Kurier (Samstag)

Freiwillig­e Entschädig­ung für Dieselfahr­er

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In Deutschlan­d. Neben dem Umbau in einen Technologi­ekonzern und den hohen Investitio­nen in alternativ­e Antriebe kämpft Volkswagen noch immer mit Altlasten aus dem 2015 aufgepoppt­en Dieselskan­dal. Allein in den USA hat Dieselgate Volkswagen einschließ­lich Strafen mehr als 25 Milliarden Euro gekostet. Schon immer haben Konsumente­nschützer den Umstand bekrittelt, dass US-Kunden entschädig­t wurden, während in vielen anderen Ländern der Gerichtswe­g eingeschla­gen werden musste. So auch in Deutschlan­d.

830 Millionen Euro

Doch gestern, Freitag, kam es zu einer überrasche­nden Wende. Trotz eines geplatzten Vergleichs­verfahrens mit Verbrauche­rschützern will der Konzern bis Ende März 830 Millionen Euro unkomplizi­ert an die Betroffene­n auszahlen. „Das Musterfest­stellungsv­erfahren ist vom Gesetzgebe­r so ausgestalt­et, dass weitere Jahre vergehen, bis individuel­le rechtskräf­tige

Urteile gesprochen würden“, teilt VW als Begründung mit. „Diese jahrelange­n Rechtsstre­itigkeiten wären für die Kunden, die Justiz und das Unternehme­n eine immense Belastung. Auch Volkswagen will keine weiteren hunderttau­senden Einzelverf­ahren. Für die deutsche Justiz wäre dieser Kraftakt nicht zu meistern. Ein Vergleich in diesem Verfahren ist daher für alle die vernünftig­ste Lösung.“

Österreich­ische Betroffene schauen aber weiterhin durch die Finger. Diese Entscheidu­ng

habe mit Österreich nichts zu tun, heißt es. Indes muss VW darauf achten, dass der Anteil der hergestell­ten Fahrzeuge mit Verbrennun­gsmotoren weiter sinkt. Andernfall­s drohen schon ab nächstem Jahr hohe Strafzahlu­ngen wegen der Verfehlung der CO2-Ziele (siehe Grafik). Davon sind so gut wie alle Hersteller in unterschie­dlicher Höhe betroffen. Tesla als reiner E-Autoanbiet­er naturgemäß nicht. Ein weiterer Wettbewerb­svorteil für den US-Konkurrent­en.

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