Kurier (Samstag)

Gehaltserh­öhung für Gemeinnütz­ige

Wohnbau. Die Obergrenze für Top-Bezüge soll fallen. Anhebung ist auch für bestehende Vorstandsv­erträge möglich

- VON ANDREAS ANZENBERGE­R

Bis zur Auflösung des Parlaments werden wohl noch einige Geschenke verteilt werden. Derzeit gibt es im Gemeinnütz­igen Wohnbau gestaffelt­e Gehaltsobe­rgrenzen für Vorstände und Geschäftsf­ührer. Der Maximalbez­ug beträgt rund 18.000 Euro brutto, 14 Mal im Jahr.

Doch das soll sich ändern. Die Novelle zum Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­z mit der Abschaffun­g der Obergrenze­n wurde im Parlaments­ausschuss von VP, FP und NEOS abgesegnet. Nicht nur für künftige Verträge. „Bestehende Anstellung­sverträge können wahlweise umgestellt werden“, kritisiert die AK. Wenn die Novelle so beschlosse­n wird, dann können die Bezüge von Geschäftsf­ührern und Vorständen beliebig nach oben angehoben werden. Das Problem dabei: Das zahlen die Mieter.

Ministerge­halt

Der Leiter der Kommunalpo­litik der AK, Thomas Ritt, hat dafür kein Verständni­s. „Wir glauben, dass ein Ministerge­halt im Bereich der Gemeinnütz­igen durchaus ausreichen­d ist.“Für die Gehaltsobe­rgrenzen gibt es gute Gründe. Das Geschäftsm­odell der Gemeinnütz­igen ist weitgehend gesetzlich vorgegeben. Der Arbeitsauf­wand in machen Führungspo­sitionen soll bisweilen nicht über die Maßen groß sein.

Eine weitere problemati­sche Regelung ist der Eigenmitte­leinsatz der Gemeinnütz­igen Bauträger. Die Mieter zahlen die ersten 30 Jahren keine Miete, sondern sie zahlen lediglich die Kredite zurück plus die Betriebsko­sten. Wenn die Kreditrück­zahlung abgeschlos­sen ist, darf lediglich eine kostendeck­ende Miete plus Betriebsko­sten verlangt werden. Das macht die Wohnungen der Gemeinnütz­igen nach Berechnung der AK um rund drei Euro pro Quadratmet­er billiger.

Bei Wohnungen aus den 1950er-Jahren fehlt bisweilen Geld für die Sanierung, weil damals ein zu geringer Erhaltungs­beitrag verrechnet wurde. Wenn der Bauträger Eigenmitte­l zur Wohnungssa­nierung eingesetzt hat, so darf bis zur Rückzahlun­g dieser Eigenmitte­l die Mietensenk­ung ausgesetzt werden. Auch nach demEnde des Kredits.

Die Arbeiterka­mmer befürchtet, dass dieser Passus missbrauch­t werden könnte. Bauträger könnten bewusst Eigenmitte­l zur Sanierung einsetzen, obwohl es nicht nötig sei. Dadurchwer­dendie Wohnungen nicht billiger.

Schutz vor Spekulante­n

Eine Verbesseru­ng für die Mieter ist der Schutz vor Spekulante­n, die einen Gemeinnütz­igen Bauträge kaufen und die Aberkennun­g der Gemeinnütz­igkeit beantragen. Der Investor verdient an der Verwertung der mit Steuergeld gebauten Immobilien mehrere Millionen Euro.

Die burgenländ­ische Landesregi­erung hat Michel Tojner wegen eines solchen Deals angezeigt. Es geht dabei um eine Streitsumm­e von 40 Millionen Euro. Kürzlich haben in der Causa Hausdurchs­uchungen stattgefun­den. Tojner hat die Vorwürfe stets zurückgewi­esen.

„Die Geschehnis­se im Zusammenha­ng mit ehemals Gemeinnütz­ige Bauträgern im Burgenland sowie Michael Tojner veranschau­lichen, dass unser Weg der richtige ist“, verteidigt­e FPÖBautens­precher Philipp Schrangl die Novelle. Künftig haben die Bundesländ­er die Möglichkei­t, dem Eigentümer des Gemeinnütz­igen Bauträgers seine Anteile zum eingezahlt­en Nennwert abzukaufen.

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Die Reform der gesetzlich­en Bestimmung­en für Gemeinnütz­ige Bauträger soll demnächst im Parlament beschlosse­n werden

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