Gegen Unwetter versichert
Wetterextreme nehmen zu, Stürme, Hochwasser und Hagel verursachen teils große Schäden. Was die Versicherung deckt, hängt vom Vertrag ab. » Die Folgen von Unwettern verursachen jedes Jahr in Österreich Schäden in Millionenhöhe. Dachdecker sind in Zeiten wie diesen ausgebucht: immer dann, wenn ein Sturm wie diesmal „Sabine“mit bis zu 150 km/h durchs Land fegt, werden Dächer abgedeckt, Schornsteine umgeworfen, Dachrinnen losgerissen, Fensterscheiben durch herumfliegende Gegenstände eingedrückt, Autos beschädigt und manchmal – wenn mit dem Sturm starker Regen kommt – auch Keller überflutet.
Für Schäden kommt prinzipiell die Versicherung auf, konkret die Eigenheimversicherung (das Gebäude)unddieHaushaltsversicherung (das Inventar), diese werden häufig im Paket angeboten. Fast alle Österreicher verfügen über eine Versicherung, die Unwetterschäden bis zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegten Versicherungssumme, deckt. „Wichtig ist, nicht nur das Gebäude, sondern auchNebengebäudeundzumBeispiel eine Poolabdeckung zu versichern“, sagt Manfred Neubauer Experte für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich. Wer saniert, um- oder anbaut, sollte daran denken, die Versicherung entsprechend anzupassen. „Man muss sich fragen, bin ich hier ordentlich versichert“, sagt der Arbeiterkammer-Experte. Das ist wichtig, damit keine Unterversicherung eintritt und die Versicherung im Schadensfall auch entsprechend deckt. Stürmt es, gilt ein Schaden erst dann als Sturmschadenereignis, wenn Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten. Da dies oft nur ein paar Stunden am Tag der Fall ist, ist die genaueUhrzeit,wannderSchaden eingetretenist,wichtigfürdieVersicherungsmeldung. Versicherungsnehmer trifft in all diesen Fällen eine „Sorgfalts- und Schadenminderungspflicht“, so Neubauer. Wird also schon seit Tagen in den Medien berichtet, dass ein Sturm übers Land fegt, so ist man verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit der Schaden nicht größer wird. Tut man das nicht, kann es sein, dass die Versicherung einen Teil der Schäden nicht deckt.
Befindet sich das eigene Gebäude in einer Gefahrenzone, etwa an Flüssen, die immer wieder über das Ufer treten oder an einem Berghang, wo schon öfter Muren abgegangen sind, dann ist man trotz Versicherung unter Umständen nicht auf der sicheren Seite. In sogenannten roten Zonen wird heute nicht mehr gebaut. Es gibt allerdings zahlreiche Bestandsgebäude, die sich in diesen Bereichen befinden. Wer wissen will, in welcher Zone sein Haus steht, kann dies im Gefahrenzonenplan unter www.hora.gv.at unter Eingabe der Adresse herausfinden. Prinzipiell gilt: Je größer das Risiko, desto höher die Prämie – beziehungsweise die Versicherungen können sich sogar weigern, dieses erhöhte Risiko mittels erweiterter Deckung
adäquat abzusichern. In diesem Fall ist meist nur der Abschluss der Basisvariante möglich.
Sturmschäden an Autos, etwa weil ein Baum auf das Auto fällt, werden nur von der Teil- oder Vollkaskoversicherunggedeckt,nichtvon der Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für Schäden durch Überschwemmungen, Blitzschlag und Hagel. Übernommen werden in derRegeldieReparaturkostenund die Abschleppkosten zur nächsten
Versicherte trifft Sorgfalts- und Schadenminderungspflicht
Stürme, starke Regenfälle und Überschwemmungen werden in den Medien angekündigt, viele Versicherungen schicken ihren Kunden außerdem Unwetterwarnungen, punktgenau für ihre Wohnadresse. Sie tun das, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Doch was ist bei einer Warnung zu tun?
tun? Bei einem Unwetter sollten alle Fenster und Türen geschlossen werden, sonst zahlt die Versicherung die dadurch entstandenen Schäden nicht. Versicherte haben eine Sorgfaltsund Schadenminderungspflicht. Wird diese verletzt, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht. „Wer die Pool-Abdeckung trotz Unwetterwarnung offen stehen lässt, damit der Wind hineinfahren kann, dem kann passieren, dass die Versicherung nur jenen Schaden deckt, der auch mit geschlossener Poolabdeckung entstanden wäre“, sagt Manfred Neubauer, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Niederösterreich. Ebenso sollten Liegenschaftseigentümer regelmäßige Baumkontrollen nachweisen können, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder einen Baum entwurzelt, der das Gartenhaus zerstört oder Ähnliches, sollte man möglichst rasch die Versicherung darüber informieren. „Auch wenn man noch nicht genau weiß, was genau beschädigt ist und ob die Versicherung den Schaden deckt“, so Neubauer. Für die erste Meldung sollte man sich nicht mehr als drei Tage Zeit lassen.
Wichtig ist es, den Schaden ausreichend mit Fotos zu dokumentieren. Um drohende Folgeschäden zu vermeiden, können dringende Reparaturen gleich selbst durchgeführt werden. Die Kosten dieser provisorischen Behebung werden von der Versicherung übernommen. Man sollte jedoch den Zustand davor und danach mithilfe von Fotos dokumentieren, so ist für die Versicherung nachvollziehbar, welche Beschädigungen entstanden sind.