Vorboten des Frühlings
Mitte bis Ende Februar starten die ersten Vorbereitungen für die Gartensaison. Dann können Gemüse und Blumensamen auf der Fensterbank vorgezogen werden. Welche Sorten sich dafür eignen. » Etwas Geduld müssen Hobbygärtner noch haben, bis die Gartensaisonbeginnt.Bisessoweitist, kann man zwei Dinge tun: einerseits, wenn Schnee und Frost sich zurückziehen, kann man die Beete für den Frühling vorbereiten. Andererseits kann man damit beginnen, Gemüse- und BlumenPflänzchen am Fensterbrett aus Samen zu ziehen. Ben Raskin erklärt im Buch „Grün. Mein Miteinander-Gartenbuch“, Groß und Klein, wie es geht.
Für das Vorziehen benötigt man Blumen-undGemüsesamen,kleine Töpfe, Anzucht-Erde und eine helle Fensterbank. Die Töpfe werdenmitErdegefülltundvorsichtig angedrückt, zum Beispiel mit dem Boden eines anderen Topfs. Wenn die Ede zu trocken ist, wird sie angefeuchtet. Dann streut man die Samen auf die Erde. Dabei sollte zumindest ein kleiner Abstand zwischen den Saatkörnern sein, damit sie sich nicht berühren. Anschließend werden die Samen mit einer Schicht Erde bedeckt. Die Sämlinge brauchen nun konstante Wärme und Feuchtigkeit. Für einen Überblick, was hier heranwächst, helfen Schilder mit Pflanzenart und Pflanzdatum. Wer möchte, kann die Töpfe auch abdecken, dafür eignet sich Frischhaltefolie oder ein durchsichtiger Plastiksack. Sobald sich kleine Blätter zeigen, wird die Folie wiederentfernt,sonstwirdesdarunter zu feucht und es kann sich Schimmel bilden.
Zum Vorziehen eignen sich wärmeliebende Gemüsesorten wie Tomaten, Paprika, Pfefferoni, Zucchini, Kürbis und Gurken, die erst nach den Eisheiligen (11.-15. Mai) ins Beet übersiedelt werden. Weiters können einjährige Sommerblumen wie Löwenmäulchen, Zinnien, Mädchenauge, Prachtwinde, Bartnelken und Levkojen gezogen werden. Nach einer Zeit zeigen sich die ersten grünen Spitzen, daraus entwickeln sich die Blätter.
Erst wenn sie eine gewisse Größe entwickelt haben, kann man sie langsam an die Witterung im Freien gewöhnen. Dazu stellt man sie nur tagsüber für eine Stunde ins Freie, am besten an einer geschützten Hauswand, wo der Wind den Pflänzchen nicht viel anhaben kann. „Wer ein ungeheiztes Gewächshaus hat, kann sie auch dorthin stellen und über Nacht hier lassen“, schreibt Ben Raskin. Ebenso gut eignet sich ein Frühbeet, das man tagsüber geöffnet lässt und den Deckel abends schließt. Für
Balkongärtner erfüllen transparente Plastikflaschen, deren Boden man entfernt hat, denselben Zweck.Siewerdeneinfachüberdie Pflanze gestülpt. In der Nacht erhalten die Jungpflanzen so eine Schutzhülle.
Wenn die Pflanzen größer geworden sind, brauchen sie auch mehr Platz. Sie können in größere Töpfe übersiedelt werden – oder wenn es die Witterung zulässt, gleich ins Beet.
Diesen Vorgang nennt man pikieren.„BeidieserMethodeziehtman die Pflänzchen aus der Erde und verpflanzt sie“, schreibt der Autor. Dabei muss man vorsichtig sein, denn die Sämlinge sind empfindlich.ZuerstschiebtmaneinMesser unter die Wurzel und hebt die Pflanze an, dann zieht man sie an einem Blatt heraus.
Da beim Vorziehen oft weit mehr Pflanzen heranwachsen, als man braucht, wählt man während des Pikierens nur die gesunden und kräftigen aus und setzt sie um. Das frische Grün verbreitet einen ersten Hauch von Frühling – und macht Lust auf mehr. «
IMMISSION Neben unserer Wohnung wurde ein Bewegungsmelder im Stiegenhaus installiert. Seither rauscht es in unserer Wohnung permanent. Die Hausverwaltung fühlt sich nicht zuständig. Was kann ich tun?
