Kurier (Samstag)

Wenn Mieter den Bogen

- VON ULLA GRÜNBACHER

Meist werden Mieter gekündigt, weil sie ihre Miete nicht bezahlen. Sie können aber auch dann ihre Wohnung verlieren, wenn sie sich ihren Mitbewohne­rn das Zusammenle­ben verleiden oder ihre Wohnung nachteilig gebrauchen. Vier spannende, nicht alltäglich­e Fälle.

» Wenn Vermieter Mietverträ­ge vor Zeitablauf aufkündige­n wollen, dann brauchen sie dafür einen triftigen Grund. Welche das sind, ist im Mietrechts­gesetz (MRG) festgelegt. „Am häufigsten ist die Kündigung wegen Nichtbezah­lung des Mietzinses“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzend­e der Mietervere­inigung Wien. Häufig wird eine Kündigung auch wegen angebliche­n Wegfall des Bedarfs an der Mietwohnun­g eingebrach­t. „Dies betrifft dann oft ältere Leute, die einen günstigen Mietzins haben, in ihrer Pension aber öfters verreisen und daher nicht dauernd anwesend sind“, so die Expertin. Immer wieder kommt auch die Kündigung wegen erheblich nachteilig­en Gebrauchs der Wohnung vor, „etwa dann, wenn eine Badewanne ohne Isolierung eingebaut wird“, nennt HanelTorsc­h ein Beispiel. Weitere Kündigungs­gründe sind die gänzliche Untervermi­etung der Wohnung und Eigenbedar­f des Vermieters.

„Wichtig ist es, dass Mieter bei einer Kündigung, die sie für nicht gerechtfer­tigt halten, binnen vier Wochen ab Zustellung Einwendung­en bei Gericht erheben“, rät Hanel-Torsch. Abgesehen davon gibt es einige Kündigungs­gründe, mit denen sich Gerichte eher selten beschäftig­en. Häufig geht es dabei um rücksichts­loses, anstößiges oder sonst grob ungehörige­s Verhalten des Mieters, das den Mitbewohne­rn das Zusammenwo­hnen verleidet, oder um erheblich nachteilig­en Gebrauch der Wohnung. Das ist dann der Fall, wenn Mieter die Gasleitung ansägen, der Hund des betroffene­n Mieters permanent bellt oder dieser seine Nachbarn oder den Vermieter beschimpft. Das Gericht hat manchmal nicht nur zu beurteilen, was in der Vergangenh­eit geschehen ist, sondern auch eine Zukunftspr­ognose abzugeben – ob es absehbar ist, dass sich das Verhalten des betroffene­n Mieters bessert. «

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Kameras dürfen nur eigene Bereiche, nicht die der Nachbarn erfassen
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Tierliebe ist, wenn es um Tauben geht, ein Reizthema

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