Wenn Mieter den Bogen
Meist werden Mieter gekündigt, weil sie ihre Miete nicht bezahlen. Sie können aber auch dann ihre Wohnung verlieren, wenn sie sich ihren Mitbewohnern das Zusammenleben verleiden oder ihre Wohnung nachteilig gebrauchen. Vier spannende, nicht alltägliche Fälle.
» Wenn Vermieter Mietverträge vor Zeitablauf aufkündigen wollen, dann brauchen sie dafür einen triftigen Grund. Welche das sind, ist im Mietrechtsgesetz (MRG) festgelegt. „Am häufigsten ist die Kündigung wegen Nichtbezahlung des Mietzinses“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien. Häufig wird eine Kündigung auch wegen angeblichen Wegfall des Bedarfs an der Mietwohnung eingebracht. „Dies betrifft dann oft ältere Leute, die einen günstigen Mietzins haben, in ihrer Pension aber öfters verreisen und daher nicht dauernd anwesend sind“, so die Expertin. Immer wieder kommt auch die Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs der Wohnung vor, „etwa dann, wenn eine Badewanne ohne Isolierung eingebaut wird“, nennt HanelTorsch ein Beispiel. Weitere Kündigungsgründe sind die gänzliche Untervermietung der Wohnung und Eigenbedarf des Vermieters.
„Wichtig ist es, dass Mieter bei einer Kündigung, die sie für nicht gerechtfertigt halten, binnen vier Wochen ab Zustellung Einwendungen bei Gericht erheben“, rät Hanel-Torsch. Abgesehen davon gibt es einige Kündigungsgründe, mit denen sich Gerichte eher selten beschäftigen. Häufig geht es dabei um rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten des Mieters, das den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet, oder um erheblich nachteiligen Gebrauch der Wohnung. Das ist dann der Fall, wenn Mieter die Gasleitung ansägen, der Hund des betroffenen Mieters permanent bellt oder dieser seine Nachbarn oder den Vermieter beschimpft. Das Gericht hat manchmal nicht nur zu beurteilen, was in der Vergangenheit geschehen ist, sondern auch eine Zukunftsprognose abzugeben – ob es absehbar ist, dass sich das Verhalten des betroffenen Mieters bessert. «