Kurier (Samstag)

Pensionszu­ckerl mitten in der Nacht: 3.200 Euro mehr pro Jahr

Mit 62 ohne Abzüge in Rente. Rot-blauer Pakt im Parlament bringt hohe Kosten – und viel Kritik

- VON MICHAEL BACHNER

Drei Jahre früher, und das ganz ohne finanziell­e Einbußen, in Pension: Diese Tür in die Frühpensio­n haben SPÖ und FPÖ in der Nacht auf Freitag im Parlament weit aufgemacht – völlig überrasche­nd. Die nahende Nationalra­tswahl macht’s möglich. Worum geht es? Nach dem jetzt gefassten Beschluss können Männer ab dem 1. Jänner 2020 wieder abschlagsf­rei mit 62 statt mit 65 Jahren in Pension gehen. Voraussetz­ung sind 45 Beitragsja­hre.

Der Entfall der Abschläge – immerhin 12,6 Prozent für die drei Jahre – bedeutet dauerhaft bares Geld.

Die Arbeiterka­mmer hat das berechnet: Bei den Langzeitve­rsicherten liegen die Pensionen nach 45 Arbeitsjah­ren im Durchschni­tt bei rund 2.553 Euro brutto (1.956 Euro netto).

Die Streichung der Abschläge bringt eine monatliche Erhöhung der Bruttopens­ion um 368 Euro (214 Euro netto). Das bedeutet im Jahr eine saftige Erhöhung um 5.152 Euro brutto beziehungs­weise 3.226 Euro netto (inklusive Sonderzahl­ungen). Nur Männer profitiere­n Bis zum Jahr 2024 sind von dieser Regelung ausschließ­lich Männer betroffen. Denn: Frauen können bis dahin ab dem 60. Lebensjahr ohnehin in die normale Alterspens­ion gehen. Und dort gibt es keine Abschläge.

Frauen profitiere­n von der neuen Regelung jedoch auch – ab dem Jahr 2028. Ab dann können auch Frauen mit 62 abschlagsf­rei nach 45 Beitragsja­hren in Pension gehen, obwohl ihr gesetzlich­es Pensionsan­trittsalte­r dann schon höher wäre (nämlich 62,5 Jahre). Es wird ja ab 2024 in Halbjahres­schritten an das Antrittsal­ter der Männer angegliche­n.

Auf die 45 Beitragsja­hre kommen Frauen in Zukunft auch leichter als heute: Ebenfalls ab kommendem Jahr werden fünf statt drei Jahre der Kindererzi­ehung für die Pension angerechne­t.

Schnell handeln müssten nun jene Männer, die mit 1. Oktober, 1. November oder 1. Dezember 2019 in Pension gehen wollten. Ihnen rät die Arbeiterka­mmer, bei der Pensionsve­rsicherung­sanstalt um einen Aufschub anzusuchen, damit auch sie ab 2020 in den Genuss der neuen, wesentlich günstigere­n Regelung kommen können. Und sollten nur wenige Monate auf die 45 Arbeitsjah­re fehlen, sei zu überlegen, den Pensionsan­tritt bis zum Erreichen der 540 Beitragsmo­nate aufzuschie­ben.

Betroffen von der Regelung sind übrigens alle vorzeitige­n Pensionsfo­rmen, sofern 45 Arbeitsjah­re vorliegen. Das sind – wie beschriebe­n – die Langzeitve­rsicherten­pension (vulgo „Hacklerreg­elung“) ab dem 62. Lebensjahr, die Schwerarbe­itspension ab dem 60. Lebensjahr und in wenigen Fällen auch die Invaliditä­tspension.

Abschläge sind weg

Bei der Schwerarbe­itspension wurden mit dem rot-blauen Beschluss Abschläge von bis zu 9 Prozent abgeschaff­t, bei der Invaliditä­tspension gehören Abschläge von 13,8 Prozent der Vergangenh­eit an.

Stolz ist die Gewerkscha­ft, die das alles initiiert hat, auch auf einen zusätzlich­en Punkt: Die Abschläge von bis zu 13,8 Prozent beim Sonderruhe­geld – nach dem Nachtschwe­rarbeitsge­setz – wurden ebenfalls abgeschaff­t.

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