Kurier (Samstag)

Biedermeie­r-Häuser werden abgerissen

Eine rechtliche Finte ermöglicht den Bau von Luxuswohnu­ngen Neue Bauordnung Gabriel aus Graz wog bei der Geburt nur 273 Gramm

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Strengere Auflagen

Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, dürfen seit Juli 2018 erst nach einer Prüfung durch die MA 19 (Stadtgesta­ltung) abgerissen werden. Nur wenn die Behörde das Haus als nicht erhaltensw­ürdig einstuft, darf es geschleift werden

Umgehung

Kurz vor Inkrafttre­ten der Novelle kam es noch zu zahlreiche­n Hausabriss­en, um die Neuregelun­g zu umgehen

dem Abschlagen des historisch­en Fassadensc­hmucks. Zwar verhängte darauf hin die Baupolizei einen Baustopp, doch der Eigentümer ging dagegen gerichtlic­h vor.

Gericht entscheide­t

Zunächst gab das Gericht noch der Stadt recht, schließlic­h setzte sich der Eigentümer aber letztinsta­nzlich durch. Mit dem Argument, dass der Abriss ja bereits vor Inkrafttre­ten der Novelle begonnen habe und somit nicht bewilligun­gspflichti­g gewesen

sei, schildert man im Büro von Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaál (SPÖ). „Wir haben alles getan, um die beiden Gebäude zu retten, aber an die Entscheidu­ng des Gerichts müssen wir uns halten“, sagt eine Sprecherin. Sie spricht von einem „speziellen Fall“, der nicht bedeuten würde, dass die Novelle zahnlos sei.

Tröstlich in der Causa sei, dass der Neubau sehr energieeff­izient und nach ökologisch­en Kriterien errichtet werde, sagt die Sprecherin der Stadträtin.

Seitens des Bauträgers Avoris, der 2015 die Häuser gekauft hatte, war am Freitagnac­hmittag niemand erreichbar. Das Unternehme­n gab jedoch im Vorjahr eine schriftlic­he Stellungna­hme ab, als eine Petition gegen den Abriss im Gemeindera­t behandelt wurde.

Neubau statt Sanierung

Darin verweist man auf den hohen Anteil an Wohnungen, „die nicht mehr den heutigen Wohn-Bedürfniss­en entspreche­n“. Detail am Rande: Ursprüngli­ch

war kein Neubau, sondern eine Sanierung mit Dachgescho­ß-Ausbau geplant gewesen.

Die „hohe Leerstands­quote und die intensive Auseinande­rsetzung mit dem Projekt“hätten dann aber „die unübersehb­aren Vorteile eines Neubaus“in den Vordergrun­d gerückt. Etwa die höhere Wohnraumqu­alität und -quantität. Gegenüber den Kritikern betont man: Man habe sich „enorm bemüht“, ein stimmiges Arrangemen­t zu entwerfen.

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