Hund verletzt: Hat die Halterin Anspruch auf Schmerzensgeld?
Der Hund unserer Nachbarin wurde vor zwei Monaten von einem anderen Hund derart schwer verletzt, dass er eingeschläfert werden musste. Seither weint unsere Nachbarin die ganze Zeit und kann auch nicht mehr schlafen. Sie musste sogar psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen und hat Medikamente bekommen.
Der Hund war offenbar ihr Lebensinhalt und ihre einzige Motivation aufzustehen. Scheinbar ist unsere Nachbarin aber auch nicht ganz unschuldig, weil ihr Hund an einer Flexileine war und den anderen Hund zuerst angegriffen hat. Hat unsere Nachbarin trotzdem Ansprüche wegen ihrer tiefen Trauer?
Franziska P., Steiermark
Liebe Frau P., der Tod eines geliebten Haustieres kann bei manchen Menschen tatsächlich ähnlich schwere Trauerreaktionen auslösen wie der Tod eines nahen Angehörigen.
Nach ständiger Rechtsprechung gebührt nahen Angehörigen einer getöteten oder schwerst verletzten Person für den bei ihnen verursachten „Schockschaden“Schmerzensgeld. Als nahe Angehörige gelten dabei Eltern, Kinder, Ehegatten und Lebensgefährten. Bei einer intensiven Gefühlsbindung zählen auch Geschwister zu den nahen Angehörigen, die Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines „Schockschadens“haben. Geschützt ist also die Kernfamilie, sohin derart nahestehende Angehörige, bei denen eine Schockreaktion als typisch für jeden angenommen wird. Schockschäden mit Krankheitswert bei Tod eines nahen Angehörigen sind vom Schädiger immer zu ersetzten. Reiner Trauerschmerz, sohin eine Trauerreaktion ohne Krankheitswert wäre vom Schädiger erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu ersetzen.
Die von Ihnen geschilderte Trauerreaktion Ihrer Nachbarin spricht dafür, dass diese tatsächlich einen Schockschaden mit Krankheitswert erlitten hat. Insbesondere die geschilderte Notwendigkeit einer psychotherapeutischen und medikamentösen Behandlung spricht für eine Trauerreaktion mit Krankheitswert. Wäre diese Trauer daher die Reaktion auf den Tod eines nahen Angehörigen, stünde Ihrer Nachbarin jedenfalls Schmerzensgeld zu.
Tatsächlich gibt es einige Gerichtsentscheidungen, in denen Personen, deren geliebte Haustiere durch das Verschulden eines anderen starben, ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde. So wurde einem Mädchen, das nach dem Tod des Hundes seiner Mutter eine Depression erlitt, Schmerzensgeld zugesprochen. Auch eine andere Hundehalterin, deren Tier in ihrem Beisein mit zwei Messerstichen getötet wurde und die dadurch eine beträchtliche akute Belastungsreaktion erlitt, erhielt Schockschmerzengeld. Ebenso wurde einer anderen Hundehalterin für psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert Schmerzensgeld
zugesprochen, deren Hund in ihrem Beisein von einem anderen Hund tödlich verletzt wurde.
Der Stellenwert von Haustieren hat in den letzten Jahren sicher zugenommen. Bei manchen Menschen ersetzen Haustiere menschliche Bezugspersonen, weshalb viele Menschen nachvollziehen können, dass auch die Tötung des geliebten Haustieres einen schweren Schock auslösen kann.
Erst vor Kurzem wurde vom Obersten Gerichtshof aber der Zuspruch für Schmerzengeld aufgrund eines Schockschadens nach dem Tod eines Hundes erneut abgelehnt, da die Hundehalterin die gefährliche Situation mitverschuldete.
Die Einladung im Hotel an der Pinnwand ist klar: leichte mehrstündige Wanderung mit Sonnenuntergang. Nicht viel sei erforderlich. Die ortskundige Wanderführerin Linda hat für alle vorgesorgt und plaudert so nebenbei über ihre Erfahrungen am Kilimandscharo und in allen erdenklichen extremen Sportarten. Hoffentlich haben wir uns nicht zu viel vorgenommen, aber alle wollen den Sonnenuntergang an einem besonderen Ort erleben. Wir tauchen ein in den Wald und erleben gleich das Waldbad, von dessen erquickender Wirkung neuerdings sogar universitäre Forscher schreiben. Aber die Wanderung hat es in sich. Ein Auf und Ab im Wald. An den Steigungen beginnt das Fragen: Werden wir den Sonnenuntergang überhaupt sehen bei dieser etwas unsicheren Witterung? Linda blickt immer wieder sorgend auf den letzten der Gruppe, denn sie muss als Bergführerin die Geschwindigkeit jeweils nach ihm ausrichten.
Glücklich erreichen wir den sensationellen Aussichtspunkt fast ohne Wolken. Der Blick auf Dornbirn, das Rheintal und die sie umgebenden Bergketten und den in der Abendsonne glänzenden Bodensee beschenkt uns überreich für die sogleich vergessenen Anstrengungen. Linda packt aus ihrem Rucksack flaschenweise die köstlichen Teesorten für die Fastengruppe hervor. Fotos werden geschossen und binnen Sekunden gleich per WhatsApp in die Heimatorte der Teilnehmer versendet. Nach dem farbenfrohen Sonnenuntergang wird es sofort kühler. Der immer dunkler werdende Abstieg erfordert neben viel Konzentration auch so manche Leuchthilfe.
Ein wunderschöner Ferientag geht zu Ende. Es lohnt sich, das Auf und Ab des Weges und so manche Unsicherheit auf sich zu nehmen und durchzuhalten. Denn so viel Schönes wartet auf uns.
Der Autor ist Dompfarrer zu
St. Stephan. dompfarrer@stephansdom.at