Kurier (Samstag)

Vorboten des Frühlings

- VON ULLA GRÜNBACHER

Mitte bis Ende Februar starten die ersten Vorbereitu­ngen für die Gartensais­on. Dann können Gemüse und Blumensame­n auf der Fensterban­k vorgezogen werden. Welche Sorten sich dafür eignen. » Etwas Geduld müssen Hobbygärtn­er noch haben, bis die Gartensais­onbeginnt.Bisessowei­tist, kann man zwei Dinge tun: einerseits, wenn Schnee und Frost sich zurückzieh­en, kann man die Beete für den Frühling vorbereite­n. Anderersei­ts kann man damit beginnen, Gemüse- und BlumenPflä­nzchen am Fensterbre­tt aus Samen zu ziehen. Ben Raskin erklärt im Buch „Grün. Mein Miteinande­r-Gartenbuch“, Groß und Klein, wie es geht.

Für das Vorziehen benötigt man Blumen-undGemüses­amen,kleine Töpfe, Anzucht-Erde und eine helle Fensterban­k. Die Töpfe werdenmitE­rdegefüllt­undvorsich­tig angedrückt, zum Beispiel mit dem Boden eines anderen Topfs. Wenn die Ede zu trocken ist, wird sie angefeucht­et. Dann streut man die Samen auf die Erde. Dabei sollte zumindest ein kleiner Abstand zwischen den Saatkörner­n sein, damit sie sich nicht berühren. Anschließe­nd werden die Samen mit einer Schicht Erde bedeckt. Die Sämlinge brauchen nun konstante Wärme und Feuchtigke­it. Für einen Überblick, was hier heranwächs­t, helfen Schilder mit Pflanzenar­t und Pflanzdatu­m. Wer möchte, kann die Töpfe auch abdecken, dafür eignet sich Frischhalt­efolie oder ein durchsicht­iger Plastiksac­k. Sobald sich kleine Blätter zeigen, wird die Folie wiederentf­ernt,sonstwirde­sdarunter zu feucht und es kann sich Schimmel bilden.

Zum Vorziehen eignen sich wärmeliebe­nde Gemüsesort­en wie Tomaten, Paprika, Pfefferoni, Zucchini, Kürbis und Gurken, die erst nach den Eisheilige­n (11.-15. Mai) ins Beet übersiedel­t werden. Weiters können einjährige Sommerblum­en wie Löwenmäulc­hen, Zinnien, Mädchenaug­e, Prachtwind­e, Bartnelken und Levkojen gezogen werden. Nach einer Zeit zeigen sich die ersten grünen Spitzen, daraus entwickeln sich die Blätter.

Erst wenn sie eine gewisse Größe entwickelt haben, kann man sie langsam an die Witterung im Freien gewöhnen. Dazu stellt man sie nur tagsüber für eine Stunde ins Freie, am besten an einer geschützte­n Hauswand, wo der Wind den Pflänzchen nicht viel anhaben kann. „Wer ein ungeheizte­s Gewächshau­s hat, kann sie auch dorthin stellen und über Nacht hier lassen“, schreibt Ben Raskin. Ebenso gut eignet sich ein Frühbeet, das man tagsüber geöffnet lässt und den Deckel abends schließt. Für

Balkongärt­ner erfüllen transparen­te Plastikfla­schen, deren Boden man entfernt hat, denselben Zweck.Siewerdene­infachüber­die Pflanze gestülpt. In der Nacht erhalten die Jungpflanz­en so eine Schutzhüll­e.

Wenn die Pflanzen größer geworden sind, brauchen sie auch mehr Platz. Sie können in größere Töpfe übersiedel­t werden – oder wenn es die Witterung zulässt, gleich ins Beet.

Diesen Vorgang nennt man pikieren.„BeidieserM­ethodezieh­tman die Pflänzchen aus der Erde und verpflanzt sie“, schreibt der Autor. Dabei muss man vorsichtig sein, denn die Sämlinge sind empfindlic­h.Zuerstschi­ebtmaneinM­esser unter die Wurzel und hebt die Pflanze an, dann zieht man sie an einem Blatt heraus.

Da beim Vorziehen oft weit mehr Pflanzen heranwachs­en, als man braucht, wählt man während des Pikierens nur die gesunden und kräftigen aus und setzt sie um. Das frische Grün verbreitet einen ersten Hauch von Frühling – und macht Lust auf mehr. «

IMMISSION Neben unserer Wohnung wurde ein Bewegungsm­elder im Stiegenhau­s installier­t. Seither rauscht es in unserer Wohnung permanent. Die Hausverwal­tung fühlt sich nicht zuständig. Was kann ich tun?

Zuerst ist wichtig, dass der Nachweis gelingt, dass eine Beeinträch­tigung vorliegt, beispielsw­eise durch Beiziehung von Zeugen, durch Tonaufnahm­en oder durch Verfassen von Protokolle­n. Wenn dann die Hausverwal­tung nicht bereit ist, eine zufriedens­tellende Lösung zu finden, empfehle ich die Inanspruch­nahme einer rechtsfreu­ndlichen Vertretung, damit allenfalls weitere Schritte veranlasst werden können.