Zuerst ist wichtig, dass der Nachweis gelingt, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, beispielsweise durch Beiziehung von Zeugen, durch Tonaufnahmen oder durch Verfassen von Protokollen. Wenn dann die Hausverwaltung nicht bereit ist, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, empfehle ich die Inanspruchnahme einer rechtsfreundlichen Vertretung, damit allenfalls weitere Schritte veranlasst werden können.
ZUBAU
Ich besitze ein Reihenhaus im Wohnungseigentum. Der Nachbar hat an der Mauer, die unsere Häuser trennt, eine Regenrinne angebracht. Ursprünglich habe ich zwar zugestimmt, aber durch mittlerweile oftmals auftretenden Starkregen wird meine Terrasse immer
wieder überschwemmt. Was kann ich dagegen tun?
Wenn der Nachbar nicht bereit ist, durch Umbaumaßnahmen die Beeinträchtigung abzustellen, können Sie mit einer Unterlassungsklage vorgehen. Es muss dann der Nachweis erbracht werden, dass die Immission das ortsübliche Maß überschreitet und dass die ortsübliche Benutzung Ihres Objektes wesentlich beeinträchtigt wird.
MEHRHEITSBESCHLUSS Wir besitzen ein Reihenhaus im Wohnungseigentum und ein Carport im Gemeinschaftseigentum. Darin möchten wir eine Ladedose für ein E-Auto einbauen. Reicht ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft aus?
Ich nehme an, dass Sie beim Einbau der Ladedose und bei der Verlegung der Stromleitungen allgemeine Flächen der Liegenschaft beanspruchen müssen. Allgemeine Flächen können herangezogen werden, wenn die Maßnahme verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse eines Wohnungseigentümers dient. Veränderungen dürfen weder eine Schädigung des Hauses zur Folge haben noch die schutzwürdigen Interessen anderer Eigentümer beeinträchtigen. Die Errichtung von Stromleitungen ist laut Wohnungseigentumsgesetz zulässig, wobei sich vielleicht die Frage stellen könnte, ob dies auch für Leitungen zur Versorgung einer Steckdose im Carport gilt. Um zu vermeiden, dass später andere WohnungseigentümeraufUnterlassung oder Beseitigung der Änderung klagen, wäre zu überlegen, vorweg die Zustimmung aller Eigentümer einzuholen.
BETRIEBSKOSTEN Wir wohnen in einer Mietwohnung. Die Hausverwaltung hat die Nutzfläche neu berechnet und die Loggia miteinbezogen. Nun wird eine Nachzahlung der Betriebskosten für die letzten 14 Jahre verlangt. Ist das rechtens?
Eine Loggia kann in die Nutzflächenberechnung einbezogen werden, wenn sie an fünf Seiten (Decke, Boden, drei Seitenwände) durch Mauerwerk oder feste Begrenzung umschlossen und von der Wohnung aus begehbar ist. Generell haben die Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu erhalten. Eine Ausnahme gibt es bei der Abrechnung von Heizund Warmwasserkosten. Wenn der Vermieter die zeitgerechte Abrechnung versäumt, hat er keinen Anspruch auf allfällige Nachzahlungen. Eine Nachzahlungsforderung der Betriebskosten für die vergangenen 14 Jahre ist jedenfalls nicht möglich.
NÄCHSTER TERMIN: 2020 Februar Uhr 10 bis 11 17.
Nicole
Neugebauer-Herl
Eines der größten Stadtentwicklungsgebiete Europas, das Quartier Belvedere Central (QBC) beim Wiener Hauptbahnhof, ist bald fertig gebaut und feierte diese Woche die Dachgleiche. Auf 25.000 Quadratmetern errichten UBM Development und s Immo bis Ende 2020 ein gemischt genutztes Stadtviertel zum Wohnen und Arbeiten. Auch Gewerbe und Kunst sollen im QBC vertreten sein.
AUSZEICHNUNG
Nachhaltig bauen im Alpenraum
Die bisherigen Prokuristen der IMV Immobilien Management GmbH, Florian Hörmann und Markus Woratschek, wurden zu Geschäftsführern bestellt. Sie leiten gemeinsam mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Wolfgang Macho die Hausverwaltung.
AUSZEICHNUNG
Fiabci Prix d’Excellence 2020 ausgelobt