Grüner Vorstoß für „gläserne Parteikassen“
Bis Montag muss eine Einigung erzielt werden. Nach einem großen Wurf sieht es aber nicht aus
Langsam wird die Zeit knapp: Bis Montag müssen sich die Fraktionen auf neue Regeln für die Parteienfinanzierung geeinigt haben. Denn dann muss die Reform im extra zu diesem Zweck eingerichteten Unterausschuss des Verfassungsausschusses beschlossen werden, damit der Nationalrat sie noch vor der Sommerpause und damit rechtzeitig für den kommenden Wahlkampf absegnen kann.
Im Fokus stehen dabei die drei großen Fraktionen ÖVP, SPÖ und FPÖ, denn ohne sie können keine neuen Regeln beschlossen werden. Die streiten sich jedoch um Details. Ein großer Wurf, wie ihn alle Experten von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker abwärts angesichts des durch die Ibiza-Affäre geöffneten und viel zitierten „historischen Zeitfensters“einfordern, scheint bereits jetzt außer Reichweite.
Angesichts dessen fordern die Grünen (die im September wohl in den Nationalrat zurückkehren werden) alle Fraktionen dazu auf, zumindest eine Punktation, also eine Absichtserklärung, zu unterschreiben. Auf deren Basis soll nach der Wahl weiter verhandelt werden.
Die Eckpunkte des Grünen Vorschlags:
– Mehr Kontrolle „bis hinein in die Parteikonten“. Und das am besten durch die Experten des Rechnungshofs und nicht „durch einen Prüfer, den man sich selber aussucht“, sagt Grünen-Chef Werner Kogler. – Deutlich schärfere Sanktionen verwaltungsstrafrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur. Im Verwaltungsstrafrecht soll verankert werden, dass, wer die Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet, künftig das Doppelte, im Wiederholungsfall das Dreifache des Überschreitungsbetrags zahlen muss. Kogler: „Das hat dann präventive Wirkung.“
Bei vorsätzlichen schweren Verstößen sollen strafrechtliche Sanktionen bis hin zu Haftstrafen dazukommen.
– Eine Spendenobergrenze von 10.000 Euro pro Spender und Jahr, womit sich auch die Stückelung von Spenden, um unter der Spontanmeldeschwelle zu bleiben, erledigt hätte. Für neue Parteien soll ein Limit von 50.000 Euro pro Spender und Jahr gelten.
Der ehemalige Grüne Stratege und Wahlkampfleiter von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Lothar Lockl, warnt indes vor einer Spendenbegrenzung auch für neue Parteien und Präsidentschaftskandidaten. Dann hätten nur Kandidaten der drei großen Parteien eine realistische Chance – Lockl warnt vor einem ein „Einzementierungsgesetz“.
Bei den Antikorruptionsexperten von Transparency International rennen die Grünen mit ihren Forderungen hingegen offene Türen ein. Auch sie wollen einen Straftatbestand mit Haftdrohung bei Falschmeldungen von Beträgen über Summen von 100.000 Euro.
Um die Möglichkeit für Umgehungen zu minimieren, sollen zudem nicht nur Parteien, sondern auch Spender einer Meldepflicht an den Rechnungshof unterliegen. Anonyme Spenden an politische Parteien sollen verboten werden, außerdem müsse der Rechnungshof das Recht zur Bucheinsicht erhalten.