Kurier (Samstag)

Gegen Unwetter versichert

- VON ULLA GRÜNBACHER

Wetterextr­eme nehmen zu, Stürme, Hochwasser und Hagel verursache­n teils große Schäden. Was die Versicheru­ng deckt, hängt vom Vertrag ab. » Die Folgen von Unwettern verursache­n jedes Jahr in Österreich Schäden in Millionenh­öhe. Dachdecker sind in Zeiten wie diesen ausgebucht: immer dann, wenn ein Sturm wie diesmal „Sabine“mit bis zu 150 km/h durchs Land fegt, werden Dächer abgedeckt, Schornstei­ne umgeworfen, Dachrinnen losgerisse­n, Fenstersch­eiben durch herumflieg­ende Gegenständ­e eingedrück­t, Autos beschädigt und manchmal – wenn mit dem Sturm starker Regen kommt – auch Keller überflutet.

Für Schäden kommt prinzipiel­l die Versicheru­ng auf, konkret die Eigenheimv­ersicherun­g (das Gebäude)unddieHaus­haltsversi­cherung (das Inventar), diese werden häufig im Paket angeboten. Fast alle Österreich­er verfügen über eine Versicheru­ng, die Unwettersc­häden bis zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegt­en Versicheru­ngssumme, deckt. „Wichtig ist, nicht nur das Gebäude, sondern auchNebeng­ebäudeundz­umBeispiel eine Poolabdeck­ung zu versichern“, sagt Manfred Neubauer Experte für Konsumente­nschutz der Arbeiterka­mmer Niederöste­rreich. Wer saniert, um- oder anbaut, sollte daran denken, die Versicheru­ng entspreche­nd anzupassen. „Man muss sich fragen, bin ich hier ordentlich versichert“, sagt der Arbeiterka­mmer-Experte. Das ist wichtig, damit keine Unterversi­cherung eintritt und die Versicheru­ng im Schadensfa­ll auch entspreche­nd deckt. Stürmt es, gilt ein Schaden erst dann als Sturmschad­enereignis, wenn Wind-Spitzenges­chwindigke­iten von mehr als 60 km/h auftreten. Da dies oft nur ein paar Stunden am Tag der Fall ist, ist die genaueUhrz­eit,wannderSch­aden eingetrete­nist,wichtigfür­dieVersich­erungsmeld­ung. Versicheru­ngsnehmer trifft in all diesen Fällen eine „Sorgfalts- und Schadenmin­derungspfl­icht“, so Neubauer. Wird also schon seit Tagen in den Medien berichtet, dass ein Sturm übers Land fegt, so ist man verpflicht­et, Vorkehrung­en zu treffen, damit der Schaden nicht größer wird. Tut man das nicht, kann es sein, dass die Versicheru­ng einen Teil der Schäden nicht deckt.

Befindet sich das eigene Gebäude in einer Gefahrenzo­ne, etwa an Flüssen, die immer wieder über das Ufer treten oder an einem Berghang, wo schon öfter Muren abgegangen sind, dann ist man trotz Versicheru­ng unter Umständen nicht auf der sicheren Seite. In sogenannte­n roten Zonen wird heute nicht mehr gebaut. Es gibt allerdings zahlreiche Bestandsge­bäude, die sich in diesen Bereichen befinden. Wer wissen will, in welcher Zone sein Haus steht, kann dies im Gefahrenzo­nenplan unter www.hora.gv.at unter Eingabe der Adresse herausfind­en. Prinzipiel­l gilt: Je größer das Risiko, desto höher die Prämie – beziehungs­weise die Versicheru­ngen können sich sogar weigern, dieses erhöhte Risiko mittels erweiterte­r Deckung

adäquat abzusicher­n. In diesem Fall ist meist nur der Abschluss der Basisvaria­nte möglich.

Sturmschäd­en an Autos, etwa weil ein Baum auf das Auto fällt, werden nur von der Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­ggedeckt,nichtvon der Haftpflich­tversicher­ung. Dasselbe gilt für Schäden durch Überschwem­mungen, Blitzschla­g und Hagel. Übernommen werden in derRegeldi­eReparatur­kostenund die Abschleppk­osten zur nächsten

Versichert­e trifft Sorgfalts- und Schadenmin­derungspfl­icht

Stürme, starke Regenfälle und Überschwem­mungen werden in den Medien angekündig­t, viele Versicheru­ngen schicken ihren Kunden außerdem Unwetterwa­rnungen, punktgenau für ihre Wohnadress­e. Sie tun das, um den Betroffene­n die Möglichkei­t zu geben, entspreche­nde Vorkehrung­en zu treffen.

Doch was ist bei einer Warnung zu tun?

tun? Bei einem Unwetter sollten alle Fenster und Türen geschlosse­n werden, sonst zahlt die Versicheru­ng die dadurch entstanden­en Schäden nicht. Versichert­e haben eine Sorgfaltsu­nd Schadenmin­derungspfl­icht. Wird diese verletzt, zahlt die Versicheru­ng unter Umständen nicht. „Wer die Pool-Abdeckung trotz Unwetterwa­rnung offen stehen lässt, damit der Wind hineinfahr­en kann, dem kann passieren, dass die Versicheru­ng nur jenen Schaden deckt, der auch mit geschlosse­ner Poolabdeck­ung entstanden wäre“, sagt Manfred Neubauer, Konsumente­nschutzexp­erte der Arbeiterka­mmer Niederöste­rreich. Ebenso sollten Liegenscha­ftseigentü­mer regelmäßig­e Baumkontro­llen nachweisen können, um auf der sicheren Seite zu sein.

Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder einen Baum entwurzelt, der das Gartenhaus zerstört oder Ähnliches, sollte man möglichst rasch die Versicheru­ng darüber informiere­n. „Auch wenn man noch nicht genau weiß, was genau beschädigt ist und ob die Versicheru­ng den Schaden deckt“, so Neubauer. Für die erste Meldung sollte man sich nicht mehr als drei Tage Zeit lassen.

Wichtig ist es, den Schaden ausreichen­d mit Fotos zu dokumentie­ren. Um drohende Folgeschäd­en zu vermeiden, können dringende Reparature­n gleich selbst durchgefüh­rt werden. Die Kosten dieser provisoris­chen Behebung werden von der Versicheru­ng übernommen. Man sollte jedoch den Zustand davor und danach mithilfe von Fotos dokumentie­ren, so ist für die Versicheru­ng nachvollzi­ehbar, welche Beschädigu­ngen entstanden sind.

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