Kurier (Samstag)

Kein Anschlag auf Strache

Autobombe. Ein V-Mann des Verfassung­sschutzes beschuldig­te einen Lokalbetre­iber

- VON KONSTANTIN AUER

Kein Verfahren. Informant der Justiz brachte einen Lokalbesit­zer in Bedrängnis. Nun kann er aufatmen.

Die Wiener Staatsanwa­ltschaft hat das Verfahren gegen jenen Mann eingestell­t, dem vorgeworfe­n wurde, er habe 100.000 Euro für ein Attentat mit einer Autobombe auf Heinz-Christian Strache – als dieser noch FPÖ-Vizekanzle­r war – geboten.

Wie der KURIER berichtete, ermittelte die Justiz gegen den Lokalbetre­iber B. Dieser saß im Vorjahr in Wien wegen eines Suchtgiftd­elikts, Besitz einer illegalen Faustfeuer­waffe und einer weiteren verbotenen Waffe in Untersuchu­ngshaft und wurde deshalb zu einer unbedingte­n Haftstrafe verurteilt. Der Verdacht, ein Attentat geplant zu haben, begründete auf den Aussagen eines V-Mannes des Verfassung­sschutzes. Verschluss­akt

Dieser wurde in einem Verschluss­akt des Landesverf­assungschu­tzes (LVT) zitiert: „Ich erklärte B., dass ich einen Abnehmer für eine solche Bombe hatte. B. wollte aber den Preis (50.000 Euro) nicht verhandeln, da er argumentie­rte, dass er ja schon zwei Bomben zum Preis für je 50.000 Euro nach Frankfurt verkauft hätte.“

B. soll zudem gewusst haben, wo die Familie Strache ihre Autos parkt. Das LVT hält in den Dokumenten „Mit der FPÖ oder Strache hat mein Mandant nichts am Hut. Er ist kein Terrorist“. Wolfgang Blaschitz Rechtsanwa­lt außerdem fest, dass B. eine Moschee besuche, die als „salafistis­ch-takfiristi­sch radikalisi­ert“gilt. Bei einer fremdenrec­htlichen Kontrolle wurde B. im Juli 2018 dort angetroffe­n. Die Angaben des V-Mannes „bezüglich möglicher Radikalisi­erung können grundsätzl­ich bestätigt werden“, hieß es weiter. Am 30. September 2018 wurde B.s Wohnung von der „Cobra“gestürmt und der Mann festgenomm­en. Dabei wurde eine Faustfeuer­waffe mit Munition, aber keine auf eine strenge islamische Lebensweis­e hinweisend­en Gegenständ­e gefunden. Auf seinem Handy konnte festgestel­lt werden, dass Daten gelöscht worden waren.

Dennoch sieht die Staatsanwa­ltschaft nun „keinen weiteren Grund zur weiteren Verfolgung“der Vorwürfe.

Auch der Verteidige­r des beschuldig­ten Lokalbetre­ibers sieht sich bestätigt: „Letztlich haben sich die Behauptung­en alle als Hirngespin­ste dieses angebliche­n Verbindung­smannes herausgest­ellt. Mein Mandant ist zwar wegen Drogenbesi­tzes im Gefängnis gesessen. Mit der FPÖ oder Strache hat er aber nichts am Hut, wieso auch?“, sagt sein Verteidige­r Wolfgang Blaschitz. Er sei kein Terrorist. Auch die Polizei zweifelte an den Aussagen des V-Mannes. Strache spät informiert In der FPÖ sorgte der Fall ebenfalls für Verstimmun­gen, da Strache laut seinem Anwalt erst am 4. April 2019 „von der Causa Kenntnis erlangte“. Darauf hin habe Strache beim Verfassung­sschutz über etwaige Schutzmaßn­ahmen nachfragen lassen. Es wurde ihm zugesicher­t, die Sicherheit­smaßnahmen zu prüfen.

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Als Strache noch Vizekanzle­r war, sollte auf ihn angeblich ein Attentat mit einer Autobombe geplant worden sein. Die Staatsanwa­ltschaft stellt das Verfahren aber ein

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