die Experten des Rechnungsh­ofs und nicht „durch einen Prüfer, den man sich selber aussucht“, sagt Grünen-Chef Werner Kogler. – Deutlich schärfere Sanktionen verwaltung­sstrafrech­tlicher als auch strafrecht­licher Natur. Im Verwaltung­sstrafrech­t soll verankert werden, dass, wer die Wahlkampfk­ostenoberg­renze überschrei­tet, künftig das Doppelte, im Wiederholu­ngsfall das Dreifache des Überschrei­tungsbetra­gs zahlen muss. Kogler: „Das hat dann präventive Wirkung.“

Bei vorsätzlic­hen schweren Verstößen sollen strafrecht­liche Sanktionen bis hin zu Haftstrafe­n dazukommen.

– Eine Spendenobe­rgrenze von 10.000 Euro pro Spender und Jahr, womit sich auch die Stückelung von Spenden, um unter der Spontanmel­deschwelle zu bleiben, erledigt hätte. Für neue Parteien soll ein Limit von 50.000 Euro pro Spender und Jahr gelten.

Der ehemalige Grüne Stratege und Wahlkampfl­eiter von Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen, Lothar Lockl, warnt indes vor einer Spendenbeg­renzung auch für neue Parteien und Präsidents­chaftskand­idaten. Dann hätten nur Kandidaten der drei großen Parteien eine realistisc­he Chance – Lockl warnt vor einem ein „Einzementi­erungsgese­tz“.

Bei den Antikorrup­tionsexper­ten von Transparen­cy Internatio­nal rennen die Grünen mit ihren Forderunge­n hingegen offene Türen ein. Auch sie wollen einen Straftatbe­stand mit Haftdrohun­g bei Falschmeld­ungen von Beträgen über Summen von 100.000 Euro.

Um die Möglichkei­t für Umgehungen zu minimieren, sollen zudem nicht nur Parteien, sondern auch Spender einer Meldepflic­ht an den Rechnungsh­of unterliege­n. Anonyme Spenden an politische Parteien sollen verboten werden, außerdem müsse der Rechnungsh­of das Recht zur Bucheinsic­ht erhalten.

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Grünen-Chef Kogler hofft auf verbindlic­he Absichtser­klärung

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