Nicht jeder darf überall kaufen
Hauptwohnsitz ist teilweise Grundbedingung für Immobilienkauf
Vorbehaltsgemeinden werden Gemeinden in der Steiermark genannt, in denen für einen Grundstück- und Liegenschaftskauf bestimmte Vorschriften gelten. Sie sind im Grundverkehrsgesetz festgehalten. In der Region Südsteiermark betrifft dies die Gemeinden Allerheiligen bei Wildon, Empersdorf, Kitzeck im Sausal, Leutschach an der Weinstraße, Sankt Andrä-Höch, Sankt Nikolai im Sausal. Dort sind „ Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze“ausgewiesen. Das bedeutet, dass Käufer eine Erklärung gegenüber der Grundverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) abgeben müssen, dass sie das Baugrundstück als Hauptwohnsitz nutzen. Sollte dies nicht eingehalten werden, droht eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes.
Beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen gelten andere Voraussetzungen. Ist der Käufer kein Landwirt, kann er den Grund nur dann erwerben, wenn „kein bäuerliches Interesse besteht und er die ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch eine schriftliche Bewirtschaftungsvereinbarung mit einem Landwirt glaubhaft machen kann“, sagt Roland Günther von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft Land Steiermark. Das bäuerliche Interesse am Grundstück bringt die Behörde durch ein Interessentenverfahren (Aushang der Kaufvertragsdaten über drei Wochen in der Gemeinde) in Erfahrung.