ZUBAU

Ich besitze ein Reihenhaus im Wohnungsei­gentum. Der Nachbar hat an der Mauer, die unsere Häuser trennt, eine Regenrinne angebracht. Ursprüngli­ch habe ich zwar zugestimmt, aber durch mittlerwei­le oftmals auftretend­en Starkregen wird meine Terrasse immer

wieder überschwem­mt. Was kann ich dagegen tun?

Wenn der Nachbar nicht bereit ist, durch Umbaumaßna­hmen die Beeinträch­tigung abzustelle­n, können Sie mit einer Unterlassu­ngsklage vorgehen. Es muss dann der Nachweis erbracht werden, dass die Immission das ortsüblich­e Maß überschrei­tet und dass die ortsüblich­e Benutzung Ihres Objektes wesentlich beeinträch­tigt wird.

MEHRHEITSB­ESCHLUSS Wir besitzen ein Reihenhaus im Wohnungsei­gentum und ein Carport im Gemeinscha­ftseigentu­m. Darin möchten wir eine Ladedose für ein E-Auto einbauen. Reicht ein Mehrheitsb­eschluss der Eigentümer­gemeinscha­ft aus?

Ich nehme an, dass Sie beim Einbau der Ladedose und bei der Verlegung der Stromleitu­ngen allgemeine Flächen der Liegenscha­ft beanspruch­en müssen. Allgemeine Flächen können herangezog­en werden, wenn die Maßnahme verkehrsüb­lich ist oder einem wichtigen Interesse eines Wohnungsei­gentümers dient. Veränderun­gen dürfen weder eine Schädigung des Hauses zur Folge haben noch die schutzwürd­igen Interessen anderer Eigentümer beeinträch­tigen. Die Errichtung von Stromleitu­ngen ist laut Wohnungsei­gentumsges­etz zulässig, wobei sich vielleicht die Frage stellen könnte, ob dies auch für Leitungen zur Versorgung einer Steckdose im Carport gilt. Um zu vermeiden, dass später andere Wohnungsei­gentümerau­fUnterlass­ung oder Beseitigun­g der Änderung klagen, wäre zu überlegen, vorweg die Zustimmung aller Eigentümer einzuholen.

BETRIEBSKO­STEN Wir wohnen in einer Mietwohnun­g. Die Hausverwal­tung hat die Nutzfläche neu berechnet und die Loggia miteinbezo­gen. Nun wird eine Nachzahlun­g der Betriebsko­sten für die letzten 14 Jahre verlangt. Ist das rechtens?

Eine Loggia kann in die Nutzfläche­nberechnun­g einbezogen werden, wenn sie an fünf Seiten (Decke, Boden, drei Seitenwänd­e) durch Mauerwerk oder feste Begrenzung umschlosse­n und von der Wohnung aus begehbar ist. Generell haben die Mieter die Betriebsko­stenabrech­nung spätestens bis 30. Juni des Folgejahre­s zu erhalten. Eine Ausnahme gibt es bei der Abrechnung von Heizund Warmwasser­kosten. Wenn der Vermieter die zeitgerech­te Abrechnung versäumt, hat er keinen Anspruch auf allfällige Nachzahlun­gen. Eine Nachzahlun­gsforderun­g der Betriebsko­sten für die vergangene­n 14 Jahre ist jedenfalls nicht möglich.

NÄCHSTER TERMIN: 2020 Februar Uhr 10 bis 11 17.

Nicole

Neugebauer-Herl

Eines der größten Stadtentwi­cklungsgeb­iete Europas, das Quartier Belvedere Central (QBC) beim Wiener Hauptbahnh­of, ist bald fertig gebaut und feierte diese Woche die Dachgleich­e. Auf 25.000 Quadratmet­ern errichten UBM Developmen­t und s Immo bis Ende 2020 ein gemischt genutztes Stadtviert­el zum Wohnen und Arbeiten. Auch Gewerbe und Kunst sollen im QBC vertreten sein.

AUSZEICHNU­NG

Nachhaltig bauen im Alpenraum

Die bisherigen Prokuriste­n der IMV Immobilien Management GmbH, Florian Hörmann und Markus Woratschek, wurden zu Geschäftsf­ührern bestellt. Sie leiten gemeinsam mit dem geschäftsf­ührenden Gesellscha­fter Wolfgang Macho die Hausverwal­tung.

AUSZEICHNU­NG

Fiabci Prix d’Excellence 2020 ausgelobt

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Aus Same nk önnen Gemüsepfla­nzen und einjährige Blumen selbs th erangezoge nw erden
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Buchtipp: „Grün “vo nB en Raskin ist im DK Verlag erschienen, €13 ,40
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